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Reise/Travel

Warum Bitcoins für internationale Reisen verwenden?

Bitcoin Symbolbild

Mehrere Business-Organisationen setzen jetzt auf den Einsatz von Bitcoins und anderen Kryptowährungen. Allerdings ist es der Bitcoin, dass Organisationen und andere Krypto-Münzen verwenden. Einige sind bekannter als andere. Nun, egal welche Art von Münze Sie in einem Unternehmen verwenden, sie wird ihm in hohem Maße zugute kommen. Heute werden wir uns auf den Bitcoin von Bitcoin 360 AI Offizielle Seite für Deutsch und seine Verwendung bei internationalen Reisen konzentrieren. Nehmen Sie an, dass Sie im Begriff sind, zu reisen, und dafür, müssen Sie die Mittel verwalten. Also, besser Sie zahlen mit Bitcoins. Warum ist das so? Wir werden Sie in diesem Beitrag aufklären.

Heute hat die Verwendung von Kryptowährungen die Art und Weise, wie wir Zahlungen vornehmen, völlig verändert. Das ist nichts anderes als die unglaubliche Natur der Blockchain-Technologie. Wenn wir jedoch auf globaler Ebene mit Kryptowährungen bezahlen, gibt es viele Dinge, die wir genießen werden. Zum Beispiel ist es die Reisebranche, in der Bitcoin in letzter Zeit eine Menge Auswirkungen hinterlassen hat. Menschen, die durch das Land reisen, verwenden Kryptowährungen wie Bitcoin, weil es vorteilhaft ist. Wenn Sie dies noch nie getan haben, ist es an der Zeit, dass Sie es tun. Die Verwendung von Bitcoins für internationale Zahlungen ist eine sehr beliebte Möglichkeit. Wir werden die Vorteile dieses Verfahrens in diesem Beitrag näher erläutern.

Keine Währungsumrechnung

Für jemanden, der verrückt nach Reisen in verschiedene Länder ist, ist die Bargeldumrechnung zweifellos eine der größten Herausforderungen. Es braucht Zeit, und außerdem bedeutet es eine Menge hektischer Aufgaben. Mit Kryptowährungen können Sie sich das jedoch schnell ersparen. Nehmen wir zum Beispiel an, dass Sie von einem Land in ein anderes und von dort ins nächste reisen wollen. Außerdem haben die von Ihnen gewählten Reiseziele unterschiedliche Währungen, so dass Sie viel Zeit mit Umrechnungen verbringen müssen. Mit der Verwendung von Bitcoins für internationale Transaktionen können Sie sich diesen Ärger schnell ersparen. Heutzutage wird Bitcoin in verschiedenen Organisationen akzeptiert und verwendet. Auf internationaler Ebene ist die Popularität von Bitcoin sehr hoch, was ihn zu einer geeigneten Zahlungsoption macht. Daher bevorzuge ich die Zahlung mit Bitcoins für internationale Reisen.

Wegfall hoher Gebühren

Der Währungsumtausch ist ein langwieriges Unterfangen, wenn man internationale Reisen und andere Dinge genießen möchte. Zum Beispiel können wir sehen, dass es sehr hohe Gebühren gibt, die Sie für den Kauf von etwas oder das Abheben Ihres Geldes an der internationalen ETA bezahlen müssen. Wenn Sie nach Brasilien reisen, müssen Sie vielleicht sogar fast 15 US-Dollar für das Abheben von Geld an den Geldautomaten in brasilianischen Real bezahlen. 10 US-Dollar werden von Ihrer Hausbank berechnet, und die brasilianische Bank berechnet die anderen fünf US-Dollar. Daher sind es fast 15 US-Dollar, was ein sehr hoher Betrag für das Abheben von Bargeld ist. Das Geld ist Ihr eigenes, und Sie müssen zusätzliche Gebühren dafür bezahlen, dass Sie es bekommen. Nun, Sie können diese Problematik mit Bitcoins in internationalen Ländern beseitigen. Ja, heutzutage ist alles mit Kryptowährungen sehr anspruchsvoll geworden. Es gibt keine hohen Bankgebühren mehr. Sie können einfach abheben, was immer Sie wollen, indem Sie die Bitcoin-Automaten in verschiedenen Ländern der Welt benutzen.

