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Auto/Motor

Endlich erste „Section Control“ in Deutschland gestartet - DVW begrüßt Pilotversuch für mehr Verkehrssicherheit

Am Mittwoch, dem 17. Dezember 2018, wurde in Deutschland die erste „Section Control“-Strecke auf der Bundesstraße 6 bei Laatzen in der Region Hannover in Betrieb genommen. Bei dieser streckenbezogenen Kontrolle wird die Durchschnittsgeschwindigkeit von Fahrzeugen ermittelt, um auf einem gesamten Straßenabschnitt das Rasen zu unterbinden und das Unfallgeschehen positiv zu beeinflussen. Die Deutsche Verkehrswacht (DVW) hatte sich bereits 2016 für diese Methode bei der Verkehrsüberwachung ausgesprochen und lobt den Pilotversuch.

Prof. Kurt Bodewig, Präsident der DVW und Bundesminister a.D.: „Alle acht Stunden stirbt ein Mensch bei einem Geschwindigkeitsunfall auf unseren Straßen. Die Section Control ist ein wirksames Mittel, um auf kritischen Strecken die Unfallzahlen zu senken, das zeigen die Erfahrungen aus dem Ausland. Ich begrüße daher ausdrücklich den Vorstoß aus Niedersachsen und wünsche mir, dass andere Bundesländer nachziehen. Es kann aber gerne auch schneller geschehen.“

Die etwa drei Kilometer lange Strecke auf der B6 existiert schon seit 2015, konnte aber durch rechtliche und technische Hürden nicht früher in Betrieb genommen werden. Eine erste Testphase dauert bis zum 14. Januar 2019. Bis dahin werden zwar Messungen vorgenommen, jedoch noch keine Verfahren eingeleitet. Danach beginnt erst die 18-monatige Pilotphase, bei der auch Bußgelder erhoben werden. Der Pilotversuch wird wissenschaftlich evaluiert.

Die Deutsche Verkehrswacht ist vom Erfolg der Section Control überzeugt. Sie verabschiedete bereits 2016 auf ihrer Jahreshauptversammlung einen Beschluss dazu, in dem auch für andere Bundesländer ähnliche Modellprojekte empfohlen werden. Bei erfolgreicher Evaluation sind alle Länder aufgefordert, Section Control im Rahmen der Empfehlungen des Verkehrsgerichtstages einzuführen und dafür die entsprechende rechtliche Grundlage zu schaffen. Wichtig sei der gezielte Einsatz, Transparenz und hohe Anforderungen an den Datenschutz.

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Aktionswoche „Sicher mobil im Alter" gestartet, DVR-Präsident Dr. Walter Eichendorf startet bundesweite Aktionswoche

Der Präsident des Deutschen Verkehrssicherheitsrats Dr. Walter Eichendorf bei der Enthüllung der Plakate zur Aktionswoche
Der Präsident des Deutschen Verkehrssicherheitsrats Dr. Walter Eichendorf bei der Enthüllung der Plakate zur Aktionswoche "Sicher mobil im Alter". (Foto: DVR)

Alle 18 Stunden stirbt in Deutschland eine Fußgängerin oder ein Fußgänger. Jeder zweite ist mindestens 65 Jahre alt. Eine bundesweite Aktionswoche ruft Auto Fahrende zu mehr Aufmerksamkeit auf.

Am 10. Dezember startet die Aktionswoche „Sicher mobil im Alter". Damit will der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) mit Unterstützung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur dazu beitragen, die Sicherheit von Seniorinnen und Senioren im Straßenverkehr zu erhöhen. Knapp 7.000 Fußgängerinnen und Fußgänger ab 65 Jahren verunglückten im Jahr 2017 auf deutschen Straßen, bei den älteren Fahrrad Fahrenden waren es sogar doppelt so viele. Die meisten dieser Unfälle ereigneten sich innerorts.

Im Rahmen der Aktionswoche sensibilisiert der DVR Auto Fahrende bundesweit mit Plakaten und ruft sie zu mehr Aufmerksamkeit auf. Denn ältere Menschen benötigen im Straßenverkehr manchmal mehr Zeit. Sie sollten von Auto Fahrenden nicht gedrängt oder durch hohe Geschwindigkeiten und eine aggressive Fahrweise zusätzlich gestresst werden. Gleichzeitig gibt die Kampagne älteren zu Fuß Gehenden nützliche Tipps. Die Quintessenz lautet: Sicherheit geht vor, dafür sollte stets genug Zeit sein.

