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Auto/Motor

Deutscher Verkehrssicherheitsrat Keine E-Scooter auf Gehwegen: Richtige Entscheidung des Bundesverkehrsministers

Der Gehweg ist zum Schutz der Fußgänger da und ich bin froh, dass das nun so bleibt“, sagt der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) Christian Kellner zur heutigen Entscheidung von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer. Entgegen der ursprünglichen Pläne hatte Scheuer heute verkündet, E-Scooter doch nicht auf Gehwegen zulassen zu wollen. Der bisherige Verordnungsentwurf hätte das Fahren mit den sogenannten Elektrokleinstfahrzeugen (EKF) mit einer Geschwindigkeit von bis zu 12 km/h auf Gehwegen erlaubt.

Keine Gehweg-Nutzung erhöht die Verkehrssicherheit
Der DVR hatte in einem Positionspapier dafür plädiert, EKF nur dann auf dem Gehweg zuzulassen, wenn sie maximal Schrittgeschwindigkeit führen. „Dass die Fahrzeuge nun gänzlich von der Nutzung des Gehwegs ausgeschlossen sind, erleichtert uns ungemein“, sagt der Hauptgeschäftsführer. Gerade ältere Menschen, deren Reaktionsfähigkeit häufig eingeschränkt sei, aber auch Menschen mit Behinderungen müssten nun nicht mehr um eine Einschränkung ihrer Mobilität fürchten.

DVR fordert 15 Jahre als Mindestalter für die Nutzung von E-Scootern
Um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer nach der Zulassung von EKF weiter zu erhöhen, spricht sich der DVR für ein Mindestalter von 15 Jahren für die Nutzung von E-Scootern aus. „Wir sind der Ansicht, dass dieses Alter angemessen ist. Auch die Fahrerlaubnis-Verordnung sieht es als Mindestalter für das Führen eines Kraftfahrzeugs, für das eine Fahrerlaubnis nicht erforderlich ist, vor“, sagt Kellner. Wer diese Regel zu umgehen versuche, vergrößere dadurch nur den ohnehin schon vorhandenen Flickenteppich im deutschen Verkehrsrecht. Außerdem habe er große Zweifel, ob Kinder unter 15 Jahren über ausreichend Umsicht und Verantwortung verfügten, um selbst sicher mit EKF durch den Straßenverkehr zu kommen und andere dabei nicht zu gefährden, so der Hauptgeschäftsführer.

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Prof. Dr.-Ing. habil. Falko Dressler forscht seit 2014 am Heinz Nixdorf Institut der Universität Paderborn.  Universität Paderborn

Straßenverkehr: Forscher der Universität Paderborn entwickeln Assistenzsysteme für Fahrradfahrer

Prof. Dr.-Ing. habil. Falko Dressler forscht seit 2014 am Heinz Nixdorf Institut der Universität Paderborn.  Universität Paderborn
Prof. Dr.-Ing. habil. Falko Dressler forscht seit 2014 am Heinz Nixdorf Institut der Universität Paderborn. Universität Paderborn

Für mehr Sicherheit im Straßenverkehr: Prof. Dr.-Ing. Falko Dressler,
Jun.-Prof. Dr.-Ing. Christoph Sommer und ihr Team von der Fachgruppe
„Verteilte Eingebettete Systeme“ des Heinz Nixdorf Instituts der
Universität Paderborn entwickeln im Forschungsprojekt „Safety4Bikes“ mit
sieben Partnern aus Wissenschaft und Wirtschaft Assistenzsysteme, die das
Fahrradfahren künftig sicherer machen sollen. Das Bundesministerium für
Bildung und Forschung fördert das noch bis Dezember laufende dreijährige
Vorhaben mit insgesamt 2,1 Millionen Euro.

„Tödlicher Unfall: LKW erfasst Mädchen auf Fahrrad“, „Vorfahrt missachtet:
Auto und Radfahrer kollidieren“ – Meldungen wie diese hören wir immer
wieder. Laut Statistischem Bundesamt sind die Zahlen der Fahrradfahrer,
die jährlich in Deutschland bei einem Verkehrsunfall verletzt oder getötet
werden, seit Jahren konstant. 2018 starben 432 Radfahrer. 2017 waren es
382 und mehr als 79.000 wurden verletzt. Prof. Dr.-Ing. Falko Dressler,
Jun.-Prof. Dr.-Ing. Christoph Sommer und ihr Team von der Fachgruppe
„Verteilte Eingebettete Systeme“ des Heinz Nixdorf Instituts der
Universität Paderborn wollen dem entgegenwirken. Im Forschungsprojekt
„Safety4Bikes“ entwickeln sie mit sieben Partnern aus Wissenschaft und
Wirtschaft Assistenzsysteme, die das Fahrradfahren künftig sicherer machen
sollen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert das noch
bis Dezember laufende dreijährige Vorhaben mit insgesamt 2,1 Millionen
Euro.

