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Möglichst rasch – schon ab Ende 2024 – und auf möglichst vielen
Gebäudetypen sowie Parkplätzen soll die Solarpflicht gestaffelt innerhalb
der EU eingeführt werden. Zudem sollen alle Mitgliedsstaaten verpflichtet
werden, möglichst günstige Bedingungen im eigenen Land zu schaffen, damit
das gesamte geeignete Dachpotenzial für die Energieerzeugung mit Sonne
genutzt werden kann.

Alternativen zu den EU-Vorschlägen
Diese und weitere Empfehlungen hat ein Forschungsteam des Öko-Instituts im
Auftrag des Climate Action Network (CAN) Europe in einem Policy Brief
veröffentlicht. Das Ziel ist es zu zeigen, wie die die aktuellen
Vorschläge der EU-Kommission noch wirkungsvoller gestaltet werden können.
Diese plant die Solardach-Pflicht in der gesamten EU im Zuge der Änderung
der Richtlinie über die Gesamteffizienz von Gebäuden (EPBD) einzuführen.
Schnelle und gestaffelte Einführung der Solarpflicht
Die Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen empfehlen, die Solarpflicht
zwei Jahre früher, am 31. Dezember 2024 zu starten, als der Vorschlag der
Kommission vorsieht (31. Dezember 2026). So hätten die Mitgliedsstaaten
nach der geplanten Umsetzung auf EU-Ebene Mitte nächsten Jahres eineinhalb
Jahre Zeit, die EU-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
Die nach Gebäudetypen gestaffelte Einführung würde einen frühzeitigen
Beginn der Pflicht ermöglichen. Parallel zur schrittweisen Ausweitung der
Pflicht können die benötigten Handwerker und Handwerkerinnen ausgebildet
und die Infrastruktur für das Material aufgebaut werden, um
Personalengpässe und Spitzen für die Solarindustrie zu vermeiden.

Mehr Flächen einbeziehen
Jedes Gebäude, egal welchen Typs, dessen Dach grundlegend saniert wird,
sollte, wie alle Neubauten, direkt von Ende 2024 an zur Installation einer
Solaranlage verpflichtet werden. Dies soll nach Ansicht des Expertenteams
vom Öko-Institut auch für neue Parkplätze gelten. Der Legislativvorschlag
der EU berücksichtigt bisher nicht die Solarinstallation zum Zeitpunkt
einer Dachsanierung.
Zudem soll, laut Policy Brief, die Pflicht für unrenovierte Gebäude neben
den von der EU vorgeschlagenen kommerziellen und öffentlichen Gebäuden
auch für gewerblich betriebene Wohngebäude gelten. Diese Pflicht soll
gestaffelt nach Dachgröße und nur für Dächer mit einer verbleibenden
Lebenserwartung von mindestens 20 Jahren eingeführt werden. Für bestehende
Wohngebäude in Privatbesitz sollen die Mitgliedsstaaten Anreize schaffen,
damit die Dächer mit Solaranlagen ausgestattet werden. Zudem kann ein
europäisches Solardachregister Immobilienbesitzenden ermöglichen, ihre
Dächer für die Photovoltaikanlagen Dritten zur Verfügung zu stellen.

Empfehlungen zu Solarthermie, Förderung, Bürokratie
Die europäische Solarpflicht sollte auch solarthermische Anlagen zur
Erfüllung der Pflicht zulassen. Da diese Anlagen meistens jedoch nur
geringe Anteile der Dachfläche belegen, würden sie nur in Kombination mit
einer Photovoltaikanlage die Solarpflicht erfüllen können. Die
Mitgliedsländer sollen Förderprogramme auflegen; auch spezifische für
einkommensschwache Haushalte. Denn auch diese sollen in die Pflicht
einbezogen werden, um sich an der Energiewende beteiligen zu können. Den
bürokratischen Aufwand soll eine Anlaufstelle für alle notwendigen
Informationen und Formulare („One-Stop-Shop“) so gering wie möglich
halten. Um ein Nachsteuern zu ermöglichen, sollen die Mitgliedsstaaten
regelmäßig über bestimmte Indikatoren für den Solarausbaufortschritt
berichten.

Das Öko-Institut ist eines der europaweit führenden, unabhängigen
Forschungs- und Beratungsinstitute für eine nachhaltige Zukunft. Seit der
Gründung im Jahr 1977 erarbeitet das Institut Grundlagen und Strategien,
wie die Vision einer nachhaltigen Entwicklung global, national und lokal
umgesetzt werden kann. Das Institut ist an den Standorten Freiburg,
Darmstadt und Berlin vertreten.
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