Verringert Zahlungsbetrug

Abgesehen von dem Risiko hoher Gebühren gibt es noch ein weiteres erhebliches Risiko, dem Sie ausgesetzt sein können, wenn Sie im Ausland unterwegs sind. Es ist der Zahlungsbetrug. Wenn Sie mit Ihrer Kredit- oder Debitkarte im Ausland bezahlen, kann es sein, dass Sie mit unbekannten ausländischen Händlern in Kontakt kommen. Außerdem können diese Händler in einem solchen Fall Ihre Daten absichtlich oder unabsichtlich an Hacker oder Kriminelle weitergeben.

Wenn die Kriminellen in den Besitz Ihrer Informationen oder Ihrer Kreditkartendaten gelangen, können sie Zahlungen für illegale Aktivitäten vornehmen. Das ist eine schlimme Sache, die Ihnen auf internationalen Reisen passieren kann. Mit Bitcoin ist so etwas ausgeschlossen. Ihre Anmeldedaten sind vollkommen sicher, da die Blockchain-Technologie zum Einsatz kommt. Sie stellt sicher, dass die von Ihnen getätigten Überweisungen vollständig verschlüsselt sind und in der Mitte der Transaktionen keinen kriminellen Aktivitäten ausgesetzt sind.

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Routenänderungen bei höherer Gewalt - AIDA, MSC, TUI und Costa lehnen Forderungen häufig zu Unrecht ab: Betroffene sollten Ansprüche auf Minderung geltend machen

Kreuzfahrtreedereien kennen die Situation. Hafenausfälle und Routenänderungen, die durch Wind und Wetter bedingt sind, werden von den Veranstaltern meist als entschädigungslos hinzunehmende höhere Gewalt eingeordnet. „Betroffene sollten in diesen Fällen gegen den Veranstalter Ansprüche auf Reisepreisminderung geltend machen und sich nicht vorschnell mit kleineren Entschädigungen oder gar mit einem bloßen Verweis auf unbeeinflussbare äußere Umstände abspeisen lassen“, stellen Dr. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, Partner der im Verbraucherschutzrecht tätigen Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte, welche die Plattform Kreuzfahrt-Anwalt.de betreibt, klar.

In den letzten Wochen kam es bei vielen Kreuzfahrten zu wetterbedingten Routenänderungen, was vor allem den Mittelmeerraum, die Ostsee- sowie die Nordseerouten einschließlich Norwegen betraf. Gäste erhalten dann meist über einen Kabinenbrief oder eine Borddurchsage die Information, dass dieser oder jener Hafen nicht angelaufen werden kann. Ganz aktuell traf es wieder die Kreuzfahrer der AIDAdiva, AIDAbella, AIDAmar und AIDAperla. Sämtliche Schiffe erfuhren Umroutungen auf ihren Fahrwegen in Nordeuropa. „Auch in einem solchen Fall liegt eine Abweichung zwischen gebuchter Reise und Leistung des Veranstalters vor, die zur Minderung des Reisepreises berechtigen kann“, berichtet Rechtsanwalt Dr. Marcus Hoffmann von Kreuzfahrt-Anwalt.de.

Abweichung zur gebuchten Reise rechtfertigt Minderung – auch wetterbedingte Routenänderung keine Ausnahme

Wenn die durchgeführte Kreuzfahrt nicht der Buchung entspricht und es zu Abweichungen bei den Reisezielen kommt, steht eine Minderung des Reisepreises im Raum. Gerichte urteilen hierbei grundsätzlich verbraucherfreundlich. Hieran ändert grundsätzlich auch der Grund einer solchen Routenänderung nichts, auch dann nicht, wenn er vermeintlich dem Phänomen der höheren Gewalt zuzuschreiben ist.

