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Vor dem Klimakabinett: Das zentrale Ziel muss ein einheitlicher CO2-Preis sein

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Ein einheitlicher CO2-Preis über möglichst viele verschiedene Sektoren
dies sollte das zentrale Ziel sein, wenn am kommenden Freitag das
Klimakabinett der Bundesregierung die Weichen für die deutsche
Klimapolitik stellt. Sie sollte eine Signalwirkung für die europäischen
und internationalen Partner haben und ihnen entsprechende
Anschlussmöglichkeiten sowohl auf europäischer als auch auf
internationaler Ebene eröffnen, empfehlen Experten des IfW Kiel.

„Das langfristige Ziel muss ein umfassendes und damit effizientes EU-
Emissionshandelssystem über alle Sektoren und europäischen Länder sein“,
sagt IfW-Präsident Gabriel Felbermayr. Wie dies möglich ist, zeigen die
Experten des IfW Kiel Gabriel Felbermayr, Sonja Peterson und Wilfried
Rickels in dem heute erschienenen Kiel Policy Brief 'Schrittweise zu einem
umfassenden europäischen Emissionshandel' (https://www.ifw-
kiel.de/de/publikationen/kiel-policy-briefs/2019/schrittweise-zu-einem-
umfassenden-europaeischen-emissionshandel-0/
). Der existierende
europäische Emissionshandel EU ETS sei eine Erfolgsgeschichte: Die
Emissionsziele werden effektiv und effizient erreicht. Emissionen weiterer
Sektoren in das EU ETS einzubeziehen, sei allerdings nur im Rahmen einer
größeren EU-Reform möglich.

„Trotzdem kann Deutschland jetzt den ersten Schritt zu einem umfassenden
System gehen“, so Felbermayr weiter, „und für die bisher nicht im EU ETS
erfassten CO2-Emissionen einen innerdeutschen Emissionshandel einführen“.
Dieses zweite System, etwa für die Bereiche Verkehr und Gebäude, könne
zunächst von Deutschland und anderen willigen Mitgliedsstaaten wie
Frankreich, den Niederlanden und den skandinavischen Ländern betrieben und
mittelfristig auf alle EU-Staaten ausgedehnt werden. Schließlich sollten
beide Emissionshandelssysteme, das bisherige und das neue, fusionieren.

Damit der heimische Klimaschutz nicht konterkariert wird, fordern die
Autoren ein WTO-konformes CO2-Grenzausgleichssystem für das europäische
Emissionshandelssystem: Vergleichbar zur Mehrwertsteuer wird der
CO2-Gehalt der Exporte von der heimischen CO2-Bepreisung ausgenommen,
jener der Importe aber der heimischen CO2-Bepreisung unterworfen.
Andernfalls drohen Wettbewerbsnachteile für heimische Produzenten, die
dann ins Ausland abwandern könnten. Ebenso droht sonst die Substitution
von heimischen, der CO2-Bepreisung unterworfenen Produkten durch nicht der
CO2-Bepreisung unterworfene Importe. Ein CO2-Grenzausgleichssystem
erschwert es, dass der CO2-Ausstoß lediglich in andere Länder verlagert,
aber nicht verringert wird.

Status quo: Stark schwankende CO2-Preise außerhalb des EU ETS

Das bisherige europäische Emissionshandelssystem EU ETS – das zentrale
Instrument der europäischen Klimapolitik – deckt nur etwa 41 Prozent der
europäischen Treibhausgasemissionen ab (2017). Nicht enthalten sind
beispielsweise die Emissionen aus den Sektoren Verkehr, Gebäude,
Landwirtschaft und Abfall. In diesen Sektoren, so der aktuelle Stand, soll
eine Emissionsreduktion über nationale Ziele der einzelnen
Mitgliedsstaaten erreicht werden. Während dies für das Jahr 2020 noch
voraussichtlich immerhin 20 von 28 Staaten erreichen werden, so schätzt
die Europäische Umweltagentur, dass nur sechs Staaten ihre Zielvorgaben im
Jahr 2030 erfüllen werden.

Deutschland gehört sogar zu den Ländern, die ihre nationalen
Reduktionsziele für Emissionen außerhalb des EU ETS sowohl in 2020 als
auch in 2030 (voraussichtlich) verpassen werden. Besonders problematisch
ist der Verkehrssektor, hier steigen die Emissionen sogar, während sie bei
den privaten Haushalten und in der Landwirtschaft stagnieren. Den
ausbleibenden Emissionsreduktionen steht eine Vielzahl von
unterschiedlichen Instrumenten gegenüber, die implizit dafür sorgen, dass
es in Deutschland sehr stark schwankende CO2-Preise gibt. Ein aktuelles
Gutachten des wissenschaftlichen Beirats beim BMWi zeigt, dass
elektrischer Strom für private Haushalte durch die Stromsteuer, die EEG-
und die KWKG-Umlage mit ca. 184 Euro je Tonne CO2 belastet wird; Erdgas
und leichtes Heizöl zur Wärmegewinnung mit nur 29 bzw. 23 Euro
Energiesteuer pro Tonne CO2, Benzin und Diesel werden durch die Ökosteuer
mit etwa 64 bzw. 58 Euro pro Tonne CO2 belastet. Felbermayr: „Die
Bandbreite dieser Preise – insbesondere auch, wenn man die Preise im EU
ETS berücksichtigt – zeigt, wie weit Deutschland von einem einheitlichen
CO2-Preis und damit von einer effizienten Klimapolitik entfernt ist.“

Sozialverträglichkeit sicherstellen

Hier gilt es also, den Schritt weg von den dirigistischen Eingriffen des
Staates zu machen. Dazu, so die Autoren, biete es sich an, die Erlöse aus
der Versteigerung der CO2-Emissionsrechte in einem innerdeutschen System
zur Senkung der überdurchschnittlich hohen Strompreise in Deutschland
einzusetzen, wovon Haushalte und Unternehmen profitieren. Dies könne zum
Beispiel durch eine Absenkung der EEG-Umlage sowie langfristig durch eine
Senkung der Stromsteuern erreicht werden. „Zusätzlich stellt ein
Energiegeld pro Kopf die soziale Verträglichkeit des Systems sicher und
entlastet die Verbraucher“, ergänzt IfW-Präsident Felbermayr, so werde es
in der Schweiz bereits praktiziert. „Mit diesem System erreichen wir eine
effiziente Klimapolitik mit hoher Akzeptanz in der Bevölkerung.“