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Auto/Motor

Deutsche Verkehrswacht

Deutsche Verkehrswacht startet Training für E-Scooter-Fahrer

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Deutsche Verkehrswacht

Die Deutsche Verkehrswacht (DVW) reagiert auf die steigenden Unfallzahlen mit Elektrokleinstfahrzeugen und gibt ab sofort allen Verkehrswachten die Möglichkeit, innerhalb ihrer Arbeit einen Trainingsparcours für E-Scooter (Elektrotretroller) anzubieten und Verkehrsteilnehmer über die sichere Nutzung und die relevanten Verkehrsregeln aufzuklären. Die Umsetzung erfolgt im Fahrradprojekt der DVW mit Förderung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Der DVW-Präsident und ehemalige Bundesminister Prof. Kurt Bodewig freut sich über das neue Angebot und betont dennoch, dass zusätzliche Maßnahmen im Bereich Infrastruktur und Verkehrsüberwachung wichtig sind, um hier die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

Bodewig: „Nutzerinnen und Nutzer müssen sich sicher auf E-Scooter fortbewegen können und wissen, wo und wie sie fahren dürfen. Das möchten wir ihnen auch ermöglichen. Gleichzeitig braucht es aber auch bessere Radwege und mehr Verkehrskontrollen, um gefährliche Regelbrüche zu verhindern, die wir derzeit vermehrt erleben. Nur so können wir die Unfallzahlen in den Griff bekommen.“

Die DVW setzt vorrangig auf die Eigenverantwortung der E-Scooter-Fahrer, fordert unter anderem aber auch, polizeiliche Kontrollen zu erhöhen. Zudem müssen Radverkehrsanlagen ertüchtigt und ausgebaut werden, da sie nun zusätzlich von Elektrokleinstfahrzeugen genutzt werden.

 

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Preisträger, Akademieteilnehmer und Gäste bei der Verleihung der DRIVE-E-Studienpreise 2019 im Museum Industriekultur in Nürnberg  Kurt Fuchs / DRIVE-E

DRIVE-E 2019: Ideen für die Zukunft des elektrischen Fahrens

Preisträger, Akademieteilnehmer und Gäste bei der Verleihung der DRIVE-E-Studienpreise 2019 im Museum Industriekultur in Nürnberg  Kurt Fuchs / DRIVE-E
Preisträger, Akademieteilnehmer und Gäste bei der Verleihung der DRIVE-E-Studienpreise 2019 im Museum Industriekultur in Nürnberg Kurt Fuchs / DRIVE-E

Das Nachwuchsprogramm DRIVE-E vermittelt Studierenden bereits zum zehnten
Mal Einblicke in die Vielfalt der elektrischen Mobilität. Vier
Nachwuchstalente wurden am Donnerstagabend in Nürnberg mit den
DRIVE-E-Studienpreisen geehrt.

Im Jahr 2019 ist klar: Die Zukunft gehört alternativen
Antriebstechnologien. Nicht nur in der öffentlichen Diskussion hat das
Thema Mobilitätswende Hochkonjunktur. Auch in der Wissenschaft entstehen
aktuell viele spannende, neue Ideen für die Zukunft der Mobilität: Vier
Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler wurden am
Donnerstagabend für ihre innovativen Arbeiten im Bereich Elektromobilität
vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und der Fraunhofer-
Gesellschaft in Nürnberg mit einem der diesjährigen DRIVE-E-Studienpreise
ausgezeichnet.

„Um Herausforderungen wie dem Klimawandel zu begegnen, müssen wir auch in
der Mobilität neue Wegen gehen. Die Elektromobilität bietet dazu eine
Möglichkeit. Sie trägt zum Klimaschutz bei. Umso wichtiger ist es, dass
Forscherinnen und Forscher hier zu neuen Erkenntnissen kommen. Neues
Wissen ist ein Schlüssel zum Fortschritt“, schreibt
Bundesforschungsministerin Anja Karliczek in ihrer Grußbotschaft an die
Nachwuchsforscherinnen und Nachwuchsforscher.

Die feierliche Preisverleihung findet alljährlich als Höhepunkt der
DRIVE-E-Akademie statt. Die Akademie bietet 50 ausgewählten
Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus ganz Deutschland die Chance, eine
ganze Woche lang mit Vorträgen, Workshops und Exkursionen in die Theorie
und Praxis der Elektromobilität sowie angrenzender Technologien und
Konzepte einzutauchen.

Vier außergewöhnliche Ideen für die Zukunft der Mobilität

Beim Festakt im historischen Ambiente des Museums Industriekultur in
Nürnberg sicherte sich Julian Jakob Alexander Kreißl von der Justus-
Liebig-Universität Gießen den ersten Platz in der Kategorie der Master-
und Diplomarbeiten. Er erarbeitete in seiner Masterarbeit einen
vielversprechenden Ansatz zur Bekämpfung des Wachstums sogenannter
Dendriten in Metall-Sauerstoff-Batterien. Diese Kristallstrukturen
verkürzen die Lebenszeit von Batterien immens. Entsprechend wichtig ist
es, das Entstehen dieser Strukturen zu unterbinden.

