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Auto/Motor

Prototyp-Präsentation  Hochschule Koblenz/Röllinghoff

Straßenlaternen als schnelle Ladestationen für Elektrofahrzeuge

Prototyp-Präsentation  Hochschule Koblenz/Röllinghoff
Prototyp-Präsentation Hochschule Koblenz/Röllinghoff

Straßenlaternen als Ladepunkt für Elektrofahrzeuge umzunutzen – das ist
die Kernidee einer Forschungskooperation der Hochschule Koblenz und der
Energieversorgung Mittelrhein (evm). Gemeinsam verfolgen sie das Ziel, die
Elektromobilität dank neuer Ladeinfrastruktur-Technologie in Fahrt zu
bringen. Kommunen und Unternehmen beschäftigen sich mit der Frage, wie die
notwendige Ladeinfrastruktur für Bürger, Kunden und Mitarbeiter ausgebaut
werden kann. Aufwand und Kosten für den notwendigen Tiefbau sind häufig
eine Hemmschwelle. Hier setzt die Idee an, Straßenlaternen als Ladestation
zu nutzen. Nach wenigen Monaten Entwicklung haben die Forschungspartner
nun einen ersten Prototyp vorgestellt.

Die Idee, bestehende Infrastruktur von Straßenlaternen zum Laden von
Fahrzeugen zu nutzen, ist nicht neu. Doch die bereits erhältlichen
Lösungen für das Laden an Straßenlaternen haben sich auf dem Markt bisher
nicht durchgesetzt. Das Kooperationsteam sieht den Grund hierfür vor allem
in der langen Ladedauer, die bei den bestehenden Konzepten benötigt wird.
Der Prototyp zeigt, dass es auch anders geht: Mit einer
Ladegeschwindigkeit, die sonst nur Schnell-Ladesäulen bieten, kann unter
den richtigen Voraussetzungen auch an Straßenlaternen oder den
Laternenmasten auf Betriebshöfen geladen werden.

Durch die neue Technik verkürzt sich die Ladezeit deutlich: Mit jeder
Minute Ladezeit lädt man etwa drei Kilometer Reichweite auf, so dass das
Vollladen je nach Auto in knapp zwei Stunden erledigt sein kann. „Damit
könnten zukünftig E-Autos öfter mal eben auf dem Parkplatz beim Discounter
oder auf dem Mitarbeiterparkplatz beim Arbeitgeber aufgeladen werden. Das
wäre vergleichbar mit dem Laden eines Smartphones, wie es inzwischen auch
an vielen öffentlichen Orten möglich ist“, so Projektleiter Prof. Dr.
Johannes Stolz aus dem Fachbereich Ingenieurwesen der Hochschule Koblenz.

Beim jüngsten Treffen der Forschungsgemeinschaft nahmen Vertreterinnen und
Vertreter von evm und Hochschule Koblenz das Demonstrationsmodell der
schnellen Laternenladesäule in Augenschein. Bei dieser Gelegenheit
diskutierten sie weitere Ideen zu deren Verbesserung sowie Nutzung.
Student Domenic Frank, der derzeit im Masterstudiengang Systemtechnik
seine Abschlussarbeit über dieses Projekt schreibt, erklärte die
Fortschritte, die Entwicklung des Prototyps sowie die Möglichkeiten zur
Weiterentwicklung des Konzepts hin zu einer praktischen Realisierung im
städtischen Netz.

„Die Zusammenarbeit der Hochschule mit der evm in diesem Projekt basiert
vor allem auf einem ständigen Informationsaustausch, bei dem immer wieder
die Untersuchungsergebnisse mit den Erfahrungen aus der Praxis abgeglichen
worden sind“, betont Kathrin Laymann vom Team Städte- und Energiepolitik
der evm, „Mitarbeiter aus verschiedenen Bereichen und Gesellschaften der
evm-Gruppe haben im Laufe des Projektes ihre Erfahrungen miteinfließen
lassen.“ Zudem habe die evm Elektrofahrzeuge zum Messen und Versuchen
bereitgestellt.

Nach dem ersten Prototyp an der Hochschule wird nun intern geprüft, ob
weitere Prototypen bei der evm getestet werden und welche Anforderungen
diese erfüllen sollten.

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Deutscher Verkehrssicherheitsrat Steigende Pedeleczahlen: Sichere Infrastruktur für den Radverkehr nötig

„Fahrrad- und Pedelecfahren sind im Trend. Gerade Pedelecs freuen sich immer größerer Beliebtheit. Laut des Zweirad-Industrie-Verbands (ZIV) stieg der Absatz an diesen Rädern 2018 um insgesamt 36 Prozent. Zugenommen haben aber leider auch die Unfälle, bei denen Pedelecfahrer getötet oder verletzt wurden. Einen Grund für diese Entwicklung sieht der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) in der mangelnden Fläche. Er fordert eine gesamtgesellschaftliche Diskussion über die Aufteilung des Straßenraums.

