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Gesundheit

Wie psychische Belastungen Rückenbeschwerden beeinflussen

Prof. Dr. Tobias Erhardt von der SRH Hochschule für Gesundheit widmet sich
im Rahmen des Gesundheitsdenkertages am 20. April dem Zusammenhang von
Rücken und Psyche.

„Vier von fünf Erwachsenen leiden im Laufe ihres Lebens wiederholt an
Rückenschmerzen. Häufig sind sie harmlos und klingen nach kurzer Zeit
wieder ab. Doch sie können auch öfter wiederkehren und chronisch werden“,
berichtet Prof. Dr. Tobias Erhardt, Studiengangsleiter im ausbildungs-
integrierenden Bachelor-Studiengang Physiotherapie der SRH Hochschule für
Gesundheit.

Einseitige Fehlbelastungen, das viele Sitzen in Schule, Studium oder Büro,
aber auch zu wenig Bewegung im Alltag begünstigen die Entwicklung von
Rückenschmerzen. Doch nicht immer sind körperliche Ursachen für die
Beschwerden verantwortlich. Auch die Psyche kann auf die Entstehung und
Aufrechterhaltung von Schmerzen einen Einfluss nehmen. Aber wie genau
hängen körperliche Beschwerden und der psychische Zustand zusammen? Und
welche präventiven und therapeutischen Interventionen gibt es? Diese und
weitere Fragen wird Prof. Dr. Tobias Erhardt in seinem Online-Vortrag
anlässlich des Gesundheitsdenkertages der SRH Hochschule für Gesundheit
beantworten.

Die Gesundheitshochschule der SRH stellt ihren diesjährigen
Gesundheitsdenkertag unter das Thema „Mental Health“, wobei die
Teilnehmenden spannende Online-Vorträge erwarten, die das Thema aus
verschiedensten Blickwinkeln beleuchten. So wird es neben dem Beitrag von
Prof. Dr. Tobias Erhardt beispielsweise auch Vorträge zur
Entwicklungspsychologie, zu Essstörungen oder zu Innovationen und
Digitalisierung im Gesundheitswesen geben. Alle Vorträge finden dabei
zweimal statt, sodass die Teilnehmenden Einblicke in zwei ausgewählte
Themenbereiche erlangen können. Im Anschluss besteht zudem die
Möglichkeit, sich allgemein zu einem Studium an der SRH Hochschule für
Gesundheit beraten zu lassen.

Interessierte können sich für die Online-Veranstaltung am 20.04.2023 um 16
Uhr kostenlos und unverbindlich unter https://eveeno.com/302708780
anmelden.

Wissenschaftliche Ansprechpartner:
https://www.srh-gesundheitshochschule.de/unsere-hochschule/hochschulteam
/tobias-erhardt/

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Prävention und Gesundheitsförderung sind das Motto beim Tag des Gesundheitsamtes 2023

Die rund 400 Gesundheitsämter in Deutschland sind – wie lokale
Gesundheitsbehörden überall auf der Welt – das Rückgrat aller Bemühungen
um die Gesundheit der Bevölkerung. Sie haben eine entscheidende Rolle auch
bei Prävention und Gesundheitsförderung, dem Motto für den diesjährigen
Tag des Gesundheitsamtes am 19. März.

Prävention umfasst alle Aktivitäten, die Erkrankungen vermeiden, verzögern
oder weniger wahrscheinlich machen. Gesundheitsförderung zielt darauf ab,
Ressourcen für die Gesunderhaltung zu stärken.
Gesundheitswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler weltweit gehen davon
aus, dass eine gesunde Lebensweise keine Frage des Wollens ist, sondern
von den Möglichkeiten bestimmt wird, die sich einer Person bieten. Mehr
Sport zu treiben gelingt z.B. in einem sozioökonomisch benachteiligten
Stadtviertel auch trotz Plakatkampagnen nur schwer, wenn es dort kaum
Grünflächen oder Spazierwege gibt oder kein Sportverein erreichbar ist.
Hinzu kommt, dass im Alltag die „ungesündere Alternative“ oft die
leichtere Alternative ist, etwa im Kaufhaus die Rolltreppe zu nehmen. „The
aim must be to make the healthier choice the easier choice“, heißt es dazu
in der “Ottawa-Charta” der Weltgesundheitsorganisation von 1986.