Verschuldensunabhängige Haftung seitens der Reedereien

Der Gesetzgeber hat die Minderungsansprüche der betroffenen Reisegäste bewusst vom Verschulden der Reederei entkoppelt. Der Grund für einen Hafenausfall ist damit völlig unerheblich. Ein solches Vorkommnis zieht stets einen Minderungsanspruch nach sich, was deutschen Verbrauchern meist völlig unbekannt ist. „Außerdem entfällt auch oft ein erheblicher Teil der Kosten, was zu spürbaren Einsparungen der Reederei führt, die abzurechnen sind und die auch dem Reisegast zugutekommen müssen“, erklären die erfahrenen Verbraucherschützer von Kreuzfahrt-Anwalt.de.

Berechnung nach Tagen - der Einzelfall ist entscheidend 

Nach Auffassung der Rechtsanwälte von Kreuzfahrt-Anwalt.de sollten betroffene Kreuzfahrer bei Routenänderungen stets prüfen lassen, in welcher Höhe Minderungsansprüche im Raum stehen. Keinesfalls sollte man auf solche Ansprüche verzichten oder vorschnell Bordguthaben oder andere kleinere Vergünstigungen für künftige Reisen als Entschädigung akzeptieren. Minderungsansprüche werden in aller Regel prozentual anteilig zum Tagespreis der Kreuzfahrt berechnet und können sich schnell auf mehrere Hundert Euro summieren. „Niemand hat Geld zu verschenken, deshalb sollten Reisende sich nicht davon abhalten lassen, berechtigte Ansprüche auch zu verfolgen“, bestätigt Rechtsanwalt Mirko Göpfert von Kreuzfahrt-Anwalt.de.

Ansprüche aus einem Reisevertrag können bis zu 2 Jahre geltend gemacht werden. Entscheidend für den Fristbeginn ist der Tag, an dem die Kreuzfahrt laut Vertrag enden sollte.

Über Kreuzfahrt-Anwalt.de 

Kreuzfahrt-Anwalt.de ist ein Angebot der Verbraucherschutzkanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg. Kreuzfahrt-Anwalt.de bietet Verbrauchern eine kostenfreie und unverbindliche Erstprüfung etwaiger im Raum stehender Ansprüche im Zusammenhang mit Kreuzfahrten an. Nach Erstprüfung besteht für Verbraucher die Möglichkeit, eine qualifizierte außergerichtliche Interessenvertretung gegenüber dem Anbieter zu einem garantierten Festpreis zu buchen.

Entscheidend für den Erfolg eines Vorgehens gegen Großkonzerne bzw. eines „Kampfes David gegen Goliath“ ist insbesondere im Kreuzfahrtrecht die Betrachtung des Einzelfalles. Seit jeher nimmt die Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg die rechtlichen Interessen von Verbrauchern in wenigen, ausgewählten Rechtsgebieten wahr, die sie auf höchstem Niveau beherrscht. So vertraten die Verbraucherschützer der Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte bereits hunderte Mandanten erfolgreich gegen Großunternehmen und erstritten wegweisende, bundesweit beachtete Entscheidungen.

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WM in Katar / Doha - Routenänderungen auf der AIDAcosma: Betroffene sollten Ansprüche geltend machen

„WM - WM“ (Wind und Meer und Weltmeisterschaft) – das war der Plan vieler Kreuzfahrer. Aida teilte kürzlich mit, dass die AIDAcosma während der WM den Hafen von Doha in Katar aber gar nicht anlaufen kann. Was unspektakulär klingt, bedeutet für Fußballfans und Kreuzfahrer den Ausfall ihres ganz persönlichen Reisehighlights und WM-Erlebnisses. „Betroffene Gäste sollten gegen den Veranstalter Ansprüche geltend machen“, stellen Dr. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, Partner der im Verbraucherschutzrecht tätigen Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte, welche die Plattform Kreuzfahrt-Anwalt.de betreibt, klar.

