Wohngeld-Novelle tritt 2015 in Kraft
Bundesbauministerin Barbara Hendricks (SPD) hat gestern bekannt gegeben, dass die im Koalitionsvertrag vorgesehene Wohngeld-Reform bereits 2015 in Kraft treten soll. Das erfuhr die in Bielefeld erscheinende Neue Westfälische aus Kreisen des DGB-Bundesvorstands, der mit der Ministerin über die Einzelheiten der Wohngeldnovelle gesprochen hat. Der DGB-Bundesvorstand hat der Ministerin einen eigenen Vorschlag zur Wohngeldreform übergeben. Hendricks kündigte an, dass "zum Leistungsumfang der Wohngeldnovelle in Kürze die Gespräche zwischen Bund und Ländern beginnen". Eine Zustimmung der Bundesländer im Bundesrat sei zwingend erforderlich, denn das Wohngeld wird je zur Hälfte von Bund und Ländern gezahlt.
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Der Deutsche Mieterbund (DMB) fordert eine gesetzliche Barriere gegen einen Missbrauch der aktuellen Kostenumlage bei energetischen Modernisierungen. In einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" sagte DMB-Präsident Franz-Georg Rips: "Die geltende Umlage von elf Prozent der Modernisierungskosten pro Jahr wird von einigen Wohnraum-Eigentümern als Waffe eingesetzt." Mieter würden mithilfe des Paragrafen 559 BGB aus Wohnungen gedrängt, um Wohnraum wesentlich teurer anbieten zu können. "Der Gesetzgeber muss die Vorschriften zur Umlage von Kosten energetischer Modernisierung dringend überarbeiten", forderte Rips. Dabei dürfe die Miethöhe nicht von den Kosten der Modernisierung abhängen, sondern müsse sich nach der Höhe der eingesparten Heizkosten richten.