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Zu Beginn der kalten Jahreszeit sagt die Bundesregierung energiefressenden Heizungen den Kampf an. Vom 1. Oktober an gilt die Pflicht zu einer regelmäßigen technischen Überprüfung von Gasheizungen. „Dies ist ein genauso notwendiger wie sinnvoller Schritt“, sagt der Vorsitzende des Deutschen Energieberater-Netzwerks, Dipl.-Ing. Hermann Dannecker. „Falsch eingestellte oder ungenügend gewartete Heizanlagen vergeuden unnötig Energie. Dies sollten wir uns nicht nur in der aktuellen Krisensituation nicht leisten, sondern auch aus Klimaschutzgründen abstellen.“

Betroffen von der Regelung sind Eigentümer von Gebäuden mit Gasheizungen. Sie müssen innerhalb der kommenden zwei Jahre einen Heizungs-Check durchführen. Ein hydraulischer Abgleich wird Pflicht für Eigentümer von Wohngebäuden ab sechs Wohnungen, ebenso von Nichtwohngebäuden ab 1.000 m², sofern diese eine zentrale Wärmeversorgung auf Erdgasbasis aufweisen. In einer ersten Stufe der Energiesparverordnung hatte man auf eine Änderung des Verhaltens beim Gas- und Stromverbrauch abgezielt. So wurden in öffentlichen Nichtwohngebäuden die Temperaturen gesenkt sowie die Heizung privater Schwimm- und Badebecken mit Gas oder mit Strom aus dem Netz untersagt.

 

Weiterlesen unter https://www.deutsches-energieberaternetzwerk.de/den-pm-17-2022/

 

 

Das Deutsche Energieberater-Netzwerk (DEN) e.V. ist ein Zusammenschluss über 800 Ingenieuren, Architekten und Technikern. Alle Mitglieder verbindet das gemeinsame Arbeitsgebiet der Beratungs- und Planungsleistungen zur effizienten Energienutzung und Einsatz von erneuerbaren Energien im Gebäudebestand, der Wohnungswirtschaft, Gewerbe und Industrie sowie für Kommunen. Ihre Beratung erbringen sie neutral und unabhängig.