Das Plakatmotiv wurde heute in Berlin vorgestellt. DVR-Präsident Dr. Walter Eichendorf enthüllte ein Plakat der Kampagne in Berlin-Mitte. Rund um Washington-Platz wurden neben Infomaterialien auch Regenschirme mit retroreflektierenden Elementen verteilt, die zu Fuß Gehende auch bei schlechtem Wetter sichtbar machen und sie so schützen. Die meisten Unfälle mit Personenschaden passieren zwischen 16 und 17 Uhr. Im Dezember ist es zu dieser Zeit dunkel. Gerade ältere Menschen sind oft dunkel gekleidet – eine gefährliche Kombination.

„Ältere benötigen im Straßenverkehr unsere besondere Aufmerksamkeit", sagt DVR-Präsident Dr. Walter Eichendorf. „Wer zu Fuß unterwegs ist, braucht besonderen Schutz. Sichere Mobilität bedeutet Lebensqualität für jede Generation." Fußgängerinnen und Fußgänger zählen zu den schwächeren Verkehrsteilnehmenden. Die Unfallfolgen sind bei älteren Menschen besonders schwer: 2017 war jeder fünfte Verletzte über 65 Jahre alt, bei den Getöteten war es jeder zweite.

Die DVR-Aktionswoche „Sicher mobil im Alter" findet 2018 zum ersten Mal statt. Sie rückt die Sicherheit von älteren Fußgängerinnen und Fußgängern in den Mittelpunkt. Die Plakate werden bundesweit zu sehen sein, die Regenschirme und Infomaterialien werden in Berlin, Augsburg, Bremerhaven, Dortmund und Leipzig sowie über Partner verteilt.

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Mobilität der Zukunft

Fachkonferenz Autonomes Fahren am 13.11.2018 an der GGS in Heilbronn
Fachkonferenz Autonomes Fahren am 13.11.2018 an der GGS in Heilbronn

Mehr als 100 Teilnehmer trafen sich am 13. November bei der Fachkonferenz
„Automatisiertes und autonomes Fahren“ an der German Graduate School of
Management and Law (GGS) in Heilbronn.

Bereits zum zweiten Mal fand am 13. November die Fachkonferenz
„Automatisiertes und autonomes Fahren“ an der German Graduate School of
Management and Law (GGS) in Heilbronn statt. Als interdisziplinäre
Plattform im Bereich des automatisierten und autonomen – also fahrerlosen
– Fahrens hat sich die Veranstaltung in Fachkreisen fest etabliert und war
mit über 100 Teilnehmern ein voller Erfolg. Ausgewiesene Experten wie
Annette Adams von der Daimler AG oder Prof. Armin Grunwald vom Karlsruher
Institut für Technologie (KIT) als Experte für ethische Fragen
diskutierten zu den technischen, rechtlichen und gesellschaftlichen
Rahmenbedingungen der voranschreitenden Fahrzeugautomatisierung.

Haftungsfrage überdeckt wichtige Fragen
Auf der Fachkonferenz wurde vor allem im Bereich des Rechts und der Ethik
deutlich, dass derzeit viele wichtige Folgefragen von den im Zentrum der
Öffentlichkeit stehenden Diskussionen zur Haftungsfrage und zur Dilemma-
Situation überdeckt werden. Zugleich machten die Vorträge und Diskussionen
auf die Notwendigkeit weiterer interdisziplinärer Forschungsansätze und
Zusammenarbeit aufmerksam.

Prof. Dr. Benjamin von Bodungen als Organisator der Veranstaltung zeigt
sich beeindruckt von der positiven Resonanz der Konferenzteilnehmer:
„Besonders freut es mich, dass wir mit unseren qualifizierten Rednerinnen
und Rednern aus Forschung, Wissenschaft und Industrie ein so bunt
gemischtes Publikum zusammenführen konnten. Für uns ist das große
Interesse an unserer Veranstaltung zugleich eine Bestätigung für die
Arbeit im Rahmen unseres an der GGS angesiedelten Forschungsprojektes zur
Fahrzeugautomation.“ Die erfolgreich etablierte Konferenzreihe findet
deshalb ihre Fortsetzung am 26.9.2019 an der GGS in Heilbronn.