Der erste Platz bei den Projekt- bzw. Bachelorarbeiten ging an ein
weiteres Nachwuchstalent der Universität Gießen: Ronja Haas beschäftigte
sich in ihrer Bachelorarbeit ebenfalls mit dem Thema Dendritenwachstum und
untersuchte dabei detailliert die dahintersteckenden chemischen Vorgänge
innerhalb der Batteriezellen.

Mit seiner Masterarbeit über die Entwicklung eines hocheffizienten
Traktionsumrichters für solarbetriebene Elektrofahrzeuge erreichte Lukas
Ruppert von der RWTH Aachen den zweiten Platz in der Kategorie der Master-
und Diplomarbeiten. Traktionsumrichter wandeln den Batteriestrom in eine
für den Elektromotor nutzbare Drehzahl und Stromspannung um. Sie sind
deswegen unverzichtbar, um elektrische Motoren effizient betreiben zu
können.

Außerdem konnte sich Maximilian Schenke von der Universität Paderborn über
den zweiten Platz bei den Projekt- bzw. Bachelorarbeiten freuen. In seiner
Projektarbeit erarbeitete er einen innovativen Ansatz zur Regelung
elektrischer Motoren mit Hilfe des tiefen Verstärkungslernen (Deep
Reinforcement Learning), einer Anwendungsform des Maschinellen Lernens.
Dadurch ist die selbstlernende Motorenregelung in der Lage, sich flexibel
und in Echtzeit auf verschiedene Motorenzustände einzustellen und so die
Effizienz des Motors signifikant zu verbessern.

Viel Spannendes zum Jubiläum

DRIVE‐E wurde 2009 als gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für
Bildung und Forschung und der Fraunhofer‐Gesellschaft ins Leben gerufen.
Seit dem Start vor zehn Jahren haben mehr als 500 junge Talente, die sich
für die Zukunft der Elektromobilität begeistern, am Nachwuchsprogramm
teilgenommen.

In seiner zehnten Ausgabe macht das DRIVE-E-Nachwuchsprogramm in diesem
Jahr erneut am Fraunhofer-Institut für Integrierte Systeme und
Bauelementetechnologie IISB in Erlangen Halt. Der DRIVE-E-Hochschulpartner
2019 ist die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU). Das
Akademieprogramm bietet den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die
Möglichkeit, bei Exkursionen zu den Unternehmen ABL SURSUM, Metz Mecatech
und Continental Praxisluft zu schnuppern. Im Rahmen eines Fahrevents am
Samstag können die Teilnehmenden auch selbst das Fahrgefühl in
verschiedenen Elektrofahrzeugen kennenlernen. Am Freitag haben die jungen
Nachwuchstalente zudem die Gelegenheit, an der Jahrestagung des Fraunhofer
IISB zur Leistungselektronik für Elektromobilität teilzunehmen.

Fotos sowie weitere Informationen zu den Studienpreisträgern und ihren
Arbeiten sind verfügbar unter: https://www.drive-e.org/studienpreis

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Deutscher Verkehrssicherheitsrat Moped fahren schon ab 15 Jahren: DVR kritisiert geplante Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

 Heute behandelt der Deutsche Bundestag in erster Lesung eine geplante Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Danach sollen die Länder ermächtigt werden, innerhalb ihrer Landesgrenzen, das Mindestalter für den Erwerb der Fahrerlaubnisklasse AM auf 15 Jahre herabzusetzen (mit der Fahrerlaubnisklasse dürfen Kleinkrafträder mit einem Hubraum von bis zu 50 ccm gefahren werden). Begründet wird die Änderung des StVG mit eventuellen Mobilitätsgewinnen für die jungen Menschen, insbesondere in ländlichen Regionen. Der DVR kritisiert die Gesetzesänderungsinitiative deutlich.

StVG-Änderung: Mobilitätsgewinn überwiegt den Sicherheitsgedanken
In der erforderlichen Abwägung habe der Bundesverkehrsminister „eventuelle Mobilitätsgewinne“ stärker gewichtet, als die aus dem Jugendlichkeits- und Fahranfängerrisiko resultierenden Gefahren für die Gesundheit 15-Jähriger und anderer Verkehrsteilnehmer. „Bei dem derzeit durchgeführten Modellversuch sieht man deutlich, dass in den Ländern, die am Modellversuch teilgenommen haben, mehr Jugendliche in Verkehrsunfälle verwickelt waren und sich dabei verletzt haben, als in den Ländern, die sich nicht am Modellversuch beteiligten“, sagt Christian Kellner, Hauptgeschäftsführer des DVR. Hinzu käme eine nicht zu unterschätzende Dunkelziffer. Denn insbesondere bei „Alleinunfällen“ würde die Polizei häufig nicht zum Unfallort gerufen.

