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Der Rat der Stadt Dortmund hat am 29. September 2016 das
    „Haltestellenkonzept B 1“ mit dem darin enthaltenen konzeptionellen
    Entwurf der Vorzugsvarianten für die Haltestellen und die
    Streckenführung beschlossen und die Verwaltung mit der
    dementsprechenden Planung beauftragt.


    Anlassgebend für die Planung zum Umbau der Stadtbahnhaltestellen im
    Zuge der B 1 sind die geänderten gesetzlichen Vorgaben des
    Personenbeförderungsgesetzes zur Herstellung vollständiger
    Barrierefreiheit im ÖPNV sowie die damit korrespondierenden
    fahrzeugkonzeptionellen Planungen des mit der Erbringung der
    Verkehrsleistung betrauten Verkehrsunternehmens DSW21.


    Basis für das Konzept war eine umfangreiche Variantenuntersuchung mit
    transparenter Darstellung der Abwägung von Vor- und Nachteilen sowie
    der Wechselwirkungen zwischen den jeweiligen Haltestellen- und
    Streckenkonzeptentwürfen. Es wurde deutlich herausgearbeitet, dass die
    Planung neben der originären Aufgabenstellung zur Herstellung von
    Barrierefreiheit insbesondere auch


    a) die Belange des Landschafts- bzw. Alleeschutzes sowie


    b) die verkehrlichen und technischen Anforderungen der B1 bzw. eines
    künftigen A40-Tunnels berücksichtigt.


    Vorbereitung weiterer Planungsschritte
    Im Rahmen eines Gesprächs des Baudezernates mit der „Lärm- und
    Abgas-Schutzgemeinschaft B 1-Initiative Dortmund e. V.“ legte diese ein
    Alternativkonzept für den Streckenausbau vor, mit dem - abweichend von
    der bisherigen Zielsetzung der Verwaltung - u. a. auch Eingriffe in der
    Verkehrsraum der B 1 und ggfs. in Privatgrundstücke verbunden sind. Mit
    Schreiben vom 23. Januar 2017 stellte die Initiative hierzu den Antrag
    an den Oberbürgermeister, den „Vorschlag als zusätzliche Position bei
    den Bewertungsvarianten aufzunehmen“.


    Die Verwaltung empfiehlt nun, die beschlossenen Vorzugsvarianten für
    die Haltestellen und die Streckenführung um den Alternativvorschlag zu
    ergänzen, die Varianten mit einem zusätzlichen externen Planungsaufwand
    zunächst bis zur Entwurfsplanung richtlinienkonform ausarbeiten zu
    lassen und die weiteren Planungsschritte vorzubereiten.


    Hierbei werden entsprechend dem bereits gefassten Ratsbeschluss vom 29.
    September 2016 - und damit abweichend vom Antrag der Bürgerinitiative -
    weiterhin ausschließlich niveaufreie Zuwegungen zu den Haltestellen
    Kohlgartenstraße und Max-Eyth-Straße über Brücken betrachtet.


    Auf der Grundlage des Ergebnisses der Ausarbeitung wird dem Rat ein
    Entscheidungsvorschlag zum weiteren Fortgang der Planungen
    unterbreitet.


    Frühzeitige informelle Beteiligung der Öffentlichkeit
    Mit Schreiben vom 22. Februar 2017 regten die „Lärm- und
    Abgas-Schutzgemeinschaft B 1-Initiative Dortmund e. V.“ sowie die
    Initiative „B 1 Dortmundplus“ an, ein Dialogverfahren zur frühzeitigen
    informellen Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.


    Die Verwaltung empfiehlt, der Anregung der „Lärm- und
    Abgas-Schutzgemeinschaft B 1-Initiative Dortmund e. V.“ und der
    Initiative „B 1 Dortmundplus“ grundsätzlich zu folgen und ein extern
    moderiertes Dialogverfahren durchzuführen. Die Beurteilung des
    angepassten Alternativvorschlages im Vergleich zu den beschlossenen
    Vorzugsvarianten wird dabei bereits Bestandteil des Dialogverfahrens.