Gesundheitsämter spielen daher eine zentrale Rolle dabei,
Gesundheitsförderung und Prävention vor Ort umzusetzen und die Lebenswelt
„Kommune“ oder „Nachbarschaft“ gesundheitsförderlich zu gestalten. Das
2015 verabschiedete Präventionsgesetz hat die Gesundheitsförderung und
Prävention in Kommunen deutlich gestärkt. So können Gesundheitsämter bei
den gesetzlichen Krankenkassen Mittel für gesundheitsförderliche Projekte
beantragen. Eine besondere Stärke der Gesundheitsämter liegt darin,
verschiedene Akteurinnen und Akteure auf Gemeindeebene zu vernetzen und
Prävention zu koordinieren. Vielerorts haben Gesundheitsämter
Steuerungsgremien wie kommunale Gesundheitskonferenzen gegründet, die dazu
beitragen, dass präventive Maßnahmen vor Ort gelingen.

In seinen Studien des Gesundheitsmonitorings erhebt das RKI
bevölkerungsweite Daten zur Prävention. Dabei werden insbesondere
Informationen zur Inanspruchnahme von Impfungen, Maßnahmen zur
Früherkennung und Verhaltensprävention und zur Gesundheitskompetenz
erhoben sowie Gesundheitsverhalten wie körperliche Aktivität oder
Ernährung. Im Fokus sind zudem Aspekte, die die Inanspruchnahme von
Präventionsangeboten oder gesundheitsförderliches Verhalten beeinflussen,
z.B. soziodemografische Faktoren wie Geschlecht, Alter, Sozialstatus,
Bildung oder Gesundheitseinstellungen. Das RKI forscht auch zu
partizipativen Ansätzen bei Prävention und Gesundheitsförderung.

Wie wichtig Prävention und Gesundheitsförderung für das Gesundbleiben
sind, ist für viele Menschen oft nicht erkennbar. Wird z.B. breit gegen
eine Infektionskrankheit geimpft und sinkt in der Folge die Zahl der
Erkrankungen, dann verschwindet diese Krankheit und die maßgebliche Rolle
der Impfung zunehmend aus dem Bewusstsein der Bevölkerung. Zugleich
erscheinen Nebenwirkungen der Impfung gravierender als die verhinderte
Krankheit. Auch bei nicht-übertragbaren Krankheiten ist der Nutzen
bevölkerungsbezogener Maßnahmen für den Einzelnen kaum sichtbar, z.B. bei
Verbesserung in Ernährungs- oder Bewegungsverhalten von Kindern. Die
Wirkung von Prävention und Gesundheitsförderung – z.B. ein verringertes
Risiko, eine Herz-Kreislauf-Erkrankung zu erleiden – zeigt sich zudem oft
erst nach vielen Jahren.

Den Tag des Gesundheitsamtes hat das RKI erstmals 2019 ausgerufen, um die
Arbeit der Gesundheitsämter zu würdigen und auf ihre Situation
hinzuweisen. Der 19. März ist der Geburtstag von Johann Peter Frank. Der
Mitte des 18. Jahrhunderts geborene Arzt und Sozialmediziner gilt als
Begründer des Öffentlichen Gesundheitsdienstes.

