Stadt Bochum Infos:Neues „Beratungshaus Inklusion“ in Bochum Gebündelter Rat für junge Menschen mit Behinderung / Kooperationspartner unterzeichnen Vertrag
Das westfalenweit fünfte „Beratungshaus Inklusion“ entsteht in Bochum.
Dafür haben am Mittwoch (04.09.) vor Ort Birgit Westers, Schul- und Jugenddezernentin des Landschaftsverbandes
Westfalen-Lippe (LWL), Monika Nienaber-Willaredt, Leiterin der Schulabteilung
der Bezirksregierung Arnsberg, und Britta Anger, Beigeordnete für Jugend, Soziales und Gesundheit
der Stadt Bochum, die Kooperationsvereinbarung unterzeichnet.
Ab Oktober wird das neue Beratungshaus am Bochumer LWL-Förderschulzentrum all diejenigen
unterstützen, die im westfälischen Revier als Mutter oder Vater eines behinderten Kindes, als Erzieherin
oder Lehrkraft Orientierung in Sachen sonderpädagogische Förderung und Inklusion suchen.
Das Beratungshaus wird in Räumen der Bochumer LWL-Schulverwaltung an der Hauptstraße 163
am 1. Oktober seine Arbeit aufnehmen. Es ist das fünfte seiner Art nach den Vorbildern in Münster
Presse-Info
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(in Betrieb seit Frühjahr 2012), in Paderborn (seit Mai 2015) in Olpe (seit Oktober 2015) und Gelsenkirchen
(seit Februar 2017). Ziel ist es, flächendeckend in Westfalen-Lippe bürger- und praxisnah
Hilfestellungen bei der schulischen Inklusion zu geben.
Auch in Bochum bündelt das Gemeinschaftsprojekt der Bezirksregierung Arnsberg, des Förderschulträgers
LWL und der Stadt Bochum unter einem Dach, was an vielfältigen Fachkenntnissen für
einen gleichberechtigten Zugang gehandicapter junger Menschen zum Bildungssystem wichtig ist,
was sich Interessierte bislang aber oftmals aus weit verstreuten Informationsquellen holen mussten.
Für diese Aufgabe stehen vor Ort künftig Lehrkräfte für Sonderpädagogik, ergo- und physiotherapeutische
sowie pflegerische Fachleute bereit, die in Zusammenarbeit mit anderen Kooperationspartnern
qualifizierte und differenzierte Information und Unterstützung bieten. Sie informieren die
Betroffenen über adäquate regionale Bildungsmöglichkeiten und -wege, zum Beispiel über Fördermöglichkeiten
und praktische Hilfsmittel wie etwa sehbehindertengerechte PC-Bildschirme oder
barrierefreie Zugänge für den Schul- und Lernalltag.
„Wir wollen, dass alle Kinder und Jugendlichen unabhängig vom Förderort ihren Möglichkeiten
entsprechend optimal gefördert werden – und setzt eben auch gute Beratung voraus“, so LWLSchul-
und Jugenddezernentin Birgit Westers bei der Vertragsunterzeichnung. „Gemeinsames Lernen
für alle zu entwickeln – das ist und bleibt eine große Herausforderung für alle Beteiligten und
kann nur in enger Zusammenarbeit gelingen“, ergänzt Monika Nienaber-Willaredt, zuständige Abteilungsleiterin
u.a. für schulische und kulturelle Bildung bei der Bezirksregierung Arnsberg. Und
Britta Anger, die Bochumer Beigeordnete für Jugend, Schule und Gesundheit, betont: „Das Beratungshaus
Inklusion in Bochum ergänzt wirkungsvoll die bereits bestehende Beratungsstruktur im
Netzwerk Inklusion in unserer Stadt. Das Beratungshaus wird unter anderem ein wichtiger Ansprechpartner
für die Bochumer Bürgerinnen und Bürger, für die Frühförderstelle, die Kitas, Schulen
und Integrationsfachdienste sein."
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Hintergrund:
Die Forderung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen nach gleichberechtigter
Teilhabe in allen Lebensbereichen gilt auch für Schulen. Für den Bildungsbereich fordert
die UN-Konvention von 2009 das Recht auf Bildung für Menschen mit Behinderungen und den
gleichberechtigten, diskriminierungsfreien Zugang zur allgemeinen Schule und zwar wohnortnah
im sozialen Umfeld.
Die vollständige Auflösung von Förderschulen wird in der Konvention nicht gefordert. Unter anderem
als Träger von westfalenweit 35 Förderschulen mit rund 6.500 körperbehinderten oder sinnesgeschädigten
Kindern und Jugendlichen verfügt der LWL über große Erfahrung im Bereich der Inklusion
und Behindertenhilfe.
Der Elternwille ist grundlegend zu berücksichtigen bei der Wahl des Förderortes. Der Vielfalt soll
dabei Rechnung getragen werden.
