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Über den Planungsbeschluss zur Maßnahme „Abriss- und Neubau der Fuß- und
 Radwegbrücke Lindemannstraße“ beraten die Bezirksvertretung
 Innenstadt-West am 5. Juli 2017, der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün
 am 19. September 2017, der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
 Liegenschaften am 21. September 2017, der Hauptausschuss und Ältestenrat
 am 28. September 2017 und schlussendlich der Rat am 28. September 2017.
 Nach Beschluss des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und
 Liegenschaften wird das Tiefbauamt der Stadt Dortmund mit der Planung der
 oben genannten Maßnahme beginnen. Heute stand das Thema auf der
 Tagesordnung des Verwaltungsvorstandes.


 Die Brücke über die B1 in Verlängerung der Lindemannstraße ist Bestandteil
 einer gewachsenen Wegebeziehung zwischen Innenstadt und Stadion, da sie
 das Kreuzviertel mit dem Stadion, den Westfalenhallen und dem Freibad
 Volkspark verbindet. Diese Verbindung macht das Stadion zu einem
 städtischen Stadion und gibt der Stadt Identität. Die Brücke ist bei
 Messeveranstaltungen und insbesondere an Spieltagen des BVB stark
 frequentiert. Aufgrund der exponierten Lage der Brücke sollte diese
 architektonisch ansprechend gestaltet werden.


 Brücke an neue Anforderungen anpassen
 Die Stadt Dortmund hat sich zudem laut der Satzung über die Wahrung der
 Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund vom 13. Juni
 2006 dem barrierefreien Bauen verschrieben. Das Bestandsbauwerk aus den
 1950er-Jahren entspricht nicht mehr den oben genannten Anforderungen, so
 dass die Fuß- und Radwegbrücke Lindemannstraße durch einen barrierefreien
 Neubau am selben Standort zu ersetzen ist. Eine Zuwendung wird im Rahmen
 der Nahmobilitätsförderung angestrebt.


 Sowohl der neu zu gestaltende Vorplatz als Entree der Westfalenhallen als
 auch der Max-Ophüls-Platz auf der Nordseite diktieren die Machbarkeit von
 Zugangslösungen zur Brücke. Durch ihre jeweilig geplante Nutzung als auch
 durch erforderliche Wegebeziehungen bzw. Zugänglichkeiten der angrenzenden
 Bebauung und nicht zuletzt aus feuerwehrtechnischer Sicht – zweiter
 Rettungsweg – werden hier enge Grenzen in den Handlungsspielräumen
 gezogen.


 Gesamtvolumen von rund 3 950 000 Euro
 Die Planungen der oben genannten Maßnahme sollen voraussichtlich im
 dritten Quartal 2017 beginnen. Das derzeit geschätzte spätere
 Gesamtinvestitionsvolumen des Vorhabens beträgt einschließlich des
 Planungsaufwandes von ca. 350.000 Euro nach jetzigem Kenntnisstand ca.
 3.950.000 Euro. Es wird mit einer Förderung in Höhe von insgesamt
 2.700.000 Euro gerechnet.


 Nach Abschluss der Planungsarbeiten wird das Tiefbauamt dem Rat der Stadt
 einen konkretisierenden Baubeschluss zur Entscheidung vorlegen.