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Wer in den nächsten Monaten umzieht, kann sich über eine Erhöhung der Umzugskostenpauschale freuen. Das Bundesfinanzministerium passt die Pauschale regelmäßig an - in diesem Jahr ist der 1. März Stichtag.

Inserate, Reparaturen und Trinkgelder - Wenn Kosten für einen berufsbedingten Umzug von der Steuer abgesetzt werden sollen, gibt es zwei Möglichkeiten: Die Kostenpunkte mit Quittungen und Belegen einzeln aufzuführen oder in Form der Umzugskostenpauschale gebündelt von der Steuer abzusetzen.

Die Höhe der Pauschale liegt ab dem 01.03.2020 für Verheiratete und Paare bei 1.639 Euro. Zu dieser Gruppe zählen auch verwitwete, geschiedene oder alleinerziehende Personen. Singles erhalten 820 Euro und je Kind oder sonstigen Angehörigen im Haushalt beläuft sich die Pauschale auf 361 Euro.

Ob Anzeigen für die Wohnungssuche in Zeitungen oder vertraglich notwendige Schönheitsreparaturen: Die Umzugskostenpauschale beinhaltet Aufwendungen, welche in der Steuererklärung unter sogenannten „sonstigen Umzugskosten” abgegolten werden. Dazu gehören außerdem: 

  • Elektroarbeiten in der neuen Wohnung
  • Ummeldegebühren von Wohnsitz, Pkw, Telefon- und Internetanschluss
  • Verpflegung und Trinkgeld für die Umzugshelfer
  • professionelle Montage von Vorhängen, Gardinen und Rollos
  • Anschluss von elektrischen Geräten

Für die Umzugskostenpauschale sind keine Zahlungsbelege erforderlich. Die Absetzung wird somit zur Erleichterung der Steuererklärung und lohnt sich vor allem, wenn die Pauschale höher ist, als die tatsächlich angefallenen Kosten. Sollte dies nicht der Fall sein, ist es in jedem Fall ratsam Belege und Rechnungen aller Ausgaben zu sammeln und die Einzelbeträge geltend zu machen. Für alle, die innerhalb der letzten fünf Jahre schon einmal aus beruflichen Gründen umgezogen sind, erhöht sich die Pauschale um weitere 50%.

Die wichtigsten Fakten zur Umzugskostenpauschale haben wir in einem Video zusammengefasst. Dieses möchten wir Ihnen gerne über folgenden Button zur Verfügung stellen:

Über Hausfrage
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