Dichterer Verkehr erfordert Diskussion über Aufteilung des Straßenraums
„Wir beobachten heute eine sehr vielfältige Mobilität, die den Verkehr verdichtet“, sagt DVR-Hauptgeschäftsführer Christian Kellner. „Dafür ist unsere Infrastruktur nicht ausgelegt.“ Das spüre man besonders bei den Radunfällen. 2018 stieg die Zahl der Getöteten im Radverkehr insgesamt um über 13 Prozent im Vergleich zu 2017 an. Bei denen, die mit dem Pedelec fuhren, stieg die Zahl sogar um über 25 Prozent an. „Das alarmiert uns. Wir müssen dringend über die Aufteilung des Straßenraums reden“, fordert der Hauptgeschäftsführer.

Radwege müssen breiter werden
Konkret bedeute das, die Breiten von Radwegen, Schutzstreifen und Radfahrstreifen anzupassen. „Es muss möglich sein, sich auf diesen Wegen gefahrlos zu überholen. Zudem müssen insbesondere Kreuzungssituationen für alle Verkehrsteilnehmer sicher gestaltet werden“, so Kellner. Insgesamt müssten die infrastrukturellen Planungen zukünftig viel stärker die Bedürfnisse des Rad- und Fußverkehrs berücksichtigen. Das könne gegebenenfalls auch zu Lasten des Kfz-Verkehrs gehen.

Zu schnelles Fahren ist häufige Ursache von Alleinunfällen
Doch auch jeder Einzelne kann etwas zur eigenen Sicherheit beitragen. Für alle, die Pedelec fahren ist es wichtig, das Fahrverhalten richtig einzuschätzen. Laut einer Studie der Unfallforschung der Versicherer (UDV) waren 39 Prozent der von Pedelecfahrern verursachten Unfälle Fahrunfälle. Bei 91 Prozent dieser Unfälle handelte es sich um Alleinunfälle. Eine häufige Ursache ist zu schnelles Fahren oder falsches Handling. „Wir empfehlen, sich vor der ersten Fahrt mit dem Pedelec vertraut zu machen“, so Kellner.

Worauf man beim Pedelecfahren besonders achten sollte, hat der DVR in einem kurzen Film zusammengefasst. Er ist auf der Webseite und Youtube verfügbar.
www.dvr.de
https://www.youtube.com/dvrde

Weitere Tipps und Maßnahmen, um sicher mit dem Fahrrad anzukommen, hat der DVR auf seiner Webseite zusammengestellt: https://www.dvr.de/fahrrad-pedelec

 

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Testfahrzeug am Demonstrator für die Absicherung von Ladesäulen.  Fraunhofer SIT

Cybersicherheit für Stromtankstellen

Testfahrzeug am Demonstrator für die Absicherung von Ladesäulen.  Fraunhofer SIT
Testfahrzeug am Demonstrator für die Absicherung von Ladesäulen. Fraunhofer SIT

Embedded World in Nürnberg: Fraunhofer SIT zeigt Sicherung für Ladesäulen
Wer Elektromobilität will, braucht eine funktionierende Ladesäulen-
Infrastruktur. Um Angriffen auf das Ladesäulen-Netz vorzubeugen, muss IT-
Sicherheit von Beginn an integriert werden. Forscher des Fraunhofer-
Instituts für Sichere Informationstechnologie SIT haben deshalb Lösungen
entwickelt, die sicheres und datenschutzfreundliches Laden und Abrechnen
möglich machen und Kunden sowie Betreiber von Ladesäulen und verbundenen
Infrastrukturen schützen. Die Automotive-Experten stellen ihre Ergebnisse
auf der Embedded World in Nürnberg vom 26. bis 28. Februar vor; in Halle
4, Stand 470.

Es dauert nur wenige Minuten, bis ein Hacker eine Stromtankstelle so
manipuliert hat, dass er auf fremde Kosten sein Auto laden kann. Dies hat
ein Mitglied des Chaos Computer Clubs eindrucksvoll demonstriert. Die
Experten des Fraunhofer SIT haben Lösungen entwickelt, um solche
Stromdiebstähle und andere Angriffe zu erkennen und zu verhindern. Auf der
Embedded World zeigen sie an einer Demo-Ladesäule, wie Ladesäulenbetreiber
ihren Kunden ein sicheres und gleichzeitig datenschutzkonformes Laden und
Bezahlen ermöglichen können.

Das Herzstück der sicheren Ladesäule ist ein spezieller Chip, ein Trusted-
Platform-Modul (TPM 2.0). Dieses Hardware-Sicherheitsmodul ist fest mit
der Ladesäule selbst verbunden. Über den Chip kann der Betreiber der
Ladesäule aus der Ferne (remote) prüfen, ob sich die Firmware auf der
Ladesäule in einem einwandfreien Zustand befindet, oder ob sie manipuliert
wurde. Remote-Updates der Firmware sind ebenfalls möglich, wobei das TPM
verhindert, dass ältere Firmware-Versionen, die beispielsweise bekannte
Sicherheitslücken haben, wieder aufgespielt werden.

