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Waschen, trocknen, spülen - das macht Mann nicht

Waschen, trocknen, spülenWaschen, trocknen, spülen - das macht Mann nicht Köln (ots) - Wie emanzipiert sind die deutschen Haushalte wirklich? Eine Studie von TNS Emnid im Auftrag des Strom- und Gasanbieters E WIE EINFACH zeigt, dass die Gleichberechtigung noch nicht in deutschen Küchen und Kellern angekommen ist. So kümmern sich noch immer 91 Prozent der Frauen um Waschmaschine und Trockner. Mehr als zwei Drittel von ihnen betätigen die Spülmaschine.

Nur etwa jeder zehnte Mann sortiert die Wäsche vor dem Waschen. Gut zwei Drittel überlassen diese Aufgabe der Liebsten. Anders sieht es aus, wenn es um den Genuss geht: So bereiten 43 Prozent der Männer zumindest ihren Kaffee selber zu. Werbung löst nur selten einen Neukauf aus Während bei der Bedienung der Elektrogeräte in deutschen Haushalten eine klare Rollenverteilung existiert, herrscht beim Kauf der Technik deutlich mehr Gleichberechtigung. Zwei von drei Paaren wählen neue Geräte gemeinsam aus.

Der häufigste Anlass für einen Neukauf ist der Defekt des Vorgängers (95 Prozent). Zu einem der wichtigsten Anlässen hat sich auch der Wunsch nach mehr Energieeffizienz entwickelt: 58 Prozent der Frauen und 66 Prozent der Männer geben einen niedrigeren Strom- beziehungsweise Wasserverbrauch als Auslöser für die Entscheidung zugunsten eines neuen Haushaltshelfers an.

Ein Umzug ist für etwa 30 Prozent der Paare die Gelegenheit für eine Neuanschaffung. Übrigens lassen sich deutsche Verbraucher, so zumindest die Eigenwahrnehmung, nur zu 13 Prozent von der Werbung der Hersteller und Händler und sogar nur in jedem zehnten Fall von Freunden (9 Prozent) zum Kauf animieren. Energiesparernation Deutschland Als wichtigstes Kriterium für die Geräteauswahl beim Kauf geben die Deutschen die Energieeffizienz an (95 Prozent bei Frauen, 90 Prozent bei Männern).

Erst auf dem zweiten Rang folgt der Preis (84 Prozent bei Frauen, 77 Prozent bei Männern). Beim Thema Design und Marke gehen die Meinungen wieder deutlich auseinander. So ist für gut ein Drittel der Frauen die Optik der neuen Haushaltsgeräte kaufentscheidend, während über die Hälfte der Männer auf die Marke achtet. Für die Erhebung der Daten wurden deutschlandweit 1.108 Personen, die mit ihrem Partner bzw. ihrer Partnerin im Haushalt leben, befragt.

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Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS): Ungeschützte Mauer / Nach einem Abriss stand die Giebelwand des Nachbarn "nackt" da

Ungeschützte MauerUngeschützte Mauer Nach einem Abriss stand die Giebelwand des Nachbarn "nackt" da Berlin (ots) - Zwei Grundstücksnachbarn, deren Häuser sich eine gemeinsame Giebelwand teilten, hatten damit lange Zeit keine Probleme. Doch ab dem Moment, als der eine von beiden seinen Gebäudeteil abreißen ließ, gerieten sie miteinander in einen Rechtsstreit. Denn nun war die bisher durch die Nachbarimmobilie des anderen geschützte Giebelwand plötzlich "nackt". Sie lag frei und war der Witterung ausgesetzt.

Der Verursacher dieser Misere bot an, die Kosten für das Aufbringen eines zweilagigen Außenputzes zu übernehmen. Darauf ließ sich der Geschädigte nicht ein, er wollte mehr. Er hielt eine zusätzliche fachgerechte Wärmedämmung für erforderlich. In höchster Instanz wurde nach Information des Infodienstes Recht und Steuer der LBS entschieden, dass die Forderung berechtigt war.

Zwar habe der Nachbar sein Gebäude abreißen lassen dürfen, doch damit sei dem anderen Objekt "der bisherige Schutz gegen Witterungseinflüsse genommen" worden und sie sei "in dem freigelegten Zustand (...) nicht mehr ausreichend als Hausabschlusswand nutzbar" gewesen. Dafür müsse Ersatz geleistet werden. (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen V ZR 2/12)

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Zweifel an neuem Makler-Gesetz

ImmobilienmaklerIn Fachkreisen wachsen die Zweifel an der Umsetzbarkeit des "Bestellerprinzips", mit dem die künftige große Koalition die Bezahlung von Wohnungsmaklern neu regeln will: Künftig soll den Makler grundsätzlich zahlen, wer ihn bestellt hat. "Das wäre ein massiver Verstoß gegen das übergeordnete Recht auf Vertragsfreiheit und ist juristisch kaum durchsetzbar", sagte die Bundesgeschäftsführerin des Immobilienverbands Deutschland (IVD), Sun Jensch, der "Rheinischen Post". Auch der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Franz-Georg Rips, ist skeptisch. In einem internen Schreiben, aus dem die "Rheinische Post" zitiert, nennt der Mieterpräsident die angestrebte Änderung zwar "erwünscht". Aber es sei "grundsätzlich nicht einfach, eine rechtssichere und auch gerechte Ausformulierung in ein Gesetz fließen zu lassen, wonach am Ende der Besteller bezahlt".

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Wie man sich gegen Mieterhöhungen wehren kann

MietvertragÜber eine Million Mieterhöhungen werden in Deutschland jedes Jahr verschickt. Doch keinesfalls immer müssen Mieter der Erhöhung zustimmen. So können die Schreiben wegen Formfehlern oder unzureichender Begründung unwirksam sein. Auch wenn sie wirksam sind, müssen sich Mieter nicht alles bieten lassen. Welche Regeln für eine Mieterhöhung gelten und wie man sich erfolgreich wehren kann, beschreibt die November-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest. Unwirksam ist ein Mieterhöhungsbegehren zum Beispiel, wenn das Datum oder die Unterschrift fehlen, nicht alle Mieter oder Vermieter in dem Schreiben genannt sind, die Quadratmeterzahl der Wohnung falsch angegeben oder die Nettokaltmiete nicht richtig berechnet ist. Das gilt ebenso, wenn die letzte Forderung weniger als 15 Monate zurückliegt.

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