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Das Ordnungsamt hat die von der Stadt Dortmund veranstalteten Wochenmärkte gemäß § 69 Gewerbeordnung turnusmäßig bis zum 31. Januar 2019 festgesetzt. Für die Markthändler bedeutet dies Rechtssicherheit hinsichtlich der verpflichtenden Durchführung der Marktveranstaltungen für die nächsten zwei Jahre.

Wochenmärkte in der Innenstadt:

Hansa Markt:
jeden Mittwoch, Freitag und Samstag auf dem Hansaplatz und in der Hansastraße (ab Westenhellweg bis zur Einmündung Silberstraße); Ersatzfläche ist grundsätzlich der Friedensplatz

Nordmarkt:
jeden Dienstag und Freitag auf dem Platz, der durch die Mallinckrodt-, Lortzing-, Stollen-, und Clausthaler Straße begrenzt wird

Davidismarkt:
jeden Samstag in der Davidisstraße von Von-der-Tann-Straße bis Walderseestraße

Wochenmärkte in den Stadtteilen:

Aplerbeck:
jeden Donnerstag auf dem Platz Köln-Berliner-Straße/Ecke Schüruferstraße (Marktplatz)

Brackel:
jeden Donnerstag auf dem Platz zwischen Brackeler Hellweg und Oberdorfstraße

Dorstfeld:
jeden Dienstag und Freitag auf dem Wilhelmplatz

Eving:
jeden Freitag auf dem Platz Bayrische Straße/Ecke Deutsche Straße

Hörde:
jeden Dienstag und Freitag auf dem Platz an der „Schlanken Mathilde“ sowie unter Einbeziehung eines Teilbereiches der Hermannstraße (vom Einmündungsbereich der Semerteichstraße bis zum Einmündungsbereich der Hörder Rathausstraße)

Hombruch:
jeden Mittwoch und Samstag auf dem Platz Harkortstraße/Ecke Steinäckerstraße (Marktplatz) und im Fußgängerbereich Harkortstraße zwischen Tannenstraße und Singerhoffstraße

 

Huckarde:
jeden Dienstag und Freitag auf dem Platz an der Rahmer Straße (Marktplatz)

Lütgendortmund:
jeden Mittwoch und Samstag auf dem Platz an der Limbecker Straße zwischen Haus Nummer 29 und 31 (Heinrich Sondermann Platz). Die Marktfläche endet in nördlicher Richtung des Platzes vor dem mittleren S-Bahn Ausgang

Mengede:
jeden Mittwoch und Samstag auf dem Platz an der Siegburgstraße

Scharnhorst:
jeden Donnerstag auf dem nördlichen Teil des Schulparkplatzes an der Straße Buschei

Öffnungszeiten:

Die Wochenmärkte finden auf den genannten Plätzen statt und sind an jeweils von 7 bis 13 Uhr für den geschäftlichen Verkehr geöffnet. Abweichend davon ist der Hansa Markt mittwochs in der Zeit von 7 bis 14 Uhr, freitags von 8 bis 15 Uhr und samstags von 7 bis 15 Uhr geöffnet.

Weitere Regelungen:

Findet am 24. oder 31. Dezember ein Wochenmarkt statt, so endet er bereits um 12 Uhr. Fällt der Markttag auf einen gesetzlichen Feiertag, so findet der Wochenmarkt am vorhergehenden Werktag statt. Ist dieser ebenfalls ein gesetzlicher Feiertag oder ein Montag, fällt der Wochenmarkt aus. Die Stadt Dortmund kann eine Ersatzveranstaltung durchführen.

Soweit vorübergehend Platz, Zeit und Öffnungszeiten abweichend geregelt werden, wird dies ortsüblich bekannt gemacht.