Die Lösung des Fraunhofer SIT schützt aber nicht nur die Ladesäule selbst,
sondern auch ihre Kommunikation: Stromtankstellen senden zahlreiche
Informationen, darunter Menge, Dauer und Ort eines Ladevorgangs sowie
Kundendaten, an eine Abrechnungsstelle. Dies muss verschlüsselt und
manipulationssicher erfolgen, um die sensiblen Daten zu schützen. Das
kryptografische Schlüsselmaterial, das hierfür benötigt wird, liegt auf
der Ladesäule selbst und wird durch das TPM 2.0 abgesichert.

Die Wissenschaftler des Fraunhofer SIT zeigen ihre Lösungen auf der
Embedded World in Nürnberg vom 26. bis 28. Februar in Halle 4 am Stand 470
und beraten interessierte Hersteller und Dienstleister aus dem Bereich
Elektromobilität.
Andreas Fuchs, Fraunhofer SIT-Experte für Trusted Computing, hält am
Mittwoch, 27. Februar, um 12 Uhr einen Vortrag über „Enabling TPM2.0 with
an Open Source Software Stack for Industrial and Automotive Applications“
im Conference Counter NCC Ost der Messe Nürnberg.

Die Arbeit des Fraunhofer SIT ist im Rahmen des vom Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie (BMWi) finanzierten Projekts DELTA –
Datensicherheit und -Integrität in der Elektromobilität beim Laden und
eichrechtkonformen Abrechnen – entstanden. DELTA hat unter anderem das
Ziel, Herstellern von Elektrofahrzeugen und Ladesäulen sowie
Infrastrukturanbietern zu helfen, ihre Produkte gegen Manipulation zu
schützen. Weitere Projektpartner sind der Verband der Elektrotechnik
Elektronik Informationstechnik (VDE), das Forschungsinstitut für
Kraftfahrwesen und Fahrzeugmotoren Stuttgart (FKFS), die Physikalisch-
Technische Bundesanstalt (PTB), die RWE International SE, die Technische
Universität Dortmund und die Webolution GmbH.

Mehr Informationen zum Projekt finden sich im Internet unter
www.sit.fraunhofer.de/delta .

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Deutscher Verkehrssicherheitsrat Rückschlag für die Verkehrssicherheit: Gericht verbietet Nutzung des Streckenradars

„Das war kein guter Tag für die Verkehrssicherheit“, kommentiert Christian Kellner, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) die gestrige Entscheidung der 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover, den Modellversuch für den Betrieb des Streckenradars „Section Control“ auf der B6 in Niedersachsen vorläufig zu verbieten. Das Gericht hatte die bislang  genutzte Rechtsgrundlage nicht anerkannt.

Section Control ist Gewinn für die Verkehrssicherheit
Seit Inbetriebnahme der Section Control vor einigen Wochen, waren bereits 141 Tempoverstöße erfasst worden. Ein Kraftfahrzeugführer wurde mit Tempo 189 km/h registriert. Erlaubt sind 100 km/h. „Allein diese Zahlen verdeutlichen bereits, wie wichtig das Streckenradar für die Verkehrssicherheit ist“, so Kellner. Zu schnelles Fahren ist eine der Hauptursachen für die rund 3.200 Getöteten im Straßenverkehr jedes Jahr. Kellner: „Vor diesem Hintergrund und auch wegen der jahrelangen Anstrengungen für eine Inbetriebnahme der Section Control bedauere ich die Entscheidung des Verwaltungsgerichts sehr“.
Das Gericht argumentierte, dass der Staat die Verkehrsüberwachung bis zur Schaffung einer vom Gericht akzeptierten Rechtsgrundlage für die Abschnittskontrolle  auch auf andere Weise durchführen könne. Nur das sei eben nicht ansatzweise so effektiv, sagt Kellner, da seien sich alle Experten einig. Viele andere europäische Länder nutzten die Streckenabschnittskontrolle seit Jahren erfolgreich, um Geschwindigkeitsverstöße zu ahnden. „Wenn wir es in Deutschland ernst meinen und die Vision Zero umsetzen wollen, muss es auch bei uns möglich sein, die Section Control zu betreiben“, sagt Kellner.

Niedersächsisches Polizeigesetz muss Zweifel an Rechtsgrundlage zur Section Control ausräumen
Das Gericht hatte seine Entscheidungen mit einer aus seiner Sicht fehlenden Rechtsgrundlage begründet. In seiner Klage hatte sich der Kläger wiederum auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe berufen. Es erklärte die Erfassung von Autokennzeichen zu Kontrollzwecken generell als nicht erlaubten Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.
Damit die Section Control doch noch ein Erfolg wird, hoffe der DVR darauf, dass das Polizeigesetz des Landes Niedersachsen rechtlich so gestaltet werde, dass es von Seiten der Gerichte keinerlei Zweifel am Betrieb der abschnittsbezogenen Streckenkontrolle mehr gebe, erklärt  DVR-Hauptgeschäftsführer Christian Kellner. Mit der Novellierung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (NPOG), das noch in diesem Jahr vom Niedersächsischen Landtag verabschiedet werden soll, möchte das niedersächsische Innenministerium die Section Control auf eine noch eindeutigere Rechtsgrundlage stellen.

 

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