Weitere Informationen: <https://www.rki.de/tag-des-gesundheitsamtes>

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Post-COVID - die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) rät derzeit von Apheresetherapien ab

Studien gehen davon aus, dass bis zu 10 Prozent aller COVID-19-Erkrankten
Post-COVID-Symptome davontragen könnten. Häufig handelt es sich um
neurologische Beschwerden wie Konzentrationsstörungen, Fatigue oder
Schmerzen. Weder ist die Ursache geklärt, noch gibt es kausale
Therapieoptionen, deren Nachweis belegt ist. Auch Aphereseverfahren
(Blutwäsche) können nach Ansicht der Deutschen Gesellschaft für Neurologie
(DGN) zum jetzigen Zeitpunkt nicht außerhalb von klinischen Studien
empfohlen werden. Denn letztlich handele es sich um ein invasives
Verfahren, das nicht frei von Risiken ist.

Post-COVID geht oft mit neurologischen Symptomen einher – von
Kopfschmerzen über Konzentrationsschwäche, auch „brain fog“ genannt, bis
hin zum Fatigue-Syndrom. Die Betroffenen werden bei Neurologinnen und
Neurologen vorstellig und suchen Hilfe. Ursächliche Therapien mit
wissenschaftlichem Wirksamkeitsnachweis fehlen jedoch bislang.

Ein Therapieansatz, der immer wieder diskutiert wird, ist die
Apheresetherapie. Es gibt zwei unterschiedliche Formen dieser Blutwäsche.
Bei der Lipidapherese werden primär Blutfette entfernt, bei der
Immunadsorption (Auto-)Antikörper. Beide Therapieformen werden bei Post-
COVID diskutiert und praktiziert, obwohl es bislang noch keine
randomisierten kontrollierten Studien zu einer der beiden Apherese-Formen
gibt. Solche Studien sind aber zwingend erforderlich, um die Wirkung und
Sicherheit der Therapien nachzuweisen.

Mit der Immunadsorption hat die Neurologie gute Erfahrungen. Diese
Therapie kommt bei verschiedenen neuroimmunologischen Erkrankungen, z.B.
Neuromyelitis optica, Myasthenia gravis oder dem Guillain-Barré-Syndrom,
zur Anwendung und führt dort nachweislich zu Symptomreduktion und
Verkürzung der Erkrankungsdauer, da die „krankmachenden“ Autoantikörper
mit dem Verfahren aus dem Blut gefiltert werden. „Allerdings heißt das
nicht, dass diese Therapie auch bei Post-COVID hilft“, erklärt DGN-
Generalsekretär und -Pressesprecher Prof. Dr. Peter Berlit, „bislang ist
nicht erwiesen, ob Autoantikörper die neurologischen Post-COVID-Symptome
tatsächlich auslösen.“ Andere Krankheitsursachen, die diskutiert werden,
sind u.a. eine Viruspersistenz, die Aktivierung anderer Viren (z.B. EBV),
ein Kortisonmangel oder eine psychische Erschöpfung. Eine Apherese könnte
in diesen Fällen wenig ausrichten, womöglich sogar schaden.

Und selbst wenn Post-COVID autoantikörpervermittelt sein sollte, müssten
zunächst Studien zeigen, dass die Immunadsorption hierbei wirkt und einer
medikamentösen Immuntherapie überlegen ist. Für den Wirkungsnachweis sind
randomisierte, kontrollierte Studien erforderlich. Um einen Placeboeffekt
auszuschließen, muss dabei die Kontrollgruppe einem invasiven
Scheinverfahren unterzogen werden. Solche Studien sind aufwendig, wurden
nun aber an verschiedenen neurologischen Zentren gestartet. „Solange die
Ergebnisse dieser Studien nicht vorliegen, können wir die Immunadsorption
nicht empfehlen“, erklärt Berlit.

Der Experte betont, dass es sich schließlich um ein invasives Verfahren
handelt, das nicht risikofrei ist: Die Betroffenen werden bei dem
Verfahren mit Heparin behandelt, damit das Blut nicht außerhalb des
Körpers gerinnt, was in Folge zu Blutungskomplikationen führen kann. Auch
allergische Reaktionen sind nicht ausgeschlossen. „Selbst bei
neuroimmunologischen Krankheiten, bei denen Studien einen Wirkungsnachweis
erbracht haben, wägen wir Nutzen und Risiken immer sorgfältig ab. Die
Immunadsorption stellt auch bei einigen dieser Indikationen nicht immer
die erste Therapie der Wahl dar, sondern kommt oft erst dann zum Einsatz,
wenn die Betroffenen auf andere Behandlungen nicht angesprochen haben.“

Die DGN spricht sich dafür aus, mit der gleichen Sorgfalt und
Wissenschaftlichkeit bei Post-COVID-Erkrankten vorzugehen. Von
Apheresebehandlungen außerhalb von klinischen Studien rät sie zum jetzigen
Zeitpunkt ab.

