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Zimmereinrichtung fördert die Fantasie der kleinen Mitbewohner

Capt’n Sharky Kinderzimmerboot

 

Sie tauchen in ihre ganz eigene, berauschende Welt ab und reisen in das Land ihrer Träume, in dem sie die tollsten Abenteuer erleben – Kinder besitzen eine grenzenlose Fantasie, die sie gegen Drachen kämpfen und ihre Märchenprinzen heiraten lässt. Als Ort für Spiel, Spaß, Erleben, Lernen und Verstehen beeinflusst das Kinderzimmer als Lebensraum schon früh die Entwicklung eines Kindes. Aus diesem Grund sollte das Reich der Kleinen viel Spielraum für die eigene Gestaltungskraft bereithalten. Kreative Einrichtungsideen verwandeln Kinderzimmer in bespielbare Abenteuerwelten. Wenn man auf der Suche nach neuen Inspirationen ist, bietet das Onlineportal www.slewo.de eine große Auswahl an funktionalen und hochwertigen Möbeln, mit einem liebevollen Blick für das Detail. {div width:130|height:240|float:left}{module Capt’n Sharky|none}{/div}Mit dem Capt’n Sharky Kinderzimmerboot von Arte M werden Kinder zum Beispiel zu kleinen Piraten und gehen in ihrem Zimmer auf große Abenteuerreise. Diese Schlafkoje lässt selbst Seeräuberherzen höherschlagen. Falls diese bei ihren Abenteuern Unterstützung an Bord brauchen, lässt sich das „Schiff“ auch ganz einfach zu einem Gästebett umfunktionieren, wodurch auch einer größeren Besatzung Raum geschenkt wird. Denn neben der Kreativität stehen bei www.slewo.de Funktionalität und Qualität der Einrichtungsgegenstände an erster Stelle. Qualität bedeutet hierbei vor allem umweltgerechte und nachhaltige Herstellung. Gerade bei der Kinderzimmereinrichtung sollten die Nachhaltigkeit und die Strapazierfähigkeit der Möbel nicht zu kurz kommen, denn bei dem einen oder anderen Manöver kann es manchmal auch ein bisschen turbulenter zugehen. Der Kleiderschrank und die Kommode in Treibholzoptik sowie die detailgetreuen Metallgriffe vervollständigen das Piratenreich. Wenn bei der Weltumsegelung das eigene Kinderzimmer zur Schatzsuche wird, bieten die Geheimfächer der Kommode ein perfektes Versteck für die Ausbeute. Mit Qualität, Umweltschutz, liebevoller Detailtreue und verspielten Wohnideen macht www.slewo.de Kinderträume wahr. Wobei nicht nur die Träume der kleinen Seeräuber erfüllt werden – auch die Mädchen dürfen sich ihren Traum von einem Märchenschloss mit einem Prinzessinnenzimmer erfüllen.

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Digitaler Türspion kann vor ungebetenen Gästen schützen

Digitaler TürspionTrickdiebstahl in Häusern und Wohnungen ist vermutlich die häufigste Straftat, von der ältere Menschen betroffen sind. Das einzige Hindernis für die Täter sind eine geschlossene Wohnungstür und ein gesundes Maß an Vorsicht. Senioren sollten deshalb die Tür niemals sofort öffnen - sondern sich vorher durch einen Türspion genau anschauen, wer zu Besuch kommt. Gerade Alleinstehende sollten fremde Personen nicht in das Haus oder die Wohnung lassen. Für ein Plus an Sicherheit können dabei digitale Türspione sorgen. Anders als beim herkömmlichen Türspion muss man nicht mit einem Auge am Guckloch "kleben", während man das andere zukneift, um etwas zu sehen. Mit dem digitalen Türspion kann man aus bequemem Abstand mit beiden Augen auf das Display schauen und sieht zweifelsfrei, wer draußen vor der Tür steht.

Die Eingangstür immer unter Kontrolle
Besonders unkompliziert zu handhaben ist beispielsweise der "Digital Türspion HD" von ABUS. Er wird einfach auf den klassischen Türspion aufgesteckt. Ist der digitale Türspion aktiviert, überträgt er eine gestochen scharfe Liveansicht aus dem Eingangsbereich nach innen auf das Display. Für die gute Qualität sorgen die 720p-HD-Auflösung der Kamera und das 2,4 Zoll große Farbdisplay. Durch den weiten Betrachtungswinkel samt Vergrößerungseffekt fällt es vor allem älteren Menschen leicht, vor der Tür stehende Personen eindeutig zu identifizieren.

