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Auto/Motor

Rettungsgasse schon vor dem Stau bilden DVR gibt Tipps zum richtigen Verhalten

Nach einem Unfall kommt es auf jede Sekunde an, Menschenleben zu retten und Unfallopfer zu versorgen. „Leider ist es in jüngster Vergangenheit, zuletzt nach dem schweren Busunglück auf der A9, immer wieder vorgekommen, dass die Rettungsgasse nicht oder zu spät und unzureichend gebildet worden ist“, beschreibt der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) Christian Kellner das Problem.

 

Dabei ist die Regel doch so einfach: Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder die Fahrzeuge stehen, müssen alle Fahrzeuge sofort eine Rettungsgasse bilden – schon bevor Sirenen von Polizei, Notarzt oder Feuerwehr zu hören sind. Erst im Dezember 2016 ist die Regelung zur Bildung einer Rettungsgasse in Paragraf 11 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vereinfacht worden. Fahrzeuge, die auf dem linken Fahrstreifen fahren, weichen nach links aus. Fahrzeuge auf einem der übrigen Fahrstreifen fahren nach rechts – unabhängig davon, wie viele Fahrstreifen vorhanden sind.

 

„Damit wird den Verkehrsteilnehmern eine einprägsame und leicht verständliche Verhaltensregel zur Verfügung gestellt, die ein reibungsloseres Bilden der Rettungsgasse ermöglichen soll“, sagt Kellner. Gut merken könne man sich die neue Regelung mit der sogenannten „Rechte-Hand-Regel“: „Man schaut auf die rechte Hand. Die Finger symbolisieren die Fahrspuren, die vor einem liegen. Der Daumen ist die linke Spur, auf der die Autos etwas weiter nach links fahren sollten. Die ‚Lücke‘ zwischen Daumen und Zeigefinger ist die Rettungsgasse.“

 

Es kommt darauf an, bereits vorausschauend und im fließenden Verkehr die Weichen für eine funktionierende Rettungsgasse zu stellen können: „Je mehr Abstand ich zu meinem Vordermann halte, desto flexibler kann ich reagieren“, erläutert der DVR-Hauptgeschäftsführer. Durch ausreichenden Abstand ließen sich außerdem viele Unfälle vermeiden.

 

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Nach den heute veröffentlichten Zahlen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) sind im vergangenen Jahr 3.206 Menschen im Straßenverkehr ums Leben gekommen. Das sind 253 Todesopfer weniger als im Vorjahr. „Nachdem 2014 und 2015 die Zahl der im Straße

Nach den heute veröffentlichten Zahlen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) sind im vergangenen Jahr 3.206 Menschen im Straßenverkehr ums Leben gekommen. Das sind 253 Todesopfer weniger als im Vorjahr.

„Nachdem 2014 und 2015 die Zahl der im Straßenverkehr Getöteten jeweils gestiegen ist, freuen wir uns darüber, dass dieser negative Trend mit Blick auf 2016 gestoppt werden konnte. Aber selbstverständlich reicht das nicht aus. Nach wie vor werden täglich neun Menschen auf unseren Straßen getötet, rund 1.000 verletzt. Und 2,6 Millionen Straßenverkehrsunfälle insgesamt bedeuten einen traurigen Höchststand. Unser Auftrag ist klar: Es sind weiterhin kontinuierliche und große Anstrengungen notwendig, die Sicherheit auf unseren Straßen zu erhöhen“, kommentiert Dr. Walter Eichendorf, Präsident des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR), die Unfallzahlen.

 

Bei den Radfahrern und Fahrern von Kleinkrafträdern und Mofas sind 2016 jeweils mehr Menschen ums Leben gekommen als im Vorjahr. „Das stimmt bedenklich und wir müssen über Lösungen nachdenken, besonders die sogenannten ‚schwächeren‘ Verkehrsteilnehmer besser zu schützen“, sagt der DVR-Präsident. Dafür sei eine sichere und aktuellen Erkenntnissen angepasste Radverkehrsinfrastruktur eine wichtige Voraussetzung. Selbstverständlich müssten sich aber auch die Fahrradfahrer regelkonform verhalten, auf die Benutzung der Fahrbahn oder des Radweges in falscher Fahrtrichtung sowie auf Alkohol verzichten und immer mit Helm unterwegs sein.

 

„Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung werden wir auch die älteren Verkehrsteilnehmer in den Fokus rücken“, stellt Dr. Eichendorf fest. Ein Drittel aller Verkehrstoten war 65 Jahre oder älter. Sie sind besonders als Radfahrer und Fußgänger gefährdet. „Wir müssen die älteren Menschen weiterhin mit guten Trainingsangeboten auf die sichere Teilnahme am Straßenverkehr vorbereiten“, schlägt der DVR-Präsident vor. Das DVR-Zielgruppenprogramm „sicher mobil“ leiste hier einen wichtigen Beitrag: „Dafür bilden wir qualifizierte ehrenamtliche Moderatoren aus, die in Gruppen den Austausch über das Thema fördern, Hilfestellungen im Straßenverkehr geben und kritische Radfahrsituationen mit den Teilnehmern intensiv bearbeiten.“ Dabei würden die Teilnehmer Möglichkeiten und Lösungen entwickeln, um die eigene Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern und Gefahren zu erkennen, die auch von anderen Verkehrsteilnehmern ausgehen.

 

Insgesamt appelliert Dr. Eichendorf an alle Verkehrsteilnehmer, egal ob sie zu Fuß, als Auto-, Fahrrad- oder Motorradfahrer unterwegs sind, sich mit Verständnis und Rücksicht zu begegnen.

