Zum Hauptinhalt springen

WG mit der Kollegin Auch dann kann es sich um doppelte Haushaltsführung handeln

WG mit der KolleginBerlin (ots) - Der Normalfall ist es sicher nicht, dass sich ein Steuerzahler seine Zweitwohnung am Arbeitsort mit einer Kollegin teilt. Aber wenn es zu dieser Konstellation kommt, dann kann der Fiskus dem Betroffenen deswegen nicht einfach die doppelte Haushaltsführung aberkennen. So lautet nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die höchstrichterliche Rechtsprechung. (Bundesfinanzhof, Aktenzeichen VI R 25/11)

Der Fall:

Das Finanzamt reagierte sehr skeptisch, als es von einem scheinbaren Widerspruch erfuhr. Ein Steuerzahler hatte zwar ganz korrekt eine Zweitwohnung am Arbeitsort angemietet, weil der tägliche Weg von der Familienwohnung aus zu weit war, aber er teilte sich diese Zweitwohnung mit einer Arbeitskollegin. Da lag für den Fiskus der Verdacht nahe, dass hier vielleicht mehr als nur eine Zweckgemeinschaft vorliege. Deswegen wurde die Anerkennung der doppelten Haushaltsführung verweigert. Der Betroffene ließ sich das nicht gefallen.

Das Urteil:

Der Bundesfinanzhof betonte, eine derartige Ausdeutung der privaten Lebensführung eines Steuerzahlers sei nicht angemessen. Was der Arbeitnehmer am Ort seines beruflichen Einsatzes unternehme, sei ausschließlich seine eigene Angelegenheit. Es gibt allerdings einen Grund, der einen Steuerzahler tatsächlich die doppelte Haushaltsführung kosten könnte: dann, wenn sich der Lebensmittelpunkt des Betroffenen an den Ort der "Zweitwohnung" verlagert hat.

  • Aufrufe: 722

Zweifel an neuem Makler-Gesetz

Immobilienmakler

In Fachkreisen wachsen die Zweifel an der Umsetzbarkeit des "Bestellerprinzips", mit dem die künftige große Koalition die Bezahlung von Wohnungsmaklern neu regeln will: Künftig soll den Makler grundsätzlich zahlen, wer ihn bestellt hat. "Das wäre ein massiver Verstoß gegen das übergeordnete Recht auf Vertragsfreiheit und ist juristisch kaum durchsetzbar", sagte die Bundesgeschäftsführerin des Immobilienverbands Deutschland (IVD), Sun Jensch, der "Rheinischen Post". Auch der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Franz-Georg Rips, ist skeptisch. In einem internen Schreiben, aus dem die "Rheinische Post" zitiert, nennt der Mieterpräsident die angestrebte Änderung zwar "erwünscht". Aber es sei "grundsätzlich nicht einfach, eine rechtssichere und auch gerechte Ausformulierung in ein Gesetz fließen zu lassen, wonach am Ende der Besteller bezahlt".

Mit der Einführung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung will Berlin Mieter vor den Kosten einer oft weit über tausend Euro teuren Courtage-Zahlung an die Makler schützen, ohne die Mieter in Ballungsräumen kaum noch neue Wohnungen finden.

(ots) / Bild: S. Hofschlaeger / pixelio.de

  • Aufrufe: 681

Die häufigsten Einbaufehler bei Bodentreppen ...und wie sie zu vermeiden sind

Dichtband kleben

 

Falsch eingebaute Bodentreppen landeten bei einer groß angelegten Untersuchung über die häufigsten Baumängel vor kurzem auf Platz vier. Nun verdeutlicht ein aktueller Ratgeber "Einbaufehler bei Bodentreppen vermeiden" typische Probleme samt deren Ursachen und zeigt Lösungen auf. Laut dem Würzburger Hersteller Wellhöfer Treppen sind luftdichte Bodentreppe und luftdichter Einbau die entscheidenden Kriterien um Energieverlust oder gar Schimmelbefall zu verhindern.

Auch eine sehr gute Bodentreppe kann Luftdichtheit nur leisten, wenn der abschließende Deckel voll an der Dichtung anliegt. Fehlerhaft eingebaut ist der Futterkasten oft nicht im rechten Winkel oder „bauchig" montiert und verhindert dies. Deshalb müssen unbedingt die Diagonalen des eingebauten Futterkastens nachgemessen und die Fuge zwischen Futter und Deckel kontrolliert werden. Der umlaufend gleich breite Abstand in dieser Fuge kann mit den Justierschrauben einfach und exakt eingestellt werden.

