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Mietpreisbremse soll noch im Sommer kommen

MietvertragBau- und Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) hat aktuell ein Gesetz zur Mietpreisbremse noch vor der Sommerpause angekündigt. "Ich hoffe, dass die gesetzlichen Grundlagen für die Mietpreisbremse bis zur Sommerpause im Gesetzblatt stehen", sagte Hendricks dem "Tagesspiegel am Sonntag".

(ots) / Bild: Gerd Altmann  / pixelio.de

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Stiftung Warentest testet Mittel gegen Schimmel - Hausmittel tun es auch

SchimmelPilze töten alle 20 Schimmelentferner im Test, doch einige Sprays und Lösungen mit Hypochlorit wirken wie „chemische Keulen". Sie treffen nicht nur den Schimmel, sondern belasten auch die Atemwege der Anwender. Eine bessere Wahl sind „gute" Produkte mit weniger Nebenwirkungen, schreibt die Stiftung Warentest in der Januar-Ausgabe der Zeitschrift test. Darunter auch drei Hausmittel. Die Hausmittel Brennspiritus, Isopropylalkohol und Wasserstoffperoxid gibt es in Drogerien und Apotheken oft für wenig Geld. Brennspiritus und Isopropylalkohol wirken direkt und sofort. Danach verflüchtigen sich die Alkohole. Wasserstoffperoxid verwandelt sich in Wasser und Sauerstoff. Um einen besseren Effekt zu erzielen, sollten derartige Mittel mindestens zweimal auf die befallenen Stellen aufgetragen werden.

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Fördergelder für die energetische Sanierung des Eigenheims

KfW-FördermittelHaus Aktuell - Bei den derzeitigen Temperaturen denken die wenigsten Hausbesitzer an ihre Heizung. Dabei sind die Sommermonate ideal, um mögliche Einsparpotenziale im Heizungskeller aufzudecken und diese durch gezielte Optimierungs- oder Sanierungsmaßnahmen zu nutzen. Seit Januar 2013 stellt der Bund zusätzliche Fördermittel von jährlich 300 Millionen Euro bereit. "Wer bei seiner Heizungsmodernisierung von Förderprogrammen profitieren will, sollte einige wichtige Details beachten", erklärt Dr. Michael Herma, Geschäftsführer VdZ - Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik e.V. gegenüber Haus Aktuell, "Beispielweise müssen Fördermittel der KfW-Bank vor Beginn der Arbeiten beantragt werden", so der Experte weiter.

Voraussetzungen für Fördergelder beachten und profitieren Auf der Servicewebsite www.intelligent-heizen.info finden interessierte Hausbesitzer Informationen über mögliche Förderungen und nützliche Tipps für die Planung einer Heizungsmodernisierung. Neben Broschüren als kostenlosem Download zu den Fördermitteln der KfW-Bank und des Marktanreizprogramms (MAP) vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), findet sich hier auch eine Fördermitteldatenbank. Mit wenigen Angaben wie Postleitzahl und Baujahr, erhalten Verbraucher einen Überblick über nationale und regionale Fördertöpfe.

Beim Förderprogramm der KfW werden Einzelmaßnahmen mit 10 Prozent subventioniert. Die maximale Förderhöhe liegt bei 5000 Euro. Für ein Effizienzhaus 55 werden 25 Prozent der förderfähigen Kosten ausgeschüttet (maximal 15000 Euro), für ein sogenanntes Effizienzhaus 70 erhalten Hauseigner einen Anteil von 25 Prozent (maximal 18750 Euro). Das MAP fördert beispielsweise den Kesseltausch mit einem einmaligen Bonus von 500 Euro. Um die Fördergelder der KfW oder MAP abrufen zu können, müssen unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

Förderprogramm der KfW-Bankengruppe "Energieeffizient Sanieren"
Der Antrag ist vor Beginn des Bauvorhabens bei der KfW zu stellen. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabensbeginn
Ein unabhängiger, externer Sachverständiger muss vor und nach der Modernisierungsmaßnahme als Gutachter beauftragt werden.
Nach der Modernisierung muss ein Hydraulischer Abgleich durchgeführt werden.

Markanreizprogramm vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach Inbetriebnahme der Heizungsanlage beim BAFA eingehen. Ausnahme: Anträge von Unternehmen, Gewerbetreibenden und Freiberuflern sowie Anträge für Solarkollektoranlagen und Biomasseanlagen müssen vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden.
Fördervoraussetzung bei einem Kesseltausch ist der Nachweis des Hydraulischen Abgleichs der Heizungsanlage. Zudem müssen die Umwälzpumpen im Heizwasserkreislauf die Effizienzklasse A oder Energieeffizienzindex EEI gemäß Ökodesignrichtlinie von 0,27 einhalten.

(wts) / Bild: Uwe Schlick  / pixelio.de

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Der Winter kommt: Tipps für Hausbesitzer und Mieter

Weiße Last auf den DächernOb Hausbesitzer oder Mieter, die Wintervorbereitungen treffen jeden. Dazu zählt zum Beispiel, dass bei sehr frostigen Temperaturen Wasserleitungen und Heizungsrohre bersten können. Wenn das Wasser in den Leitungen steht und in den Räumen nicht genug geheizt wird, dann kann das Wasser gefrieren. Weil Eis sich aber im Verhältnis zum Volumen des Wassers ausdehnt, benötigt es mehr Platz - den es in den Leitungen meist nicht hat. Das Rohr kann dem Druck des Eises nicht standhalten und platzt. Weil die Leitung eingefroren ist, merkt das aber zunächst niemand. Erst wenn es warm wird, fällt das Problem auf: Das Eis schmilzt und es kommt zu einem Leitungswasserschaden.

Leitungswasserschäden vorbeugen
"Vorbeugen kann man am effektivsten, indem man auch abgelegene und wenig genutzte Räume heizt", erklärt Peter Meier von der Nürnberger Versicherungsgruppe und ergänzt: "Das Heizkörperventil in Frostschutzstellung zu bringen, reicht nicht. Der Frostwächter verhindert zwar, dass der Heizkörper einfriert, doch die Rohre schützt er nicht." Eine konstante Raumtemperatur, so Meier, sei auch für die Heizkosten das Beste. Die Wohngebäude- bzw. Hausratversicherung schützt zwar vor den monetären Folgen des Leitungswasserschadens, ärgerlich ist so ein Zwischenfall dennoch.

Schneelast als Risiko fürs Dach
Nicht die Wohngebäudeversicherung, sondern die Elementarschadenversicherung schützt Hauseigentümer dagegen vor den Schneelasten, die sich auf dem Dach ansammeln. Das sieht zwar idyllisch aus, ist aber ein hohes Risiko. Denn Risse, Verformungen und Einstürzen können die Folge sein, weil Schnee erstaunlich schwer ist. Eine Schneeschicht von zehn Zentimetern kann es pro Quadratmeter auf immerhin 100 Kilogramm Gewicht bringen. Ob das Dach der Belastung standhält, können nur versierte Dachdecker oder die Feuerwehr entscheiden. "Auf keinen Fall sollte man allerdings selbst auf das Dach steigen, um den Schnee herunterzuschaufeln", warnt Peter Meier.

(djd/pt) / Bild: djd/Nürnberger Versicherungsgruppe/thx

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