Stadt Dortmund Infos:Projektträgerschaft zur Umsetzung von Investitionen im Bereich der Abwasserbeseitigung
Der Eigenbetrieb Stadtentwässerung Dortmund beabsichtigt gemäß Wirtschaftsplan in den kommenden Jahren die Investitionen per anno auf rd. 35 Mio. EUR zu steigern. Gegenüber der Zeit vor 2014, als die Stadtentwässerung als Abteilung des Tiefbauamtes organisiert war, ist damit mehr als eine Verdoppelung des Investitionsrahmens vorgesehen. Die Gründe liegen in erster Linie in höheren Anforderungen und sich daraus ergebende Investitionsbedarfe. In erster Linie sind dies:
- Hochwasserschutz
- Anforderung eines „Guten Ökologischen Zustandes“ für die städtischen
Gewässer
- Reduzierung des Unterhaltungsaufwandes für Gewässer und Kanäle
- Umsetzung einer Kanalsanierungsstrategie zur Substanzerhaltung
- Kanalnetzerweiterung durch Neuerschließungen
- Überflutungsvorsorge
- Regenwasserabkopplung von der Mischwasserkanalisation
- Nachhaltige Niederschlagswasserbeseitigung
Neue Art der Abwicklung von Projekten
Insgesamt werden derzeit mehr als 300 Projekte bearbeitet. Aufgrund der begrenzten Personalressourcen soll ein Anteil der erhöhten Investitionen über eine neue Art der Projektabwicklung realisiert werden. Für die Umsetzung von Investitionen im Bereich Abwasserbeseitigung in einem Zeitraum von vier Jahren mit einem Gesamtvolumen von 20 Mio. EUR soll eine Projektträgerschaft durch Dritte erfolgen.
Aufgabe des Projektträgers wird es sein, gemäß der fachlichen Vorgaben der Stadtentwässerung Baumaßnahmen im Bereich Kanalsanierung zu planen und umzusetzen. Gegenstand der Projektträgerschaft soll neben der originären Planungsleistung auch die eigenverantwortliche Leitung, Steuerung und Überwachung der Bauleistung samt aller für die Planung und den Bau notwendigen Nebenleistungen, wie Baugrundgutachten sowie Abstimmungen mit sachberührten Dritten werden. Der Projektträger übernimmt damit alle Bauherrenfunktionen vollumfänglich bis zur Fertigstellung der Kanalbaumaßnahmen und der Übergabe in das Eigentum des Eigenbetriebs Stattentwässerung. Der Projektträger ist an das öffentliche Vergaberecht gebunden.
Vergabeverfahren steht jetzt an
Nach einer Grundsatzentscheidung des Rates im Jahre 2017 und der zwischenzeitlichen Erarbeitung der Projektstruktur soll nunmehr das Vergabeverfahren durchgeführt werden.
Mit der Entwicklung einer Konzeption, der Leistungsbeschreibung und den Vertragsbedingungen für eine solche Projektträgerschaft wird Neuland betreten. Deshalb wurde bereits die Fachkanzlei für Vergaberecht, AULINGER, Essen, mit besonderer Erfahrung im Vertrags- und Vergaberecht für komplexe Bauleistungen mit der Erarbeitung der Vergabeunterlagen beauftragt. Dies beinhaltet die anzuwendenden Kriterien für den Teilnahmewettbewerb zur Identifikation geeigneter Unternehmen, die Zuschlagskriterien sowie die Methode zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots sowie alle Vertragsbedingungen, die bei der Auftragsausführung zur Anwendung kommen sollen.