Digitaler Türspion schießt drei Einzelbilder
Ein besonderer Clou: Sobald der Türspion betätigt wird, schießt er drei Einzelbilder, die auf einer optional erhältlichen Micro-SD-Speicherkarte gesichert werden können. So lässt sich auch später noch leicht nachvollziehen, wer vor der Tür stand, im Extremfall können die Bilder nach einer Straftat sogar zu Beweiszwecken dienen. Das im Fachhandel erhältliche Komplettset umfasst neben dem optischen Türspion auch die Batterien, eine Halterung und das Befestigungswerkzeug. Der digitale Türspion wurde 2013 mit dem prestigeträchtigen "Plus X Award" in fünf Kategorien ausgezeichnet.

(djd/pt) / Bild: djd/ABUS Security-Center GmbH & Co. KG

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WG mit der Kollegin Auch dann kann es sich um doppelte Haushaltsführung handeln

WG mit der KolleginBerlin (ots) - Der Normalfall ist es sicher nicht, dass sich ein Steuerzahler seine Zweitwohnung am Arbeitsort mit einer Kollegin teilt. Aber wenn es zu dieser Konstellation kommt, dann kann der Fiskus dem Betroffenen deswegen nicht einfach die doppelte Haushaltsführung aberkennen. So lautet nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die höchstrichterliche Rechtsprechung. (Bundesfinanzhof, Aktenzeichen VI R 25/11)

Der Fall:

Das Finanzamt reagierte sehr skeptisch, als es von einem scheinbaren Widerspruch erfuhr. Ein Steuerzahler hatte zwar ganz korrekt eine Zweitwohnung am Arbeitsort angemietet, weil der tägliche Weg von der Familienwohnung aus zu weit war, aber er teilte sich diese Zweitwohnung mit einer Arbeitskollegin. Da lag für den Fiskus der Verdacht nahe, dass hier vielleicht mehr als nur eine Zweckgemeinschaft vorliege. Deswegen wurde die Anerkennung der doppelten Haushaltsführung verweigert. Der Betroffene ließ sich das nicht gefallen.

Das Urteil:

Der Bundesfinanzhof betonte, eine derartige Ausdeutung der privaten Lebensführung eines Steuerzahlers sei nicht angemessen. Was der Arbeitnehmer am Ort seines beruflichen Einsatzes unternehme, sei ausschließlich seine eigene Angelegenheit. Es gibt allerdings einen Grund, der einen Steuerzahler tatsächlich die doppelte Haushaltsführung kosten könnte: dann, wenn sich der Lebensmittelpunkt des Betroffenen an den Ort der "Zweitwohnung" verlagert hat.

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Zweifel an neuem Makler-Gesetz

Immobilienmakler

In Fachkreisen wachsen die Zweifel an der Umsetzbarkeit des "Bestellerprinzips", mit dem die künftige große Koalition die Bezahlung von Wohnungsmaklern neu regeln will: Künftig soll den Makler grundsätzlich zahlen, wer ihn bestellt hat. "Das wäre ein massiver Verstoß gegen das übergeordnete Recht auf Vertragsfreiheit und ist juristisch kaum durchsetzbar", sagte die Bundesgeschäftsführerin des Immobilienverbands Deutschland (IVD), Sun Jensch, der "Rheinischen Post". Auch der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Franz-Georg Rips, ist skeptisch. In einem internen Schreiben, aus dem die "Rheinische Post" zitiert, nennt der Mieterpräsident die angestrebte Änderung zwar "erwünscht". Aber es sei "grundsätzlich nicht einfach, eine rechtssichere und auch gerechte Ausformulierung in ein Gesetz fließen zu lassen, wonach am Ende der Besteller bezahlt".

Mit der Einführung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung will Berlin Mieter vor den Kosten einer oft weit über tausend Euro teuren Courtage-Zahlung an die Makler schützen, ohne die Mieter in Ballungsräumen kaum noch neue Wohnungen finden.

(ots) / Bild: S. Hofschlaeger / pixelio.de

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