Vor StVG-Änderung Ergebnisse des Modellversuchs abwarten
Kellner zeigte sich verwundert, dass bereits vor Ende des Modellprojekts am 30. April 2020, Tatsachen geschaffen werden sollen. Man brauche keine Modellversuche durchzuführen, wenn man nicht einmal das Ergebnis der endgültigen Auswertung abwarte. Anstatt viel massiver in den öffentlichen Personennahverkehr und in sichere Radverkehrsanlagen zu investieren, versuche man in einigen Landesregierungen der Bevölkerung einzureden, die Herabsenkung des Mindestalters fördere die Mobilität im ländlichen Raum, so Kellner.

 

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Deutscher Verkehrssicherheitsrat Straßenverkehrsordnung muss ungeschützte Verkehrsteilnehmer stärker im Blick haben

Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag zur Novellierung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vorgelegt. Dessen Ziel ist, das Straßenverkehrsrecht stärker an die Bedürfnisse von Radfahrern und Fußgängern anzupassen. Auch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat einen ersten Entwurf zur Reform der StVO vorgelegt, der innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmt ist. Anlässlich der heute dazu stattfindenden Anhörung, nimmt der Deutsche Verkehrssicherheitsrat Stellung.

„Wir begrüßen, dass offensichtlich alle politischen Ebenen handeln wollen, um eine spürbare Verbesserung der Verkehrssicherheitslage zu erreichen“, sagt Christian Kellner, Hauptgeschäftsführer des DVR. „Jeden Tag wird im Jahresdurchschnitt mehr als ein Radfahrer getötet. Bei den kleinen und großen Fußgängern sind die Zahlen noch erschreckender. Das ist eine kontinuierliche Katastrophe. 2018 wurden 445 Radfahrer getötet – vergleichbar mit der Anzahl an Insassen zweier vollbesetzter Airbus-Flugzeuge A320 oder von rund neun Reisebussen.“
 
Der DVR macht auf Folgendes aufmerksam:

1. Die StVO hat die Aufgabe, alle Verkehrsteilnehmer zu schützen. Der DVR begrüßt daher alle Vorschläge, die geeignet sind, dieses Ziel zu verwirklichen. 

2. Im Rahmen der baulichen Infrastruktur sollten Verkehrsarten getrennt werden. Wo das nicht möglich ist, kann es sinnvoll sein, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu senken. Die Wahrscheinlichkeit, durch eine Kollision mit einem Fahrzeug getötet zu werden, steigt für Fußgänger und Radfahrer bei Geschwindigkeiten über 30 km/h rapide an.

3. Eine verkehrsträgerübergreifende Verkehrsplanung hat alle Verkehrsteilnehmer im Blick: Fußgänger, Radfahrer, Pkw-, Lkw-Fahrer und auch Busfahrer. Von den Verkehrsbehörden der Kommunen fordert der DVR deshalb eine integrierte, ganzheitliche Netzplanung, die die Schwächsten besonders schützt. Nur so kann Konflikten nachhaltig vorgebeugt werden. 

4. Es sollte den kommunalen Behörden ermöglicht werden, präventiv tätig zu werden, ohne dass vorher eine Gefahrenlage bewiesen werden musste. Eine Innovationsklausel, die schon von der Verkehrsministerkonferenz gefordert wurde, ist daher aus Sicht des DVR für Modellversuche der Kommunen sinnvoll. 

5. Bezüglich der Diskussion um eine Schrittgeschwindigkeit abbiegender Lkw-Fahrer wird daran erinnert, dass bereits nach geltender Rechtslage für alle Fahrzeugnutzer ein „Hineintasten“ in die Kreuzung erforderlich ist. Der verstärkte Einbau von Abbiegeassistenten wird vom DVR bereits seit langem gefordert.

6. Abschließend ist auf ein häufiges Missverständnis hinzuweisen: Die in der StVO geregelte zulässige Höchstgeschwindigkeit ist keine Mindest- oder Richtgeschwindigkeit, sondern darf nur unter optimalen Bedingungen gefahren werden. Wer ungeschützte Verkehrsteilnehmer passiert, muss seine Geschwindigkeit anpassen. Die vorgesehene Normierung von Überholabständen ist zu begrüßen.

Der DVR bewertet positiv, dass man sich des Straßenverkehrsrechts annimmt, um die Verkehrssicherheit zu verbessern. Aber es gilt weiterhin: Eine wirksame Verkehrsüberwachung bleibt das A und O.

 

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