Pressekontakt
Pressestelle der Deutschen Gesellschaft für Neurologie
c/o Dr. Bettina Albers, albersconcept, Jakobstraße 38, 99423 Weimar
Tel.: +49 (0)36 43 77 64 23
Pressesprecher: Prof. Dr. med. Peter Berlit
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Die Deutsche Gesellschaft für Neurologie e.V. (DGN)
sieht sich als wissenschaftliche Fachgesellschaft in der
gesellschaftlichen Verantwortung, mit ihren über 11.500 Mitgliedern die
neurologische Krankenversorgung in Deutschland zu sichern und zu
verbessern. Dafür fördert die DGN Wissenschaft und Forschung sowie Lehre,
Fort- und Weiterbildung in der Neurologie. Sie beteiligt sich an der
gesundheitspolitischen Diskussion. Die DGN wurde im Jahr 1907 in Dresden
gegründet. Sitz der Geschäftsstelle ist Berlin. www.dgn.org

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Brennpunkt Onkologie: Ambulante Krebsberatung – mehr als „nur“ Beratung

Ambulante psychosoziale Krebsberatungsstellen (KBS) bieten
Krebspatient*innen und ihren Angehörigen ein niedrigschwelliges
Beratungsangebot an und unterstützen sie dabei, weitere für sich passende
Angebote zu finden. Die Sicherstellung der psychoonkologischen Versorgung
ist ein konkretes Ziel im Nationalen Krebsplan. Seit drei Jahren werden
die KBS durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) gefördert. Beim
Brennpunkt Onkologie, einer politischen Diskussionsveranstaltung der
Deutschen Krebsgesellschaft, wurde die aktuelle Umsetzug der
Regelfinanzierung kritisch diskutiert und ein Blick in die Zukunft
geworfen.

Zu Ziel 9 des Nationalen Krebsplans (NKP) gehört ausdrücklich die
Sicherstellung der notwendigen psychoonkologischen Versorgung im
stationären und ambulanten Bereich. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde der
Paragraf 65e ins Sozialgesetzbuch V eingeführt und somit die Grundlage für
eine dauerhafte Finanzierung der ambulanten Krebsberatungsstellen
geschaffen. Die gesetzlichen Vorgaben sehen eine anteilige Förderung der
KBS durch die GKV und PKV von 80 Prozent vor. Die weitere Finanzierung
soll durch Länder und Kommunen sowie durch Spenden erfolgen.
„Das Ziel des Nationalen Krebsplans haben wir erreicht: Durch die
eingeführte Regelfinanzierung für ambulante Krebsberatungsstellen müssen
Krebsberatungsstellen nicht mehr um ihre Existenz bangen“, sagt Sabine
Dittmar, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für
Gesundheit. „Mit der im Gesetz vorgegebenen maximalen Fördersumme können
sowohl die bestehenden Strukturen gefördert als auch ein weiterer Ausbau
ermöglicht werden. Das gilt insbesondere für Regionen, in denen bisher
noch vergleichsweise wenige Krebsberatungsstellen vorhanden sind“.
Nach drei Jahren dieser Förderumsetzung werden jedoch auch kritische
Stimmen laut – auf dem Brennpunkt Onkologie wurde das Für und Wider, der
aktuelle Stand und der Ausblick intensiv besprochen.

Mehr als „nur“ Beratung – was wird finanziert?