 

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Höhere Strafen für Raser

Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR)
Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR)

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat begrüßt den heutigen Beschluss des Deutschen Bundestages zur Strafbarkeit illegaler Straßenrennen. „Die Teilnahme und Veranstaltung illegaler Autorennen von einer Ordnungswidrigkeit zu einer Straftat heraufzustufen, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Dass zukünftig grob verkehrswidrige und rücksichtslose, erhebliche Überschreitungen der Höchstgeschwindigkeit strafbewehrt sind, wird die Verkehrssicherheit erhöhen“, begrüßt der Präsident des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) Dr. Walter Eichendorf den heutigen Beschluss des Deutschen Bundestages. Ursprünglich hatte der Bundesrat einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. „Nun sind wieder die Länder gefragt, die Verkehrsüberwachung deutlich zu verbessern“, hofft der DVR-Präsident auf eine konsequente Umsetzung des Gesetzes.

Nicht angepasste Geschwindigkeit ist Ursache Nummer eins bei den Unfällen mit Todesfolge.

Erst kürzlich hatte eine repräsentative forsa-Umfrage im Auftrag von DEKRA ergeben, dass die Mehrheit der Menschen in Deutschland härtere Strafen bei Vergehen im Straßenverkehr befürworten würde, wenn dies die Verkehrssicherheit erhöhte. 80 Prozent der Befragten sprachen sich dafür aus, dass bei gefährlichen Verkehrsverstößen schneller als bisher Fahrverbote verhängt oder Führerscheine eingezogen werden sollten.

 

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ACE Auto Club Europa: Die Rettungsgasse hilft Leben retten Sekunden retten Leben Der freie Weg spart Feuerwehr und Rettungsdiensten wertvolle Sekunden

Besonders zur Reisezeit sind viele auf den Straßen unterwegs. Oft kommt es dabei auch vermehrt zu Unfällen. Umso wichtiger ist es dann, dass sofort eine Rettungsgasse gebildet wird:

Urlaubszeit ist Reisezeit: Das Verkehrsaufkommen steigt und leider auch vermehrte Unfälle auf deutschen Autobahnen sind absehbar. Kilometerlange Staus sind die Folge. „Oft genug stehen die Autos in einem Stau eng an eng und viel zu dicht am Vordermann. Für Rettungsfahrzeuge ist dann kein Durchkommen möglich“, analysiert Azime Zeycan, Vorsitzende und Vertrauensanwältin des ACE-Kreis Bochum-Hattingen-Witten. 

 

„Jeder Autofahrer sollte sich einmal vorstellen selbst am Beginn des Staus im Unfallfahrzeug eingeklemmt zu sein und auf dringende medizinische Hilfe oder die Rettungsschere der Feuerwehr zu warten“, fordert die Rechtsanwältin und erklärt: „In der Rettungskette kann jeder helfen. Auch alle im Stau. Durch die vorausschauende Bildung einer Rettungsgasse.“ Der freie Weg spart Feuerwehr und Rettungsdiensten wertvolle Sekunden.

Der ACE Auto Club Europa fordert deshalb die Autofahrer auf, bei jeder Staubildung vorsichtshalber den Weg für Rettungsdienste frei zu machen. Auf einer zweispurigen Straße bedeutet das, am äußersten rechten und linken Fahrbahnrand zu fahren und die Rettungsgasse in der Mitte zu bilden. Hier soll auch der Standstreifen mitbenutzt werden.

 

Pflicht zur Rettungsgasse ist gesetzlich geregelt

Auf drei- oder mehrspurigen Autobahnen wird die Rettungsgasse zwischen der äußersten linken Fahrspur und allen anderen Fahrspuren gebildet. Fahrzeuge auf der äußersten linken Spur fahren ganz nach links. Alle anderen Fahrzeuge auf den anderen Spuren fahren soweit wie möglich nach rechts. Auch hier soll der Standstreifen mitbenutzt werden. Die Bochumer Rechtsanwältin weist darauf hin, dass in der Straßenverkehrsordnung in § 11 Abs. 2 sogar ausdrücklich die Pflicht vorgesehen ist, eine Rettungsgasse zu bilden:

„ Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.“

 

Bei Verstoß droht Bußgeld

Rechtsanwältin Zeycan warnt: „Nicht nur für die Behinderung von Einsatzfahrzeugen kann ein Bußgeld für ein Fehlverhalten bei der Bildung einer Rettungsgasse verhängt werden. Auch die Missachtung der Pflicht zur Gassenbildung gemäß § 11 StVO kann zu einem Bußgeld führen.“

Und noch ein wichtiger Tipp der ACE-Verkehrsexpertin: „Wenn der Verkehr steht, Krankenwagen, Feuerwehr oder Polizei akustisch wahrnehmbar sind, ist die Bildung der Rettungsgasse oft gar nicht mehr möglich, weil die Fahrzeuge zu dicht aufgefahren sind und keine Rangiermöglichkeit mehr besteht“, erläutert Azime Zeycan. Ihr Rat: „Wenn Sie die Hinterräder des vor Ihnen stehenden Fahrzeuges sehen können, dann reicht der Platz zum Rangieren für die lebensrettende Gasse!“

 

Aufkleber als Erinnerung

Für alle, die sich die Regeln gern ins Auto legen möchten, hat der ACE diesen kleinen Informationsträger entwickelt, der auch einen Aufkleber enthält. An der Heckscheibe angebracht, erinnert er auch den Autofahrer und die Fahrerin hinter einem, wie er oder sie sich zu verhalten hat.

 

Dafür einfach einen frankierten DIN lang Umschlag senden an: ACE Auto Club Europa, Mitglieder-Service, Schmidener Straße 227, 70374 Stuttgart.

 

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