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Unter den  Exoten zählen Papageien seit vielen Jahren zu den beliebten Haustieren. Insbesondere der Graupapagei (Psittacus erithacus) erfreut sich als Volierenvogel großer Beliebtheit. Wenig bekannt dürfte sein, dass diese Papageienart bereits seit 1981 zu den besonders geschützten Tierarten zählt und dem europäischen Artenschutzrecht unterliegt.

Im Herbst 2016 fand die 17. Washingtoner Artenschutzkonferenz statt, in der beschlossen wurde, den Schutz einiger Arten, darunter beispielsweise der Himmelblaue Taggecko und auch der Graupapagei, zu verschärfen, da die wildlebenden Bestände einer vermehrten Bedrohung durch Wilderei und Lebensraumverlust unterliegen. Seit Anfang Februar 2017 wurde der verschärfte Schutz in das europäische Artenschutzrecht übernommen und ist seitdem gültig. Die Hochstufung in den Anhang A der europäischen Artenschutzrichtlinie zieht einige rechtliche Änderungen nach sich, die die Halter dieser Tierarten unbedingt beachten müssen.

Daher macht die Untere Naturschutzbehörde alle Halter, Züchter und Händler darauf aufmerksam, dass Kauf und Verkauf von Graupapageien ab sofort nur noch mit

EG-Vermarktungsbescheinigungen erlaubt sind. Ein Handel mit Züchter-/Herkunftsnachweisen oder alten blauen CITES-Bescheinigungen ist ab sofort nicht mehr möglich. Eine entsprechende EG-Vermarktungsbescheinigung kann schriftlich bei der Unteren Naturschutzbehörde beantragt werden.

Es wird seitens der Unteren Naturschutzbehörde eindringlich darauf hingewiesen, dass ein Kauf oder Verkauf dieser Tierarten ohne Vermarktungsgenehmigung unter Umständen einen strafrechtlichen Verstoß nach dem Bundesnaturschutzgesetz darstellt.

Weitere Informationen gibt es auf der Website www.duisburg-gruen.de unter dem Menüpunkt „Artenschutz“.