Abstimmung im Landtag NRW am 12. Juli: Barrierefreie Wohnungen bauen - Wohnungsmarkt für alle zukunftssicher gestalten
Jeder Mensch möchte selbst entscheiden, wo und mit wem er
zusammenlebt. Doch Menschen mit Behinderungen können sich das häufig
nicht aussuchen. Überall in Nordrhein-Westfalen fehlt es an
behindertengerechtem Wohnraum - in den Städten und auf dem Land. Das
führt dazu, dass Menschen ihre vertraute Umgebung verlassen müssen,
wenn sie im Laufe ihres Lebens beeinträchtigt werden.
Am Donnerstag (12. Juli) stimmen die Abgeordneten des Landtags NRW
über das so genannte Baurechtsmodernisierungsgesetz ab. Anders als in
der Landesbauordnung, die ursprünglich zum 28. Dezember 2018 in Kraft
treten sollte, wird darin auf jede Vorgabe zur Schaffung
rollstuhlgerechter Wohnungen für die Bauwirtschaft verzichtet. Dies
wird dazu führen, dass auch zukünftig nicht ausreichend
barrierefreier Wohnraum zur Verfügung stehen wird.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte wirbt deshalb bei den
Landtagsabgeordneten dafür, dem Gesetz in der jetzigen Fassung nicht
zuzustimmen. "Mit den Wohnungen, die wir heute bauen, bestimmen wir,
wie und wo wir in Zukunft leben werden. Gerade in einer alternden
Gesellschaft ist die Barrierefreiheit unverzichtbar", erklärt Susann
Kroworsch, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Monitoring-Stelle
UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für
Menschenrechte. Sie begleitet die Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Nordrhein-Westfalen.
"Die Landtagsabgeordneten sollten jetzt die Chance ergreifen, den
Wohnungsmarkt für alle zukunftssicher zu gestalten", so Kroworsch
weiter. Dazu gehöre auch die Verankerung der vieldiskutierten Quote
für rollstuhlgerechte Wohnungen. Nur so könne sichergestellt werden,
dass es barrierefreie Wohnungen in ausreichender Zahl gebe. "Eine
moderne Bauordnung sollte sich am Leitgedanken des universellen
Designs ausrichten, das die Nutzbarkeit für alle Menschen von
vornherein mit in den Blick nimmt", so Kroworsch. "Barrierefreiheit
kommt letztendlich allen zugute - Menschen mit Behinderungen, aber
auch älteren Menschen oder Eltern mit Kleinkindern. Und
Barrierefreiheit von Anfang an mitzudenken ist im Endeffekt
günstiger, als Häuser und Wohnungen im Nachhinein umzubauen."
Auch wenn sich abzeichnet, dass der Landtag durch Änderungsanträge
den Gesetzentwurf im Bereich der Zugänglichkeit entschärfen und
vorschreiben wird, dass Aufzüge von allen Wohnungen und öffentlichen
Verkehrsflächen barrierefrei erreichbar sein müssen, sieht das
Institut den Gesetzentwurf als Rückschritt bei der Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention an. Die UN-Konvention schreibt
verbindlich vor, dass Menschen mit Behinderungen selbst entscheiden
können, wo sie leben wollen. Wenn barrierefreie Wohnungen fehlen,
gibt es faktisch keine Wahlmöglichkeit.
Im April 2018 konsultierte das Institut in Duisburg
behindertenpolitische Verbände aus NRW. Sie schilderten einhellig die
schwierige Situation für Menschen mit Behinderungen auf dem
Wohnungsmarkt.
Das Institut ist mit dem Monitoring der Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention betraut worden und hat hierfür die
Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention eingerichtet. Es hat
gemäß der UN-Konvention (Artikel 33 Absatz 2 UN-BRK) den Auftrag, die
Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und die
Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen. 2017 wurde es
von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen damit beauftragt, die
Begleitung und Überwachung der Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention in Nordrhein-Westfalen zu
intensivieren.
Weitere Informationen
https://www.institut-fuer-
laenderprojekte/nordrhein-
https://www.landtag.nrw.de/
1/PT17-32.jsp (Tagesordnungspunkt 3)
