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Energieberater - der Staat übernimmt mehr als die Hälfte der Kosten

Ab 1. März 2015 erhöht das BAFA den Zuschuss für eine Vor-Ort-Beratung

Nicht nur der Frühling steht vor der Tür. Warum nicht auch ein Energieberater? Der kann ans Licht bringen, wo und wie im Haus Energie gespart werden kann. Bei den Beratungskosten können routinierte Sparfüchse ab März gleich anfangen.

  • Der Staat übernimmt einen Teil des Energieberater-Honorars und zwar 60 % der förderfähigen Beratungskosten, max. 800 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern. Damit wird die bisherige Förderung für Eigenheime verdoppelt.

  • Zu lange und komplizierte Beratungsberichte – wenn`s nach dem BAFA geht, war das gestern.
    Das BAFA fördert nun auch die Beratung zum Sanierungsfahrplan.

·         Es gibt mehr Förderung als man glaubt. In Deutschland gibt es momentan über 400 Energieberatungszuschüsse (Quelle foerderdata.de). Über die Hälfte davon werden von den Rathäusern in Städte und Gemeinden gestellt. Programme wie der EnergieSparCheck in Baden Württemberg, der Gießener Gebäudepass in Hessen, der Hamburger Energiepass, die ENEO-Energieberatung in Berlin, der proKlima – Energielotse in der Region Hannover oder das Programm „Ihr Haus unter der Lupe“ in Limburg a.d. Lahn, viele Städte und Regionen beteiligen sich an den Beratungskosten.

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Irreführende Werbung für Halogenlampen

HalogenlampenHalogenlampen gelten schon lange nicht mehr als effiziente Beleuchtungstechnologien. Zu gut schneiden mittlerweile LED und Energiesparlampen ab. Dennoch bewerben viele Hersteller ihre Produkte immer noch mit dem Zusatz „Eco" oder „Sparlampe". Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat dies jetzt wegen des Verstoßes gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb als Verbrauchertäuschung abgemahnt.

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KfW-Programm gegen Wohnungseinbrüche

EinbruchsschutzDie CDU will auf ihrem Parteitag im Dezember in Köln Programme gegen die aktuell rapide wachsende Zahl von Wohnungseinbrüchen beschließen. "Ausgaben für die Einbruchssicherung sollen steuerlich besser absetzbar werden, denn gerade gesicherte Fenster und Türen lassen Einbrecher von ihrer Tat absehen", heißt es in einem von Bundesinnenminister Thomas de Maizière und CDU-Vize Thomas Strobl formulierten Antrag, aus dem die in Düsseldorf erscheinende "Rheinische Post" zitiert. Zudem will die CDU nach Angaben der Zeitung ein eigenes KfW-Programm "Eigentumsschutz" auf den Weg bringen. Dabei bleibt offen, ob die öffentlich-rechtliche Kreditanstalt für Wiederaufbau Sonderkredite oder Investitionszuschüsse vergeben soll. De Maizière und Strobl wollen auch die bislang bei nur 15,5 Prozent liegende Aufklärungsquote verbessern. Dazu gehöre es auch, drohende Kriminalität "durch die kluge Analyse bisheriger Tatmuster vorhersagen" zu können und zu verhindern.

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Haftungsprobleme für Heizöltankbesitzer: Überprüfung alter Heizöltankanlagen sinnvoll

Sicherer ÖltankFür viele private Besitzer von Ölheizungen dürfte eine neue Verordnung weitreichende Konsequenzen haben. Es geht um eine Regelung mit dem etwas sperrigen Namen "AwSV-Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen", die im Mai 2014 vom Bundesrat verabschiedet wurde und voraussichtlich Mitte 2015 in Kraft treten wird. Mit der neuen Regelung werden die bestehenden 16 Anlagenverordnungen der einzelnen Bundesländer zu einer einheitlichen Regelung zusammengefasst. Private Ölheizer sind nun de facto verpflichtet, ihre Tankanlage auf technische Mängel überprüfen zu lassen. Wird diese Überprüfung nicht vorgenommen, ist im Schadensfall der Hausbesitzer persönlich haftbar. Und zwar nicht nur für die Schäden an seinem Gebäude, sondern auch für alle verursachten Umweltschäden. Die Öltankversicherung - falls überhaupt abgeschlossen - kommt bei Vernachlässigung der Überprüfungspflichten des Betreibers für die Schäden zumeist nicht mehr auf.

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