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Stadt Duisburg Infos:Neue Verkehrssicherheitsaktion: Seitenabstand beim Überholen von Radfahrern einhalten

: v. l. Beigeordneter Dr. Ralf Krumpholz, Polizeipräsidentin Elke Bartels und Horst Hauschild, ADFC.
: v. l. Beigeordneter Dr. Ralf Krumpholz, Polizeipräsidentin Elke Bartels und Horst Hauschild, ADFC.
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: v. l. Beigeordneter Dr. Ralf Krumpholz, Polizeipräsidentin Elke Bartels und Horst Hauschild, ADFC.
: v. l. Beigeordneter Dr. Ralf Krumpholz, Polizeipräsidentin Elke Bartels und Horst Hauschild, ADFC.

Auf Anregung des ADFC Duisburg startet das Verkehrssicherheitsnetzwerk „Duisburg. Aber sicher!“ eine gemeinsame Aktion mit der Verkehrsdirektion der Polizei Duisburg und dem Bürger- und Ordnungsamt der Stadt. Mit leuchtend gelben Aufklebern auf der Heckscheibe werden die Verkehrsteilnehmer darauf hingewiesen, dass der Seitenabstand beim Überholen eines Radfahrers mindestens 1,5 Meter betragen muss. Mehr als 80 Streifenwagen der Polizei und ca. 25 Fahrzeuge  der Stadt Duisburg, vorrangig des Bürger – und Ordnungsamtes, weisen auf den notwendigen Seitenabstand hin.

 

1,5 Meter sind Pflicht

 

Die meisten Autofahrer entscheiden nach Gefühl, ob sie an einem Radfahrer vorbeifahren können.  Dabei kommt es oft zu gefährlichen Situationen zwischen Auto und Fahrrad, weil der notwenige Sicherheitsabstand nicht eingehalten wird. Die Straßenverkehrsverordnung  besagt, dass sich jeder beim Überholen so verhalten muss, dass eine Gefährdung anderer, vor allem der Radfahrer und Fußgänger, ausgeschlossen ist. Nach Rechtsprechung ist hierbei ein notweniger Abstand zwischen einem Auto und einem  Fahrrad von mindestens 1,5 Meter erforderlich. Je nach Fahrzeug und Geschwindigkeit kann der notwendige Abstand auch größer sein. Große Fahrzeuge erzeugen einen Windzug beim Überholen, der einen Fahrradfahrer leicht ins Straucheln bringen kann. 

 

 „Alle Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit sind uns ein ganz wichtiges Anliegen. Mit den Aufklebern erinnern wir nicht nur andere Verkehrsteilnehmer an ihre Pflichten, sondern auch die Kollegen in den Dienstfahrzeugen werden ihr Augenmerk auf die Einhaltung des Seitenabstandes legen. Verstöße gegen die Abstandsregeln können durchaus geahndet werden“,  sagt Dr. Elke Bartels zur neuen Kampagne.

Dr. Ralf Krumpholz erläutert: „Als fahrradfahrender Verkehrsteilnehmer habe ich oft unter Autos zu leiden, die zu nah an mir vorbeifahren. Das kann lebensgefährlich sein. Wenn der genügende Seitenabstand nicht einzuhalten ist, muss der Autofahrer hinter dem Fahrradfahrer bleiben. Deshalb finde ich diese Kampagne sehr begrüßenswert.“

 

Klaus Hauschild, Vorstandssprecher des ADFC kommentiert die Kampagne: „Sollte durch unsere Arbeit nur ein einziger Unfall vermieden werden, haben sich Aufwand und Arbeit gelohnt!“