„Mit unseren Partnern entwickeln wir ein Set von modularen
Assistenzsystemen für Radfahrer. Diese Systeme werden am Ende
zusammenarbeiten, um für mehr Sicherheit im Straßenverkehr zu sorgen“,
erklärt Falko Dressler. Die Assistenzsysteme sollen auf Grundlage der
jeweiligen Verkehrssituation drohende Gefahren erkennen, Rad- und
Autofahrer warnen und sie auf das richtige Verhalten hinweisen. Bei
„Safety4Bikes“ arbeiten Informatiker, Ingenieure, Soziologen, Hersteller
von Fahrrädern und Fahrradhelmen, Verkehrspsychologen und
Sensortechnologen zusammen.

Hauptzielgruppe sind fahrradfahrende Kinder und Senioren

„Im Projekt konzentrieren wir uns auf fahrradfahrende Kinder und Senioren
– zwei Gruppen, die im Straßenverkehr besonders verwundbar sind“,
erläutert Christoph Sommer. Der Informatiker verweist darauf, dass in den
letzten Jahren vor allem Unfälle mit den bei älteren Menschen besonders
beliebten Pedelecs, Fahrrädern mit Hilfsmotor, rapide zugenommen haben.

Bei „Safety4Bikes“ werden unterschiedliche Soft- und Hardwaresysteme
konstruiert und direkt für das Fahrrad und den Helm entworfen, damit die
Radfahrer nicht vom Verkehr abgelenkt werden. Die Paderborner
Wissenschaftler entwickeln eine Kommunikationseinrichtung, über die
Fahrräder mit Autos und LKW oder anderen Fahrrädern standardkonform
interagieren können. „Damit kann ein Fahrrad beispielsweise bei einer
potentiellen oder akuten Gefahrensituation ein Auto warnen“, erklärt
Dressler. Voraussetzung ist, dass das Auto ebenfalls über entsprechende
Technik verfügt. „Das ist in Deutschland derzeit noch nicht der Fall, aber
Autos künftiger Generationen werden passend ausgerüstet sein“, betont
Christoph Sommer.

Radfahrer werden durch verschiedene Signale gewarnt

Vernetzte Sensoren, die ebenfalls im Projekt entwickelt werden und an
Fahrrad und Helm angebracht sind, beobachten das Verhalten der Radfahrer
und ihre Umgebung. Bei drohenden Gefahren werden nicht nur die Autofahrer,
sondern insbesondere auch die Radfahrer durch Signale gewarnt. „Das können
etwa ein Vibrieren am Lenker, ein Ton vom Smartphone oder ein Lichtsignal
am Helm sein“, erläutert Dressler. „Welche Warnhinweise für welche Gruppe
am geeignetsten sind, wird im Projekt mit Testpersonen erforscht. Kinder
können auf ein Signal ganz anders reagieren als Senioren“, gibt der
Wissenschaftler zu bedenken. Typische Gefahren- und Unfallsituationen
werden bei „Safety4Bikes“ entsprechend der aktuellen Unfallstatistiken
simuliert.

Kommunikation über WLAN

Die Fahrräder sollen mit Autos und LKW über ein drahtloses Netzwerk
kommunizieren – in diesem Fall WLAN. Dazu Sommer: „WLAN ist unabhängig von
der Infrastruktur und für Autos gibt es bereits WLAN-basierte
Technologien. Darum bietet es sich an.“ „Bereits bei der Car-to-Car-
Kommunikation, also der Kommunikation zwischen zwei Autos, ist WLAN eine
der Basistechnologien“, ergänzt Dressler. „Bei Safety4Bikes entwickeln wir
keine Insellösung. Die Technik unserer Assistenzsysteme baut auf
internationalen WLAN-Standards auf. In Deutschland und Europa sind bereits
entsprechende Funkfrequenzen für intelligentes Fahren reserviert. Wir
machen die Technik jetzt endlich auch für Radfahrer nutzbar“,
unterstreicht Sommer.

Eines Tages könnten die Fahrrad-Assistenzsysteme von Dressler, Sommer und
ihren Kollegen also einen zentralen Baustein in einem intelligenten,
sozio-technischen Verkehrssystem bilden. Ein Verkehrssystem, in dem
Fahrradfahrer gestärkt werden und sicherer unterwegs sind.

