Der Rat der Stadt Dortmund hat am 29. September 2016 das
„Haltestellenkonzept B 1“ mit dem darin enthaltenen konzeptionellen
Entwurf der Vorzugsvarianten für die Haltestellen und die
Streckenführung beschlossen und die Verwaltung mit der
dementsprechenden Planung beauftragt.
Anlassgebend für die Planung zum Umbau der Stadtbahnhaltestellen im
Zuge der B 1 sind die geänderten gesetzlichen Vorgaben des
Personenbeförderungsgesetzes zur Herstellung vollständiger
Barrierefreiheit im ÖPNV sowie die damit korrespondierenden
fahrzeugkonzeptionellen Planungen des mit der Erbringung der
Verkehrsleistung betrauten Verkehrsunternehmens DSW21.
Basis für das Konzept war eine umfangreiche Variantenuntersuchung mit
transparenter Darstellung der Abwägung von Vor- und Nachteilen sowie
der Wechselwirkungen zwischen den jeweiligen Haltestellen- und
Streckenkonzeptentwürfen. Es wurde deutlich herausgearbeitet, dass die
Planung neben der originären Aufgabenstellung zur Herstellung von
Barrierefreiheit insbesondere auch
a) die Belange des Landschafts- bzw. Alleeschutzes sowie
b) die verkehrlichen und technischen Anforderungen der B1 bzw. eines
künftigen A40-Tunnels berücksichtigt.
Vorbereitung weiterer Planungsschritte
Im Rahmen eines Gesprächs des Baudezernates mit der „Lärm- und
Abgas-Schutzgemeinschaft B 1-Initiative Dortmund e. V.“ legte diese ein
Alternativkonzept für den Streckenausbau vor, mit dem - abweichend von
der bisherigen Zielsetzung der Verwaltung - u. a. auch Eingriffe in der
Verkehrsraum der B 1 und ggfs. in Privatgrundstücke verbunden sind. Mit
Schreiben vom 23. Januar 2017 stellte die Initiative hierzu den Antrag
an den Oberbürgermeister, den „Vorschlag als zusätzliche Position bei
den Bewertungsvarianten aufzunehmen“.
Die Verwaltung empfiehlt nun, die beschlossenen Vorzugsvarianten für
die Haltestellen und die Streckenführung um den Alternativvorschlag zu
ergänzen, die Varianten mit einem zusätzlichen externen Planungsaufwand
zunächst bis zur Entwurfsplanung richtlinienkonform ausarbeiten zu
lassen und die weiteren Planungsschritte vorzubereiten.
Hierbei werden entsprechend dem bereits gefassten Ratsbeschluss vom 29.
September 2016 - und damit abweichend vom Antrag der Bürgerinitiative -
weiterhin ausschließlich niveaufreie Zuwegungen zu den Haltestellen
Kohlgartenstraße und Max-Eyth-Straße über Brücken betrachtet.
Auf der Grundlage des Ergebnisses der Ausarbeitung wird dem Rat ein
Entscheidungsvorschlag zum weiteren Fortgang der Planungen
unterbreitet.
Frühzeitige informelle Beteiligung der Öffentlichkeit
Mit Schreiben vom 22. Februar 2017 regten die „Lärm- und
Abgas-Schutzgemeinschaft B 1-Initiative Dortmund e. V.“ sowie die
Initiative „B 1 Dortmundplus“ an, ein Dialogverfahren zur frühzeitigen
informellen Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.
Die Verwaltung empfiehlt, der Anregung der „Lärm- und
Abgas-Schutzgemeinschaft B 1-Initiative Dortmund e. V.“ und der
Initiative „B 1 Dortmundplus“ grundsätzlich zu folgen und ein extern
moderiertes Dialogverfahren durchzuführen. Die Beurteilung des
angepassten Alternativvorschlages im Vergleich zu den beschlossenen
Vorzugsvarianten wird dabei bereits Bestandteil des Dialogverfahrens.