Sonne, Meer und Fußballflair. Eine Kreuzfahrt zum größten Sportereignis des Jahres 2022, der WM in Katar. Das war der Traum vieler fußballbegeisterter Kreuzfahrer, die zur Zeit der Weltmeisterschaft eine Reise auf einem der zahlreichen Kreuzfahrtschiffe buchten, die Doha während der WM ansteuern sollen. Für die Gäste der AIDAcosma ist dieser Traum jetzt geplatzt. Denn Doha wurde aktuell abgesagt. AIDA verweist hierbei auf sehr kurzfristig bekannt gegebene behördliche Vorgaben, auf die man leider keinen Einfluss nehmen könne, die aber dazu führten, dass der Hafen von Doha im Zeitraum der Fußball-Weltmeisterschaft in Katar nicht angelaufen werden könne.

„Unterstellt man dies einmal als zutreffend, ergeben sich gleichwohl Abweichungen zwischen gebuchter Reise und Leistung des Veranstalters, die zur Minderung des Reisepreises berechtigen. Das gilt vor allem dann, wenn das Reisehighlight schlechthin ausfällt“, berichtet Rechtsanwalt Dr. Marcus Hoffmann von Kreuzfahrt-Anwalt.de.

Ausfall von Doha während WM rechtfertigt Minderung gegenüber Aida

Wird die Kreuzfahrt nicht gemäß Buchung durchgeführt, steht dem Reisegast eine Minderung des Reisepreises zu. Gerichte urteilen in diesen Fällen verbraucherfreundlich. Vorliegend benennt AIDA sehr kurzfristig bekannt gegebene behördliche Vorgaben als Ursache der Routenänderung. Auch solche Umstände können einen Anspruch auf Minderung rechtfertigen. Denn die einseitige Änderung der Reiseleistung ist generell auch auf Basis von AGBs nur dann möglich, wenn die Änderung unerheblich ist. „Gerade dies ist in der Zeit der WM für Doha als Austragungsort und Reisehighlight auszuschließen. Außerdem entfallen auch die Anlegekosten in Doha, was zu spürbaren Einsparungen der Reederei führt“, erklären die erfahrenen Verbraucherschützer von Kreuzfahrt-Anwalt.de. Betroffene sollten der Routenänderung daher unverzüglich widersprechen und sich die Geltendmachung von Minderungs- und Schadensersatzansprüchen vorbehalten.

Der Anspruch des Reisegastes ist hierbei vom Verschulden des Veranstalters gänzlich unabhängig. „Es ist zunächst völlig egal, was sich hinter der Formulierung „sehr kurzfristig bekannt gegebene behördliche Vorgaben“ verbirgt, welche Ursache die Umroutung zur WM auf der AIDAcosma also hat. Allein entscheidend ist, dass es sich um eine erhebliche Änderung der Reiseleistung handelt“, führt Rechtsanwalt Mirko Göpfert von Kreuzfahrt-Anwalt.de aus.

Auch Schadensersatz wegen Ausfall von Doha während WM gegenüber AIDA denkbar

Nach Auffassung der Rechtsanwälte von Kreuzfahrt-Anwalt.de sollten Betroffene bei der aktuellen Umroutung auf der AIDAcosma zur WM in Katar auch prüfen, ob Schadensersatzansprüche wegen entgangener Urlaubsfreude im Raum stehen. Keinesfalls sollte man auf solche Ansprüche verzichten oder vorschnell „Bordguthaben“ oder kleinere Vergünstigungen für künftige Reisen als Entschädigung akzeptieren.

Nach Auffassung der Anwälte von Kreuzfahrt-Anwalt.de erscheint es eher fernliegend, dass Katar nur wenige Wochen vor Start der Fußball-Weltmeisterschaft neue und unvorhersehbare behördliche Anordnungen getroffen hat, die ein Anlegen in Doha unmöglich machen sollen. Hier wird man also genau hinschauen müssen, was der Hintergrund für die Umroutung ist. „Sollte sich zeigen, dass die Routenänderung ggf. früher erkennbar und vermeidbar gewesen wäre, stehen zusätzlich zur Minderung ganz erhebliche Schadensersatzansprüche wegen entgangener Urlaubsfreude im Raum“, merken die erfahrenen Praktiker von Kreuzfahrt-Anwalt.de an.

Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter können bis zu 2 Jahre geltend gemacht werden. Entscheidend für den Fristbeginn ist hierbei der Tag, an dem die Kreuzfahrt laut Vertrag enden sollte. Betroffene, die die Kreuzfahrt gleichwohl durchführen möchten, sollten der Routenänderung aber in jedem Fall unverzüglich widersprechen oder bereits im Vorfeld anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Über Kreuzfahrt-Anwalt.de 

Kreuzfahrt-Anwalt.de ist ein Angebot der Verbraucherschutzkanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg. Kreuzfahrt-Anwalt.de bietet Verbrauchern eine kostenfreie und unverbindliche Erstprüfung etwaiger im Raum stehender Ansprüche im Zusammenhang mit Kreuzfahrten an. Nach Erstprüfung besteht für Verbraucher die Möglichkeit, eine qualifizierte außergerichtliche Interessenvertretung gegenüber dem Anbieter zu einem garantierten Festpreis zu buchen.

Entscheidend für den Erfolg eines Vorgehens gegen Großkonzerne bzw. eines „Kampfes David gegen Goliath“ ist insbesondere im Kreuzfahrtrecht die Betrachtung des Einzelfalles. Seit jeher nimmt die Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg die rechtlichen Interessen von Verbrauchern in wenigen, ausgewählten Rechtsgebieten wahr, die sie auf höchstem Niveau beherrscht. So vertraten die Verbraucherschützer der Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte bereits hunderte Mandanten erfolgreich gegen Großunternehmen und erstritten wegweisende, bundesweit beachtete Entscheidungen.

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Schiffsveräußerungen und geänderte Einsatzgebiete – Schadensersatzansprüche für Reisegäste bei Kreuzfahrtabsagen

In den letzten Wochen kam es bei AIDA, Costa und MSC immer wieder zu Reiseabsagen und geänderten Reiserouten. Gründe gab es hierfür viele, die von veräußerten Schiffen, über geänderte Fahrpläne bis hin zu lukrativeren Einsatzzwecken reichen. „Werden Kreuzfahrten aus wirtschaftlichen oder unternehmerischen Gründen abgesagt oder stark verändert, bestehen für Reisende über die Minderung oder Erstattung des Reisepreises hinaus erhebliche Schadensersatzansprüche wegen entgangener Urlaubsfreude“, berichten Dr. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, Partner der im Verbraucherschutzrecht tätigen Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg, die die Plattform Kreuzfahrt-Anwalt.de betreibt.

Zuletzt häuften sich Meldungen, dass es bei den großen Reedereien vermehrt zu Kreuzfahrtabsagen oder ähnlichen Reiseänderungen, wie beispielsweise Schiffswechseln oder erheblichen Routenänderungen, kam. Teils wurden Reisen ersatzlos gestrichen oder aber so erheblich geändert, dass die gebuchte Reise mit der letztlich dann bezahlten Reise kaum noch etwas gemein hat.

Absagen und erhebliche Änderungen von Kreuzfahrten

Wenn Kreuzfahrtveranstalter wie MSC, Costa oder AIDA in den letzten Wochen Reiseabsagen und erhebliche Änderungen bekanntgeben, sollten sich Betroffene wehren. „Der Umstand, dass Kreuzfahrten gar nicht oder aber nur stark verändert stattfinden, spricht unseres Erachtens klar für Entschädigungsansprüche der Reisenden“, berichtet Rechtsanwalt Dr. Marcus Hoffmann von Kreuzfahrt-Anwalt.de.