Weitere Informationen zum Projekt

Neben der Universität Paderborn sind am Projekt die Carl von Ossietzky
Universität Oldenburg mit ihrem An-Institut OFFIS, das Institut für
empirische soziologische Forschung e.V. der Friedrich-Alexander-
Universität Erlangen Nürnberg, die PFAU Tec GmbH, die UVEX SPORTS GROUP
GmbH & Co. KG, die Valtech GmbH und die GeoMobile GmbH beteiligt.

wissenschaftliche Ansprechpartner:
Prof. Dr.-Ing. habil. Falko Dressler, Heinz Nixdorf Institut der
Universität Paderborn, Tel.: 05251 60-6510, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.;
Jun.-Prof. Dr.-Ing. Christoph Sommer, Heinz Nixdorf Institut der
Universität Paderborn, Tel.: 05251 60-6495, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

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Deutscher Verkehrssicherheitsrat EU-Typengenehmigung von Fahrzeugen: Konkretisierungen beim Abbiegeassistenten wichtig

Die heute im Plenum des EU-Parlaments verabschiedete Verordnung zur Typengenehmigung von Fahrzeugen ist ein wichtiger Erfolg in der europäischen Verkehrssicherheitsarbeit“, freut sich DVR-Hauptgeschäftsführer Christian Kellner. Die EU-Verordnung (General Safety Regulation) sieht vor, dass Fahrzeugassistenzsysteme wie z.B. Notbremsassistenten ab 2022 EU-weit verpflichtend in neue Fahrzeugtypen und ab 2024 in neu zugelassene Kraftfahrzeuge eingebaut werden. Konkretisierungsbedarf sieht der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) vor allem bei Abbiegeassistenzsystemen.

UN-ECE muss Standards für Abbiegeassistenzsysteme entwickeln
„Wichtig ist, dass die Mindestanforderungen für die Fahrassistenzsysteme durch die UN-ECE zügig definiert werden, damit die Hersteller in der Europäischen Union entsprechende Systeme entwickeln und auf den Markt bringen können“, so Kellner.
Ein besonderes Augenmerk müsse die UN-ECE (United Nations Economic Commission for Europe) auf Abbiegeassistenzsysteme legen.

Die Verordnung sieht vor, Kraftfahrzeuge mit Systemen auszustatten, die Fußgänger und Radfahrer vor oder seitlich der Fahrzeuge entdecken, den Kfz-Fahrer vor einer Kollision warnen oder diese vermeiden. „Hier sehen wir Konkretisierungsbedarf“, sagt der Hauptgeschäftsführer. „In einem ersten Schritt ist eine Warnfunktion sinnvoll und eine große Hilfe, um Unfälle mit Radfahrern und Fußgängern zu vermeiden. Langfristig sollten die Fahrzeuge aber zusätzlich automatisiert bremsen können“. Die Entwicklung von Abbiegeassistenzsystemen mit Notbremsfunktion müsse zügig vorangetrieben werden, damit sie schnell in die Fahrzeuge eingebaut werden könne.

Laut amtlicher Unfallstatistik sind im Jahr 2017 bei 3.055 Kollisionen zwischen Fahrradfahrern und Güterkraftfahrzeugen 3.057 Radler verunglückt, 76 davon tödlich. Insbesondere innerorts wurden sie in Rechts-Abbiege-Manövern von Güterkraftfahrzeugen überrollt.

Verpflichtender Einbau weiterer Assistenzsysteme
Neben den genannten Fahrzeugassistenten sollen Pkw, Lkw und Busse unter anderem auch mit intelligenten Geschwindigkeitsassistenten, Schnittstellen für Alkohol-Interlocks, Müdigkeits- und Ablenkungswarnsystemen, einem Unfalldatenspeicher und Reifendruck-Kontrollsystemen ausgestattet werden. Pkw sollen zudem mit einem Spurhalteassistenten und Lkw mit einem Spurverlassenswarner ausgestattet werden.

