Umfangreiche Reiseabsagen für AIDAprima - AIDA tut es schon wieder
Nachdem AIDA im Jahr 2024 bereits aufgrund des Konflikts im Roten Meer viele Reisen storniert hatte, müssen Kreuzfahrer auch im Jahr 2025 wieder hart im Nehmen sein. AIDA sagte ab 10.07.2025 eine große Anzahl von Reisen mit AIDAprima vor dem Hintergrund einer nicht verlässlich einschätzbaren Sicherheitslage im Nahen Osten ab. Die Reisen sollten ab dem 03.10.2025 beginnen. „Von den Absagen Betroffene sollten Ansprüche auf Entschädigung prüfen lassen. Denn der Einzelfall dürfte bei diesen Reiseabsagen maßgeblich darüber entscheiden, ob erhebliche Ansprüche bestehen oder nicht“, stellen Dr. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert von Kreuzfahrt-Anwalt.de klar.
Im Hinblick auf die militärische Auseinandersetzung zwischen Israel und dem Iran wurden von AIDA ab dem 10.07.2025 Kreuzfahrten in den Orient abgesagt. Betroffen sind insbesondere Reisen mit AIDAprima beginnend ab dem 03.10.2025.
Absage von Kreuzfahrt vor bzw. bis Erreichen des Persischen Golfs
Wenn eine Kreuzfahrt abgesagt wurde, deren Route überhaupt nicht durch das Krisengebiet führt oder aber nur mit Endziel Dubai, stehen erhebliche Ansprüche im Raum. Beispielsweise bei aktuellen Kreuzfahrten der AIDAprima, die unter den Bezeichnungen „Von Hamburg über die Kanaren nach Kapstadt“ bzw. „Von Teneriffa über Namibia nach Kapstadt“ oder auch „Weltenbummler Kanaren, Südafrika & Mauritius“ geführt werden, ist dies der Fall. Denn diese Reisen weisen keinen oder kaum einen Bezug zum Persischen Golf und den dortigen Geschehnissen auf.
Dabei sollten die Reisen in der Zeit vom 03.10.2025 bis 02.11.2025 stattfinden. Dennoch wurden aktuell auch diese Reisen durch AIDA „aufgrund einer nicht verlässlich einschätzbaren Sicherheitslage im Nahen Osten“ abgesagt. Als Begründung gab Aida an, dass man sich zu Fahrplananpassungen in der Wintersaison 2025/2026 gezwungen sehe. Grund für diese Absagen dürfte damit allein das unternehmerische Interesse seitens AIDA sein.
OLG Rostock bestätigte bereits Schadensersatzanspruch wegen entgangener Urlaubsfreude in ähnlichen Fällen
„In einem ähnlichen Fall konnte sich Aida vor der Rostocker Justiz bereits nicht auf unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände im Sinne der reiserechtlichen Schadensersatzvorschriften berufen“, erläutert Rechtsanwalt Mirko Göpfert von Kreuzfahrt-Anwalt.de, der AIDA bereits 2024 in ähnlichem Zusammenhang in Anspruch nahm. Das OLG Rostock bestätigte die Auffassung der Kreuzfahrtanwälte und sprach dem dortigen Kläger mehrere tausend Euro Schadensersatz zu. Diese Entscheidung hat für AIDA besondere Brisanz, weil es sich um eine letztinstanzliche Entscheidung handelte. „Die dort festgestellten Grundsätze lassen sich nach unserer Ansicht auf einige der aktuellen Fälle übertragen“, ergänzt Rechtsanwalt Dr. Hoffmann.
Zeitliche Abläufe im Einzelfall entscheidend
Schon die Entscheidung des OLG Rostock zeigte, dass bei Reiseabsagen im Zusammenhang mit den Konflikten im Nahen Osten zu differenzieren ist und eben nicht jede „irgendwie betroffene Reise“ einfach storniert werden kann. AIDA könnte sich nach Ansicht der Anwälte von Kreufahrt-Anwalt.de zumindest bei den erwähnten Reisen erneut schadensersatzpflichtig gemacht haben. Denn es ist nicht ersichtlich, weshalb AIDA die genannten Reisen schlicht absagte und keine Alternativen suchte, die für die betroffenen Reisegäste weniger einschneidend gewesen wären.