Anspruch der Reisenden auf Schadensersatz

Reedereien bieten den Betroffenen oftmals Umbuchungsmöglichkeiten oder bei Akzeptanz der Änderung Bordguthaben an. „Dieser Entschädigung durch Bordguthaben sollten Betroffene nicht leichtfertig folgen, denn auch die großen Reedereien haben nichts zu verschenken. Wenn die Reiseabsage oder Reiseänderung aus Gründen erfolgt, die dem unternehmerischen Risikobereich des Veranstalters zuzuordnen sind, kommen ganz erhebliche Ansprüche auf Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude in Betracht“, erläutert Rechtsanwalt Mirko Göpfert von Kreuzfahrt-Anwalt.de.

Diese Ansprüche betragen häufig ein Vielfaches des angebotenen Bordguthabens, was den Reisenden meist unbekannt ist. Wer hier – geblendet vom vermeintlich schnellen Bordguthaben – vorschnell gedanklich abschaltet, verliert am Ende Geld.

„Betroffene sollten daher auf keinen Fall einfach das Bordguthaben akzeptieren und die faktisch erzwungene Umbuchung hinnehmen“, stellen die erfahrenen Verbraucherschützer von Kreuzfahrt-Anwalt.de heraus. Der Gesetzgeber gab Verbrauchern bei Reiseabsagen durch den Veranstalter nicht ohne Grund einen erheblichen Schadensersatzanspruch wegen entgangener Urlaubsfreude. Dieser Anspruch soll einen Ausgleich zwischen Unternehmer und Verbraucher schaffen. Der Veranstalter soll nicht aus wirtschaftlichen Interessen heraus die Reisepläne ändern können, ohne dass er dem Verbraucher hierfür eine Entschädigung zu leisten hat. „Als Faustformel gilt, je näher die Abreise rückt, desto höher fällt der Anspruch aus, wobei dieser maximal die Höhe des Reisepreises erreichen kann, wohlgemerkt, zusätzlich zur Erstattung desselben“, merkt Rechtsanwalt Göpfert an.

Der Einzelfall ist maßgeblich – Ansprüche 2 Jahre durchsetzbar

Nach Auffassung der Rechtsanwälte von Kreuzfahrt-Anwalt.de sollten Betroffene einer Absage oder erheblichen Änderung der Kreuzfahrt prüfen lassen, ob und in welcher Höhe Ansprüche wegen entgangener Urlaubsfreude im Raum stehen. Hierbei kann man nicht oft genug betonen:

Für Verbraucher geht es nicht nur um den Reisepreis, sondern um 20 % bis zu 100 % des Reisepreises zusätzlich zu dessen Erstattung.

Ansprüche wegen entgangener Urlaubsfreuden oder auch Minderung sowie andere aus dem Reisevertragsrecht resultierende Ansprüche können dabei bis zu 2 Jahre geltend gemacht werden. Entscheidend für den Fristbeginn ist hierbei der Tag, an dem die gebuchte Kreuzfahrt laut Vertrag enden sollte.

Über Kreuzfahrt-Anwalt.de

Kreuzfahrt-Anwalt.de ist ein Angebot der Verbraucherschutzkanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg. Kreuzfahrt-Anwalt.de bietet Verbrauchern eine kostenfreie und unverbindliche Erstprüfung im Raum stehender Ansprüche im Zusammenhang mit Kreuzfahrten an. Nach der Erstprüfung besteht für Kreuzfahrer die Möglichkeit, eine qualifizierte außergerichtliche Interessenvertretung gegenüber dem Anbieter zu einem garantierten Festpreis zu buchen.

Entscheidend für den Erfolg eines Vorgehens gegen Großkonzerne bzw. eines „Kampfes David gegen Goliath“ ist insbesondere im Kreuzfahrtrecht die Betrachtung des Einzelfalles. Seit jeher nimmt die Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte ausschließlich die rechtlichen Interessen von Verbrauchern in wenigen, ausgewählten Rechtsgebieten wahr, die sie auf höchstem Niveau beherrscht. So vertraten die Verbraucherschützer der Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte bereits hunderte Mandanten erfolgreich gegen Großunternehmen und erstritten wegweisende, bundesweit beachtete Entscheidungen.

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