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Auto/Motor

Wie sicher ist autonomes Fahren? Gemeinsame Medieninformation von TU Berlin und Einstein Stiftung Berlin

Veranstaltungsreihe „Einstein in the dome“: Vortrag und Diskussion mit Dr.
Steffen Müller, Einstein-Professor an der TU Berlin, am 5. Juni 2019 im
Zeiss-Großplanetarium

Wie sieht ein automatisiertes Fahrzeug seine Umwelt? Welche
Umgebungsinformationen nimmt es wahr, wie reagiert es darauf und was
bedeutet das für den Passagier? Automatisierte Fahrzeuge sollen in Zukunft
selbstständig Güter und Personen transportieren. Bis dies soweit ist,
müssen die Vehikel allerdings noch viel lernen. Einstein-Professor Dr.
Steffen Müller der TU Berlin erforscht die Fahrsicherheit und das
Fahrverhalten in automatisierten Fahrzeugen. In seinem Vortrag nimmt er
die Zuschauer*innen mit auf eine Rundfahrt durch virtuelle Landschaften in
der Kuppel des Zeiss-Großplanetariums und versetzt sie in die Position des
automatisierten Fahrzeugs, das sich die Umgebung mit seinen Sensoren
erschließt.

Zeit:   5. Juni 2019, 20.00 Uhr
Ort:    Zeiss-Großplanetarium, Prenzlauer Allee 80, 10405 Berlin

Der Eintritt ist frei. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Viele Menschen interessieren sich für Autos, doch kaum einer versteht sie
so gut wie Prof. Dr. Steffen Müller. Seine Expertise in der
Fahrwerkregelung und in Fahrerassistenzsystemen bringt der renommierte
Forscher als Einstein-Professor an der TU Berlin ein. Dort leitet er das
Fachgebiet Kraftfahrzeuge am Institut für Land- und Seeverkehr. An der TU
Berlin schloss der Ingenieurwissenschaftler auch sein erstes Studium ab,
danach forschte er an der Cambridge University und an der University of
California, Berkeley. Vor seiner Berufung an die Universität
Kaiserslautern arbeitete er am BMW-Forschungs- und Innovationszentrum in
München.

Der Vortrag mit anschließender Diskussion findet im Rahmen der
Veranstaltungsreihe „Einstein in the dome“ statt. Sie ist ein
Gemeinschaftsprojekt der Stiftung Planetarium Berlin und der Einstein
Stiftung Berlin, die in diesem Jahr ihr zehnjähriges Jubiläum begeht. In
Analogie zur Reise zu den Sternen präsentieren herausragende
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Zeiss-Großplanetarium ihre
Reise zu den neuesten Forschungserkenntnissen.

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Deutscher Verkehrssicherheitsrat Kein Alkohol am Steuer! Start der bundesweiten ,Aktionswoche Alkohol'

„Kein Alkohol am Arbeitsplatz“ lautet der Themenschwerpunkt der diesjährigen ,Aktionswoche Alkohol‘ der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DSH) vom
18. bis 26. Mai. Christian Kellner, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) stellt klar: „Alkohol ist im Straßenverkehr generell tabu. Sowohl für diejenigen, deren Arbeitsplatz hinterm Steuer eines Lkw, Taxis oder Busses ist, als auch für alle anderen Kraftfahrer." Alkohol zählt nach wie vor zu den Hauptursachen für die Straßenverkehrsunfälle mit Verletzten und Getöteten in Deutschland.

Aufklärung bleibt das A und O beim Thema Alkohol
Alkohol gelte zwar als gesellschaftlich anerkanntes Genussmittel, dennoch sollten die damit verbundenen Gefahren nicht unterschätzt werden. „Wer alkoholisiert ein Kraftfahrzeug fährt, gefährdet damit das eigene Leben als auch das anderer“, mahnt Kellner.  Aufklärung sei das
A und O, um die Zahl alkoholisierter Arbeitnehmer und Verkehrsteilnehmer zu reduzieren. Hilfreich wäre ein entsprechendes Signal des Gesetzgebers, für das sich der DVR schon seit Jahren einsetzt: Alkoholverbot am Steuer.