Der häufigste Fehler ist die undichte Einbaufuge zwischen Futterkasten und Decke, weil die Bodentreppe nicht mit der luftdichten Ebene verbunden wurde. Das geprüfte Deckenanschluss-System ist in drei einfachen Schritten sicher montiert und bei Wellhöfer WärmeSchutz-Bodentreppen serienmäßig im Lieferumfang enthalten. Um eine zu große Einbaufuge zu vermeiden, muss die Bodentreppe direkt mit den genauen Baumaßen bestellt werden. Eine passende Bodentreppe kostet gegenüber einer Normgröße nur geringen Aufpreis und sorgt beim Einbau dafür, dass Deckenanschluss, Justierschrauben und Deckleisten funktionieren. Zudem umfasst die Maßanfertigung nicht nur Länge und Breite der Deckenöffnung, sondern auch die Deckenstärke. Diese nimmt durch wachsende Anforderungen an die Dämmung der obersten Geschossdecke immer weiter zu und wird immer wichtiger. Der Treppenkonfigurator unter www.massbox.defindet schnell und unkompliziert die passende Bodentreppe.

Energetisch ohne Folgen, doch ebenfalls ein häufiger Fehler beim Bodentreppeneinbau, ist die falsch eingestellte Raumhöhe. Bei den heute üblichen, dreiteiligen Treppen heißt dies, dass die einzelnen Treppenteile sauber aufeinander stehen und die beidseitigen Wangen eine Flucht bilden müssen. Die genaue lichte Raumhöhe zählt daher auch zu den wichtigen Bestellangaben. Die Feinjustierung ist vor Ort durch Verschieben der Wangen in den Stützen möglich.

Passende Bodentreppe, WärmeSchutz mit geprüftem Deckenanschluss und richtiger Einbau – dies sind die Voraussetzungen für den mängelfreien Zugang zum Speicher. Der Ratgeber kann bei Wellhöfer Treppen angefordert werden. Unter www.bodentreppen.de steht zudem eine Fotodokumentation zur Verfügung.

  • Aufrufe: 721

Vier von fünf Deutschen wollen im Alter in den eigenen vier Wänden leben

Zu Hause ist es am schönstenVier von fünf Deutschen wollen im Alter in den eigenen vier Wänden leben Stuttgart (ots) - So lange es geht selbstständig im Eigenheim wohnen - das wünschen sich die meisten Menschen. Rund 80 Prozent planen, im Alter in ihren eigenen vier Wänden zu bleiben. Zu Hause ist es am schönsten.

Wer sich den Traum vom Wohneigentum einmal erfüllt hat, kann sich ein Leben zur Miete in der Regel nicht mehr vorstellen - erst recht nicht im Alter. Laut einer repräsentativen Umfrage des Marktforschungsunternehmens Ipsos im Auftrag des Magazins "Das Haus" wünschen sich die meisten Menschen, so lange wie möglich in ihrem gewohnten Zuhause zu leben.

Doch allein für den Weg zu ihrem Wohnhaus müssen aktuell rund drei Viertel aller Seniorenhaushalte Treppenstufen überwinden - für etwa die Hälfte führt der Weg zur Wohnung zusätzlich über Stufen. Eine barrierefreie Gestaltung erhöht den Wohnkomfort und die Lebensqualität deutlich. Dafür müssen Schwellen entfernt, Durchgänge verbreitert und der Zugang zu oberen Räumen möglicherweise erleichtert werden, zum Beispiel durch einen Treppenlift.

Viele dieser Maßnahmen sind nicht nur mit Blick auf das Alter, sondern auch für Familien sinnvoll und werden in heutigen Neubauten von vornherein berücksichtigt. So gehören Aufzüge in Mehrfamilienhäusern zum Standard, schwellenfreie Übergänge auf Balkon oder Terrasse sind modern, breite Durchgänge auch für den Kinderwagen praktisch und eine bodengleiche Dusche gilt als schick.

Um eine "normale" Wohnung schwellenfrei zu gestalten, fallen im Schnitt rund 20.000 Euro an. Viele Menschen sind bereit, dafür rechtzeitig Rücklagen zu bilden: Laut einer Studie der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) sparen Hausbesitzer, die ihre Immobilie für den Ruhestand fit machen wollen, im Schnitt 330 Euro im Monat. "Besonders beliebt zum Vorsparen ist der Bausparvertrag", sagt Sabine Schmitt von der LBS. Laut GfK wählen 29 Prozent der Hausbesitzer diese Sparform, um in Zukunft Modernisierungsmaßnahmen durchzuführen.

Wer ein Bauspardarlehen für seine Renovierung einsetzt, profitiert davon, dass die Zinsen unabhängig von der Höhe des Darlehens einheitlich sind. "Das macht Bausparen für Modernisierer mit kleinem bis mittlerem Finanzierungsbedarf besonders interessant, da Banken für kleinere Kredite vergleichsweise hohe Zinssätze verlangen", so Sabine Schmitt.

  • Aufrufe: 790