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Heizungsverbot für Gas und Öl ab 2024: Ja oder Nein? Ergebnisse des Ampel-
Gipfels liegen vor. Der VDI spricht sich für eine schrittweise Einführung
von klimaneutralen Wärmelösungen statt eines harten Nutzungsverbots aus.

Die aktuelle Ausbaugeschwindigkeit der erneuerbaren Energien ist weder im
Strom- noch im Wärmesektor ausreichend, um die politischen Zielsetzungen
zu erreichen. Es sind somit die gesetzlichen, regulativen und ökonomischen
Rahmenbedingungen zu schaffen, um einen ausreichenden Ausbau der
verschiedenen erneuerbaren Energien zu beschleunigen. Als Instrumente
kommen beispielsweise die Verteuerung von fossilen Energien durch eine EU-
weit abgestimmte deutliche Erhöhung der CO₂-Abgabe und die Erhöhung der
Quote für erneuerbare Energien zur Wärmeerzeugung im GEG infrage. “Damit
würden der Ersatz fossiler Wärmeerzeuger oder die Installation von
Solaranlagen bei Neubauten indirekt forciert”, sagt Jochen Theloke,
Geschäftsführer der VDI-Gesellschaft Energie und Umwelt.

VDI-Empfehlung: Spätestens ab 2025 keine Wärmeerzeuger mit fossilen
Brennstoffen installieren

Zur Erreichung des Ziels der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 sollten
unter Berücksichtigung einer typischen Anlagenlebensdauer von etwa 20
Jahren spätestens ab 2025 Wärmeerzeuger, die fossile Brennstoffe nutzen,
möglichst nicht mehr installiert werden. Für bestehende Anlagen ist ein
verbindlicher Ausbaupfad, z. B. mittels schrittweiser Ergänzung der
Wärmebereitstellung durch erneuerbare Energien, vorzusehen, der eine bis
spätestens 2045 zu erreichende Klimaneutralität für die Anlage beschreibt.
Dies gilt für Ölheizungen bereits ab 2026.

Eine Wärmeerzeugung auf Basis grüner Gase oder Biokraftstoffe ist dann
denkbar, wenn die ausreichende und nachhaltige Versorgung mit diesen
grünen Brennstoffen nachgewiesen wird, oder diese regional zur Verfügung
stehen, z. B. aus Biogasanlagen. Diese sollten dann bevorzugt im Bereich
von Hochtemperaturanwendungen oder für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen mit
gezielter Unterstützung der Versorgungssicherheit zum Einsatz kommen.

Frühzeitiger Einstieg in klimaneutrale Wärmelösungen ermöglichen

Statt eines Verbots von Wärmeerzeugern mit fossilen Brennstoffen zu einem
fixen Zeitpunkt ist eine Verordnung zu entwickeln, die frühzeitig den
Einstieg in klimaneutrale Wärmelösungen erleichtert und unterstützt und
stufenweise deren Verbreitung forciert und erzwingt. Eine schrittweise
Einführung statt eines harten Nutzungsverbots ist auch sinnvoll, um die
Transformation sozialverträglich zu gestalten.

Bis 2045 soll in Deutschland die Wärmewende eingeleitet werden. Die
Bundesregierung sieht weiterhin feste Fristen vor, bis wann alte Gas- und
Ölheizungen in Deutschland nachgerüstet oder ausgetauscht werden müssen.
Ab dem 1. Januar 2024 soll jede neu eingebaute Heizung möglichst zu 65
Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Die Bundesregierung
stellt dafür Fördermittel zur Verfügung.