Die GKV förderte im Jahr 2022 bundesweit 104 Krebsberatungsstellen. „Wir
beobachten, dass die Förderung gut angenommen wird. Das Verfahren ist
inzwischen eingespielt“, so Kathleen Lehmann, Referentin im Bereich
Ambulante Versorgung im GKV-Spitzenverband. „Gleichzeitig sehen wir weiter
Herausforderungen, beispielsweise in Bezug auf die inhaltliche Abgrenzung
der KBS von anderen Versorgungsangeboten.“ Sie stellte in der
Diskussionsveranstaltung die Erfahrungswerte der Förderumsetzung aus Sicht
der Krankenkassen dar.

„Wir sind dankbar für die Förderung und begrüßen sie. Aber wir sehen auch
Bedarf, die aktuellen Fördergrundsätze anzupassen“, sagte Hanna
Bohnenkamp, geschäftsführende Leiterin der Krebsberatungsstellen der
Hessischen Krebsgesellschaft e.V. und Vorstandsmitglied der
Bundesarbeitsgemeinschaft für ambulante psychosoziale
Krebsberatungsstellen (BAK) e.V. „Unter anderem macht uns das
‚Windhundprinzip‘ Sorgen – die Fördermittel werden nach
Eingangsreihenfolge der Anträge vergeben. Das kann dazu führen, dass
bereits etablierte Beratungsstellen in der nächsten Förderperiode
plötzlich nicht mehr finanziert werden. Auch für die Vorgaben der
Wirtschaftlichkeitsprüfung sehen wir Änderungsbedarf.“ Das Angebot der KBS
für Patient*innen und Angehörige geht weit über reine Beratungsleistungen
hinaus. Aktuell werden von der GKV für die Wirtschaftlichkeitsprüfung
allerdings nur die Beratungsleistungen herangezogen. Das könnte dazu
führen, dass Angebote der KBS in Zukunft nicht beibehalten werden können.

Rechtsgrundlage der Finanzierung: Wie geht es weiter?

Eine rechtliche Einschätzung der derzeitigen Förderpraxis gab Prof. Dr.
Peter Wigge, Partner der Anwaltskanzlei Rechtsanwälte Wigge und Fachanwalt
für Medizinrecht: „Die Regelförderung der Krebsberatungsstellen befindet
sich im Spannungsfeld der vom Gesetzgeber intendierten
einrichtungsbezogenen Unterstützung und der rechtlich definierten Aufgaben
der Gesetzlichen Krankenversicherung.“ Bei der Umsetzung der gesetzlichen
Vorgaben seien insbesondere die Empfehlungen der Arbeitsgruppe KBS des
Nationalen Krebsplans zu berücksichtigen.

Nach Ansicht des BMG sei die Finanzierung der ambulanten
Krebsberatungsstellen fürs Erste gesichert. Während die GKV einen
Überblick zum aktuellen Stand der Förderumsetzung gab, machten
Vertreter*innen der KBS deutlich, dass für sie weiterhin Herausforderungen
durch die aktuelle Förderpraxis bestehen. Inwiefern sich zukünftig
Änderungen an den Rahmenbedingungen der Förderung ergeben, bleibt daher
offen.

Die Deutsche Krebsgesellschaft
Die Deutsche Krebsgesellschaft e. V. (DKG) – eine Nachfolgeorganisation
des 1900 gegründeten „Comité für Krebssammelforschung“ – ist die größte
wissenschaftlich-onkologische Fachgesellschaft im deutschsprachigen Raum.
Die rund 8.100 Einzelmitglieder in 25 Arbeitsgemeinschaften, die 16
Landeskrebsgesellschaften und 35 Fördermitglieder sind in der Erforschung
und Behandlung von Krebserkrankungen tätig. Die DKG engagiert sich für
eine Krebsversorgung auf Basis von evidenzbasierter Medizin,
Interdisziplinarität und konsequenten Qualitätsstandards, ist
Mitinitiatorin des Nationalen Krebsplans und Partnerin der „Nationalen
Dekade gegen Krebs“. https://krebsgesellschaft.de

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