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Aufgrund der unbefriedigenden Situation auf dem Nordmarkt und der daraus resultierenden, Beschwerdelage im Quartier Nordmarkt wurde im Januar 2012 die niederschwellige Aufenthalts- und Beratungseinrichtung - Café BERTA - für die bisher öffentliche Alkoholikerszene, insbesondere auf dem Nordmarkt und in dessen Umgebung, eingerichtet. Der Nordmarkt als ein zentraler Ort des Stadtteils wird von unterschiedlichen Personengruppen rege genutzt. Die Erfahrungen der Polizei und des Ordnungsamtes zeigen, dass in diesem Bereich ein hohes Konfliktpotenzial entstehen kann.

Alkoholisierte und suchtabhängige Personen nutzen den Nordmarkt vor allem unter dem Gesichtspunkt der Tagesstruktur und der Teilhabe am öffentlichen Leben. Mit dem Projekt wurde ein Begegnungsraum geschaffen, um die Problematik der alkoholabhängigen oder mehrfach substituierenden Personen am Nordmarkt einzugrenzen. Ziel des Projektes „Café BERTA“ ist es, Alkohol konsumierende einfach oder mehrfach substituierte Personen in Beratung und Aufenthalt zu bringen und zusätzlich die Beschwerdelage rund um den Nordmarkt zu reduzieren. Alkohol konsumierende Menschen sollten dazu bewegt werden, Beratung als eine Perspektive zu sehen.

Aus ordnungsrechtlicher Sicht und nach den Erfahrungen der Polizei Dortmund trägt die Einrichtung zu einer deutlichen Entspannung der Beschwerdelage bei. Daher wird eine Fortführung der Arbeit in der Einrichtung als ein begleitendes Instrument zur Bewältigung der schwierigen Situation in der Nordstadt aus ordnungsrechtlicher Sicht weiterhin ausdrücklich befürwortet. Bei der Fortführung des Projektes „Aufenthalts- und Beratungseinrichtung für Alkohol konsumierende Menschen - Café BERTA“ handelt es sich allerdings um eine freiwillige Aufgabe. Der Betrieb eines sogenannten „Trinkraums“ trägt zwar, wie bereits oben beschrieben, erfahrungsgemäß zur Verbesserung der allgemeinen Situation auf und rund um den Nordmarkt bei, gehört aber nicht zu den originären Aufgaben der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die eine kommunale Ordnungsbehörde wahrnimmt und kann nicht als „pflichtige Selbstverwaltungsangelegenheit“ qualifiziert werden.

Im Zuge der intensiven Bemühungen zur Konsolidierung des städtischen Haushaltes wurde, unter anderem, eine Einsparung des Projektes und eine damit zusammenhängende Schließung der Einrichtung verwaltungsintern betrachtet. Trotz der positiven Entwicklungen und der unstreitig erzielten Verbesserung der allgemeinen Situation im Quartier Nordmarkt schlägt die Verwaltung ausschließlich aus Gründen der Haushaltskonsolidierung deshalb vor, das Projekt sofort zu beenden, den Betrieb der Einrichtung einzustellen und das Café BERTA zu schließen.

Der Verwaltungsvorstand beschließt daher die Schließung der Aufenthalts- und Beratungseinrichtung für Alkohol konsumierende Personen - Café BERTA.