Im Jahr 2017 war Alkoholeinfluss laut Statistischem Bundesamt Ursache für 13.343 Unfälle mit Verletzten und Getöteten. 231 Menschen starben infolge eines Alkoholunfalls. Das ist jeder 14. Getötete im Straßenverkehr. Der DVR-Hauptgeschäftsführer betont vor diesem Hintergrund: „Alkohol? Niemals am Steuer!“

Prävention durch Tipps, Gespräche und Antworten
Die neuntägige bundesweite ,Aktionswoche Alkohol‘ findet im 2-jährigen Turnus statt und wird von der DSH organisiert. In diesem Jahr engagieren sich zum 7. Mal Ehrenamtliche, Freiwillige und Fachkräfte aus den Bereichen Selbsthilfe, Suchthilfe und Suchtprävention mit Aktionen und Veranstaltungen für einen geringeren Alkoholkonsum in unserer Gesellschaft. In diesem Rahmen informieren sie über die Risiken und Folgen des Alkoholkonsums und bieten Suchtkranken und ihren Angehörigen Hilfestellung an.

 

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Caravaning-Branche begrüßt nationale Tourismusstrategie der Bundesregierung

Der Caravaning Industrie Verband e.V. (CIVD) begrüßt die nationale Tourismusstrategie der Bundesregierung. Diese definiert tourismuspolitische Ziele, darunter die Erhöhung der inländischen Wertschöpfung. Zudem benennt der Beschluss Handlungsfelder wie die Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen oder den Ausbau der Infrastruktur, für die sich die Caravaning-Branche seit Jahren stark macht. Andere Eckpunkte wie die Förderung des ländlichen Raumes und der Fokus auf Nachhaltigkeit werden vom Caravaning-Tourismus wie von kaum einer anderen Urlaubsform bedient.Der Caravaning Industrie Verband e.V. (CIVD) hat mit großem Wohlwollen auf die Verabschiedung einer nationalen Tourismusstrategie durch das Bundeskabinett reagiert. Die Bundesregierung betont darin die enorme Bedeutung des Tourismus für den Wirtschaftsstandort Deutschland. „Der Tourismus in Deutschland ist von kleinen und mittleren Unternehmen geprägt und flog daher in der Bundespolitik ein Stückweit unter dem Radar, das ändert sich nun“, stellt CIVD-Geschäftsführer Daniel Onggowinarso zufrieden fest. „Tourismus insgesamt und der Caravaning-Tourismus im Besonderen ist eine klassische Querschnittsbranche, von der viele verschieden Wirtschaftszweige profitieren und deren positive Effekte an vielen Stellen spürbar sind“, so Onggowinarso weiter. Das Eckpunktepapier, das in der vergangenen Woche beschlossen wurde, legt darüber hinaus die drei übergeordneten tourismuspolitischen Ziele der Regierung fest. Insbesondere das Ziel der Erhöhung der inländischen Wertschöpfung, u.a. durch die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Tourismusstandortes Deutschland und das Ausschöpfen der Potenziale des Tourismus, wird vom Branchen-Verband CIVD ausdrücklich begrüßt.

Entbürokratisierung und Ausbau der Infrastruktur angestrebt

Bei den Handlungsfeldern, die zur Erreichung der Ziele identifiziert wurden, kommt die Tourismusstrategie zwei zentralen Anliegen der Caravaning-Branche nach. Erstens die Verbesserung und Entbürokratisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Hier ist aus Sicht des Branchenverbandes vor allem eine Modernisierung bzw. Vereinfachung des Bundesmeldegesetzes dringend geboten. Der zweite wichtige Punkt ist der Ausbau der Infrastruktur, sowohl der Verkehrsinfrastruktur als auch der digitalen Infrastruktur. Für die Caravaning-Branche fordert der CIVD darüber hinaus die stärkere politische Förderung des Neu- und Ausbaus von Camping- und Reisemobilstellplätzen, damit deren Kapazitäten mit dem starken Anstieg der Zulassungen von Freizeitfahrzeugen Schritt halten können. 