 

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Elektrokleinstfahrzeuge: DVR und DVW fordern Änderung der BMVI-Verordnung

„Bis zur Verabschiedung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (EKF-V) durch den Bundesrat am 17. Mai 2019, sollte der Entwurf geändert werden. Das fordern der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) und die Deutsche Verkehrswacht (DVW). „Wir finden zwar, dass Elektrokleinstfahrzeuge (EKF) eine sinnvolle Ergänzung im Mobilitätsmix sind, sie dürfen aber ungeschützte Verkehrsteilnehmer nicht gefährden“, sagt DVR-Präsident Prof. Dr. Walter Eichendorf. Diesen Aspekt berücksichtige die geplante Verordnung zu wenig. 
DVR und DVW fordern deshalb, dass auf Gehwegen Schrittgeschwindigkeit eingehalten werden müsse. 12 km/h, wie im Verordnungsentwurf vorgesehen, lägen deutlich darüber und erhöhten das Unfallrisiko auf Gehwegen enorm. Eine klare Aussage treffen beide Verbände auch hinsichtlich des Mindestalters für das Fahren mit EKF: 15 Jahre und eine Mofa-Prüfbescheinigung sollen hierfür die Voraussetzung sein.

Politische Akteure müssen gemeinsam an einer sicheren Infrastruktur arbeiten

Darüber hinaus seien aber alle politisch Verantwortlichen, vom Bundesverkehrsministerium über die Länder bis zu den Kommunen, gefordert, sich gemeinsam für eine sichere Infrastruktur für alle Verkehrsteilnehmer einzusetzen. „Wer mehr Alternativen zum Kfz-Verkehr anbieten möchte, wie EKF oder das Fahrrad, muss den Straßenraum anpassen und neu aufteilen“, so Eichendorf. Das bedeute, dass z.B. die aktuelle Novellierung der Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) den zunehmend dichteren Verkehr, auch durch EKF, berücksichtigen und die Mindestbreiten  von Radverkehrsanlagen gegebenenfalls auch erhöhen müsse. Das könne dann auch zu Lasten des Kfz-Verkehrs gehen.

DVW unterstützt Beschluss des DVR

Die Deutsche Verkehrswacht hatte im Vorfeld bereits ähnliche Bedenken geäußert und sich entsprechend positioniert. Daher begrüßte Prof. Kurt Bodewig, DVW-Präsident und Vizepräsident des DVR, den aktuell vom DVR gefassten Beschluss: „Das hohe Schutzbedürfnis vor allem von Kindern und älteren Menschen auf dem Gehweg wird durch den aktuellen Verordnungsentwurf klar missachtet. Ich unterstütze ausdrücklich den Beschluss des DVR und freue mich, dass wir hier weitgehend einig sind“.

DVR und DVW kritisieren geplante Ausnahmeverordnung

Das BMVI hatte weiter angekündigt, dass mit der Verabschiedung der EKF-V auch eine Ausnahmeregelung für EKF ohne Lenk- und Haltestange kommen wird. Auch hier sehen DVR und DVW keine Möglichkeit  für einen sicheren Einsatz im öffentlichen Verkehrsraum. Bodewig gibt eindeutig zu verstehen: „Wir sind offen für neue Mobilitätsformen, brauchen dazu aber sichere Rahmenbedingungen. Diese Bedingungen sind bei Hoverboards und anderen Fahrzeugen ohne Lenkstange nicht erfüllt, diese sollten darum keinesfalls für eine Nutzung im Straßenverkehr erlaubt werden“.

Die Forderungen von DVR und DVW kurz zusammengefasst:

  • EKF mit Lenk- und Haltestange, die über 6 km/h schnell fahren können, sollen nicht auf Gehwegen fahren dürfen.
  • Voraussetzung für das Fahren von EKF mit Lenk- und Haltestange ist die Mofa-Prüfbescheinigung und ein Mindestalter von 15 Jahren.
  • EKF, die für den Straßenverkehr zugelassen werden, müssen mindestens über Bremsen, Licht und Klingel/Hupe verfügen.
  • Die straßenbaulichen Regelwerke, wie z.B. die neu geplante ERA sollen an den zunehmend dichteren Verkehr, z.B. in ihren Mindestbreiten, angepasst werden.
  • Sharing-Anbieter und Hersteller von EKF sollen über sicheres und rücksichtsvolles Nutzen der Fahrzeuge verpflichtend aufklären und informieren.
  • Die gepante EKF-V soll wissenschaftlich begleitet werden. Dabei soll die Unfallentwicklung im Mittelpunkt stehen.
  • EKF sollen in der Unfallstatistik gesondert erfasst werden.
  • Das Funktionieren der Bremsen von EKF muss sichergestellt sein, insbesondere bei Nässe. Deshalb regt der DVR eine Bremsenprüfung nach DIN EN 15194:2017-12 an.
  • Keine Teilnahme am Straßenverkehr für EKF ohne Lenk- und Haltestange.
  • Der DVR empfiehlt beim Fahren mit EKF von über 6 km/h einen Helm zu tragen.
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