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Verbraucherschutz „live“: Eichämter in ganz NRW kontrollierten Verkauf von Spargel und Erdbeeren

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In den vergangenen vier Wochen überprüften acht Eichämter in
NRW den Verkauf von Erdbeeren und Spargel an Verkaufsständen
und in Supermärkten. Im Sinne des Verbraucherschutzes wurde
dabei die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften kontrolliert. An
mehreren Standorten in den Zuständigkeitsgebieten Aachen,
Arnsberg, Bielefeld, Duisburg, Düsseldorf, Hagen, Münster und Köln
wurden durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Eichämter
über 150 Verkaufsstände überprüft.
Prüfungsschwerpunkte waren die Gültigkeit der Eichung der zum Verkauf
verwendeten Waagen und deren richtige Verwendung, insbesondere die
korrekte Berücksichtigung des Verpackungsgewichtes (Tara). Denn
Gewichtswerte im geschäftlichen Verkehr, die der Preisermittlung zu
Grunde liegen, dürfen nur als Nettowerte angegeben werden.
Dabei hatten neun der überprüften Verkaufsstände die Tara nicht
berücksichtigt.
Weiterhin wurden 30 Waagen ungeeicht verwendet, wobei die Mehrzahl
direkt vor Ort nachgeeicht werden konnte.
Direktion
Öffentlichkeitsarbeit
Verantwortlicher:
Lars Forche
Pressemedium:
LBME Info
Erscheinungsdatum:
19. Juni 2018
Thema:
Kontrolle von Obst- und
Gemüseverkaufl
An einer Verkaufsstelle gab es gar keine Waage, ein anderer gab kein
Gewicht der Obstschalen an.
Das weitere Vorgehen bezüglich der festgestellten Verstöße wird in den
nächsten Wochen im Rahmen von Ordnungswidrigkeitenverfahren
geklärt.
Dr. Eberhard Petit, Leiter des Landesbetriebes Mess- und Eichwesen,
zeigte sich zufrieden mit der Schwerpunktaktion: „Die Ergebnisse zeigen
die Notwendigkeit und Wichtigkeit solcher Kontrollen. Die Bürgerinnen
und Bürger verlassen sich im Alltag auf die Aufmerksamkeit der
Behörden. Durch diese Kontrollen stellen wir eine faire Behandlung der
Verbraucher sicher.“
„Da Auffälligkeiten aufgetreten sind, wird die Eichverwaltung auch im
nächsten Jahr die Kontrollaktionen wiederholen“, so Petit weiter.
Zu den Aufgaben der Eichämter gehört die Überwachung von
Messungen in allen Dienstleistungsbereichen. Durch die Kontrolle von
Waagen in Lebensmittelgeschäften, Zapfsäulen an Tankstellen oder
Taxametern, soll der Verbraucher vor falscher Verwendung von
Messgeräten und somit vor unkorrekten Angaben von Messwerten
geschützt werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Eichämter
kontrollieren und eichen aber nicht nur, als Sonderordnungsbehörde
können auch Verstöße verfolgt und geahndet werden.