Caravaning bedient Zielsetzungen der Regierung wie kaum eine andere Urlaubsform

Urlaub mit Reisemobil und Caravan hat in den vergangenen Jahren einen regelrechten Trend erlebt und sich so zu einem immer bedeutenderen Segment im Deutschland-Tourismus entwickelt. Camper bescheren der heimischen Wirtschaft jährlich Umsätze in Milliarden-Höhe und sichern zudem tausende Arbeitsplätze – vor allem im ländlichen Raum und strukturschwachen Regionen. Damit bedient Caravaning eine zentrale Zielsetzung der nationalen Tourismusstrategie, diese Räume und Regionen zu fördern. Auch bei dem im Papier explizit betonten Fokus auf Nachhaltigkeit ergeben sich große Überschneidungen, da Caravaning als ökologische Urlaubsform gilt, wie eine Studie des Öko-Instituts gezeigt hat.   

„Mit der Verabschiedung der nationalen Tourismusstrategie ist ein erster, wichtiger Schritt getan, weitere müssen nun folgen. Als Caravaning-Branche werden wir unseren positiven und konstruktiven Austausch mit der Politik zeitnah fortführen und intensivieren“, richtet Onggowinarso den Blick positiv nach vorne.

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Deutscher Verkehrssicherheitsrat Keine E-Scooter auf Gehwegen: Richtige Entscheidung des Bundesverkehrsministers

Der Gehweg ist zum Schutz der Fußgänger da und ich bin froh, dass das nun so bleibt“, sagt der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) Christian Kellner zur heutigen Entscheidung von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer. Entgegen der ursprünglichen Pläne hatte Scheuer heute verkündet, E-Scooter doch nicht auf Gehwegen zulassen zu wollen. Der bisherige Verordnungsentwurf hätte das Fahren mit den sogenannten Elektrokleinstfahrzeugen (EKF) mit einer Geschwindigkeit von bis zu 12 km/h auf Gehwegen erlaubt.

Keine Gehweg-Nutzung erhöht die Verkehrssicherheit
Der DVR hatte in einem Positionspapier dafür plädiert, EKF nur dann auf dem Gehweg zuzulassen, wenn sie maximal Schrittgeschwindigkeit führen. „Dass die Fahrzeuge nun gänzlich von der Nutzung des Gehwegs ausgeschlossen sind, erleichtert uns ungemein“, sagt der Hauptgeschäftsführer. Gerade ältere Menschen, deren Reaktionsfähigkeit häufig eingeschränkt sei, aber auch Menschen mit Behinderungen müssten nun nicht mehr um eine Einschränkung ihrer Mobilität fürchten.

DVR fordert 15 Jahre als Mindestalter für die Nutzung von E-Scootern
Um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer nach der Zulassung von EKF weiter zu erhöhen, spricht sich der DVR für ein Mindestalter von 15 Jahren für die Nutzung von E-Scootern aus. „Wir sind der Ansicht, dass dieses Alter angemessen ist. Auch die Fahrerlaubnis-Verordnung sieht es als Mindestalter für das Führen eines Kraftfahrzeugs, für das eine Fahrerlaubnis nicht erforderlich ist, vor“, sagt Kellner. Wer diese Regel zu umgehen versuche, vergrößere dadurch nur den ohnehin schon vorhandenen Flickenteppich im deutschen Verkehrsrecht. Außerdem habe er große Zweifel, ob Kinder unter 15 Jahren über ausreichend Umsicht und Verantwortung verfügten, um selbst sicher mit EKF durch den Straßenverkehr zu kommen und andere dabei nicht zu gefährden, so der Hauptgeschäftsführer.

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