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Die Novelle der Heizkostenverordnung ist nunmehr auch vom Bundesrat verabschiedet worden. Nötig wurde die Neufassung, um deutsches Recht der EU-Energieeffizienz Richtlinie anzupassen Die Novelle sieht im Wesentlichen die Fernablesbarkeit von Messgeräten vor, welche den Wärmeverbrauch erfassen. Gleichzeitig verpflichtet sie Gebäude-Eigentümer und Vermieter, während der Heizperiode in regelmäßigen Abständen Mieter umfangreich über deren Verbrauch zu informieren.

Für Dipl.-Ing. Hermann Dannecker, Vorsitzender des Deutschen Energieberater-Netzwerks DEN e.V., lindert diese Neufassung der Heizkostenverordnung das eigentliche Problem im Gebäudebestand nicht. „Unser großes Problem ist der eklatante Sanierungsrückstand, den wir nach wie vor in Deutschland beklagen müssen. Seit Jahren ist Allen bewusst, dass wir jährlich 3% des Bestandes energetisch sanieren müssten, um die selbstgesetzten Klimaziele noch zu erreichen. Trotzdem verharrt die Sanierungsquote bei nur 1%. Daran haben auch großzügige und vielfältige Förderungen bislang nichts wesentlich ändern können.“

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