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Zahlreiche Kreuzfahrtveranstalter in ganz Europa sehen sich aufgrund der Corona-Krise gezwungen, ihre Reisen abzusagen oder zu verschieben. Landausflüge werden  geändert oder gestrichen. Bleibt die Frage: Welche Rechte haben die Passagiere? Die neue Internetseite des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland gibt darüber Aufschluss.

Absage abwarten oder selbst stornieren?
Wurde die bereits zu Jahresbeginn gebuchte Kreuzfahrt aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt, muss der Reiseveranstalter den kompletten Reisepreis erstatten.  Für Kreuzfahrten, die vor dem 8. März 2020 gebucht wurden, darf er einen Gutschein anbieten. Allerdings entscheidet der Passagier, ob er den Gutschein annimmt oder nicht. Lehnt er ab, steht ihm der komplette Reisepreis zu. Möchte der Veranstalter den Termin auf einen späteren Zeitpunkt verschieben, gilt das Gleiche. Wer hingegen selbst storniert, weil er zum Beispiel zu einer Risikogruppe gehört, kann dies bis zum Abreisetag tun, muss aber meist mit hohen Stornogebühren rechnen.


Allgemeine Tipps für Kreuzfahrer
Neben konkreten Antworten auf rechtliche Fragestellungen enthält die Internetseite auch allgemeine Tipps für Kreuzfahrer: welche neuen Regeln in Corona-Zeiten an Bord gelten, welche Einrichtungen und Dienstleistungen an Bord eventuell nicht genutzt werden können und ob man einen COVID-19-Test braucht. Zudem wird erklärt, worauf Passagiere achten müssen, wenn sie von Bord aus nach Hause telefonieren möchten. Das kann über das Schiffsnetz nämlich ziemlich teuer werden.


Nachhaltig reisen
Wer sich rund ums Thema Nachhaltigkeit informieren möchte, kann dies auf der neuen Webseite ebenfalls tun. Hier wird beispielsweise erläutert, wie Passagiere ihre CO2-Bilanz mit Hilfe des Rechners des Umweltbundesamtes berechnen und anschließend ausgleichen können, damit die Klimabilanz besser ausfällt.