Über den Planungsbeschluss zur Maßnahme „Abriss- und Neubau der Fuß- und
Radwegbrücke Lindemannstraße“ beraten die Bezirksvertretung
Innenstadt-West am 5. Juli 2017, der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün
am 19. September 2017, der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Liegenschaften am 21. September 2017, der Hauptausschuss und Ältestenrat
am 28. September 2017 und schlussendlich der Rat am 28. September 2017.
Nach Beschluss des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und
Liegenschaften wird das Tiefbauamt der Stadt Dortmund mit der Planung der
oben genannten Maßnahme beginnen. Heute stand das Thema auf der
Tagesordnung des Verwaltungsvorstandes.
Die Brücke über die B1 in Verlängerung der Lindemannstraße ist Bestandteil
einer gewachsenen Wegebeziehung zwischen Innenstadt und Stadion, da sie
das Kreuzviertel mit dem Stadion, den Westfalenhallen und dem Freibad
Volkspark verbindet. Diese Verbindung macht das Stadion zu einem
städtischen Stadion und gibt der Stadt Identität. Die Brücke ist bei
Messeveranstaltungen und insbesondere an Spieltagen des BVB stark
frequentiert. Aufgrund der exponierten Lage der Brücke sollte diese
architektonisch ansprechend gestaltet werden.
Brücke an neue Anforderungen anpassen
Die Stadt Dortmund hat sich zudem laut der Satzung über die Wahrung der
Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund vom 13. Juni
2006 dem barrierefreien Bauen verschrieben. Das Bestandsbauwerk aus den
1950er-Jahren entspricht nicht mehr den oben genannten Anforderungen, so
dass die Fuß- und Radwegbrücke Lindemannstraße durch einen barrierefreien
Neubau am selben Standort zu ersetzen ist. Eine Zuwendung wird im Rahmen
der Nahmobilitätsförderung angestrebt.
Sowohl der neu zu gestaltende Vorplatz als Entree der Westfalenhallen als
auch der Max-Ophüls-Platz auf der Nordseite diktieren die Machbarkeit von
Zugangslösungen zur Brücke. Durch ihre jeweilig geplante Nutzung als auch
durch erforderliche Wegebeziehungen bzw. Zugänglichkeiten der angrenzenden
Bebauung und nicht zuletzt aus feuerwehrtechnischer Sicht – zweiter
Rettungsweg – werden hier enge Grenzen in den Handlungsspielräumen
gezogen.
Gesamtvolumen von rund 3 950 000 Euro
Die Planungen der oben genannten Maßnahme sollen voraussichtlich im
dritten Quartal 2017 beginnen. Das derzeit geschätzte spätere
Gesamtinvestitionsvolumen des Vorhabens beträgt einschließlich des
Planungsaufwandes von ca. 350.000 Euro nach jetzigem Kenntnisstand ca.
3.950.000 Euro. Es wird mit einer Förderung in Höhe von insgesamt
2.700.000 Euro gerechnet.
Nach Abschluss der Planungsarbeiten wird das Tiefbauamt dem Rat der Stadt
einen konkretisierenden Baubeschluss zur Entscheidung vorlegen.