Einbettung als juristisches Forschungsprojekt an der GGS
Das Thema „Fahrzeugautomatisierung – rechtliche Rahmenbedingungen“ ist
seit einigen Jahren als Forschungsprojekt an der GGS verankert. Es hat
sich zum Ziel gesetzt, die Fragestellung: „Welche rechtlichen
Implikationen hat die rasant voranschreitende Automatisierung von
Fahrzeugen?“, zu beantworten. Im Rahmen des Forschungsprojekts stellen
Prof. von Bodungen und sein Team die technischen Entwicklungsstufen der
Fahrzeugautomatisierung im Hinblick auf ihre Vereinbarkeit mit den
geltenden nationalen und internationalen rechtlichen Bestimmungen auf den
Prüfstand. Sie arbeiten die Konflikte zwischen Technik, Innovation und
Recht heraus und entwickeln daraus tragfähige Lösungen für zukünftige
Mobilitätssysteme. Einen wichtigen Punkt nimmt die Analyse ein, ob und
inwieweit sich die historisch gewachsene Verteilung des Mobilitätsrisikos
zwischen den verschiedenen Teilnehmern des öffentlichen Straßenverkehrs
nach dem Hinzutreten automatisierter Fahrzeuge aufrechterhalten lässt.

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Prozessfinanzierung für Einzelklagen im VW-Abgasskandal (EA 189) - keine Ausreden mehr

Die Düsseldorfer Rechtsanwaltskanzlei Rogert und Ulbrich, eine der
führenden Kanzleien in der rechtlichen Aufarbeitung des
Diesel-Abgasskandals, teilt mit, dass effizienter Rechtsschutz nun
auch denjenigen möglich ist, die zum Zeitpunkt des Fahrzeugerwerbs
über keine Verkehrsrechtsschutzversicherung verfügten.

Neben dem neuen Instrument der Musterfeststellungsklage, die eine Art
"Sammelklage" darstellt und in mehreren Jahren voraussichtlich den
Weg für ein erfolgreiches Einzelklageverfahren öffnen werde, gebe es
nun eine hochinteressante Möglichkeit, seine Ansprüche sofort
durchzusetzen.

Diese Möglichkeit eröffneten mehrere deutsche
Prozesskostenfinanzierer, die das gesamte Prozesskostenrisiko für den
Mandanten übernähmen und im Gegenzug von dem Prozesserlös nur im
Falle des Obsiegens oder Vergleichsschlusses einen Prozentsatz von ab
20 % an Erlösbeteiligung erwarteten.

"Bisher hat es am Markt für Rechtsdienstleistungen nach meiner
Kenntnis derartige Angebote im Hinblick auf Klagen zum
VW-Abgasskandal nicht gegeben. Die neuen Angebote sind nicht mit den
Angeboten zu verwechseln, sich gegen eine Beteiligung im Erfolgsfall
an einer Sammelklage zu beteiligen", so Gründungspartner Rechtsanwalt
Prof. Dr. Marco Rogert.

Bislang habe sich die Einzelklage als deutlich zielführender erwiesen
als die Beteiligung an einer wie auch immer gearteten "Sammelklage",
fügt sein Sozius Rechtsanwalt Tobias Ulbrich hinzu.

Für die Musterfeststellungsklage ließen sich durchaus gute
Erfolgsaussichten feststellen. Es sei allerdings zu berücksichtigen,
dass aufgrund der Rechtsmittelfähigkeit der Entscheidung des
Oberlandesgerichts Braunschweig vermutlich einige Zeit ins Land
ziehen werde, bevor anschließend die dann möglicherweise einfacher zu
führende Einzelklage überhaupt eingereicht werden könne, gibt er
weiter zu bedenken. Es könne daher sein, dass sich insbesondere für
Vielfahrer die Einzelklage dann nicht mehr in dem Umfang lohne, wie
es noch zum jetzigen Zeitpunkt der Fall sei, da die
Nutzungsentschädigung bis zur letzten mündlichen Verhandlung immer
weiter ansteige, erläuert Ulbrich weiter.

"Wer jetzt noch Geld für sein EA-189-Auto möchte, findet keine
Ausrede mehr, nicht zu klagen", meint Prof. Dr. Rogert. "Wir müssen
jedoch darauf hinweisen, dass aufgrund des enormen Andrangs eine
Annahme von Neumandaten nur noch bis zum 19.12.2018 in diesem Jahr
über das übliche Formular
https://www.auto-rueckabwicklung.de/kontakt-anfahrt.html möglich
ist", schließt Prof. Dr. Rogert.

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