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Das Fernstraßenbundesamt (FBA) hat im Rahmen des laufenden
Planfeststellungsverfahrens für den sechsstreifigen Ausbau der A 59

zwischen dem Autobahnkreuz Duisburg und der Anschlussstelle Duisburg-
Marxloh den Erörterungstermin vom 16. bis voraussichtlich 22. April

angesetzt. Dieser Termin dient der Verhandlung der rund 1.400
Einwendungen gegen das Vorhaben, ist damit nur den Verfahrensbeteiligten
vorbehalten und deswegen nicht öffentlich.
Am Erörterungstermin nehmen das FBA, die Autobahn GmbH des Bundes
(AdB), die Einwenderinnen und Einwender, die Träger öffentlicher Belange
und Umwelt- und Naturschutzvereinigungen teil. Die Einwender erhalten die
Gelegenheit, ihre Betroffenheit persönlich darzulegen und sich mit der AdB
auszutauschen. Ziel des Termins ist ein Interessensausgleich.
Soweit die Stadt Duisburg selbst von dem Vorhaben betroffen ist, wird sie in
dem Verfahren an ihrer bisherigen Position festhalten.
„Unsere Haltung ist klar: Wir brauchen den Tunnel für die A59. Die Menschen
haben eine Perspektive für mehr Lebensqualität verdient. 1400
Einwendungen zeigen, dass die Autobahngesellschaft an der
Lebenswirklichkeit der Duisburgerinnen und Duisburger vorbeigeplant hat.
Das machen wir nicht mit“, sagt Oberbürgermeister Sören Link.
Martin Linne, Beigeordneter für Stadtentwicklung, Mobilität und Sport: „Eine
Auseinandersetzung mit der AdB liegt der Stadt Duisburg grundsätzlich fern.
Doch stammt die Vorzugsvariante der AdB aus der verkehrsplanerischen
Vergangenheit der autogerechten Stadt der 60er/70er Jahre. Sie ist mit
gravierenden Nachteilen gegenüber der von der Stadt Duisburg geforderten
Variante verbunden und berührt neben den Belangen der von dem Vorhaben
betroffenen Bürgerschaft auch die Rechte der Stadt selbst. Deshalb fordern
wir in einem ersten Schritt die Teilung der Planfeststellung, um den
notwendigen Neubau der Berliner Brücke zeitgerecht zu ermöglichen und
nicht weiter zu verzögern.“
Mit Beschluss vom 28. September 2023 hat sich der Rat der Stadt Duisburg
zum wiederholten Male klar positioniert und den sechs-streifigen Ausbau der
A 59 in der mit den Entwurfsunterlagen der Autobahn GmbH des Bundes
(AdB) vorgesehenen Form abgelehnt.
Bereits am 20. Juni 2022 hatte der Rat einen Forderungskatalog

beschlossen, mit dem zehn Mindestanforderungen der Stadt an den sechs-
streifigen Ausbau der A 59 formuliert wurden. Neben einer Überdeckelung

der in Troglage verlaufenden Trasse in Hamborn und der Errichtung des
sechs-streifigen Ausbaus in Tunnellage in Meiderich forderte der Rat bereits
damals die Splittung der Planfeststellung in mindestens zwei Abschnitte,
damit der unumstrittene Neubau der Berliner Brücke so rechtzeitig in Angriff
genommen werden kann, ohne dass die zu erwartenden
Auseinandersetzungen um die Trassierung der Autobahn den Baubeginn so
stark verzögern, dass eine Teil- oder gar Vollsperrung der A 59 wegen
Baufälligkeit der Berliner Brücke befürchtet werden muss.
Die gewählte Vorzugsvariante der AdB entspricht dem Forderungskatalog
der Stadt Duisburg nicht einmal ansatzweise. Die derzeitige Planung der AdBlässt die Erfordernisse der Raumordnung, des Städtebaus und der Belange
der Bevölkerung außer Acht. Darüber hinaus sieht sie keine Splittung der
Planfeststellung vor. Die hiermit verbundene massive Beeinträchtigung der
Lebensverhältnisse der Menschen und der städtebaulichen Entwicklung hält
die Stadt Duisburg für rechtswidrig.
Diese Auffassung hat die Stadt in einer umfangreichen schriftlichen
Stellungnahme ausführlich begründet und diese fristgerecht am 4. Oktober
2023 beim für die Planfeststellung zuständigen FBA in Bonn eingereicht.
Diese Stellungnahme bzw. Einwendung wird Gegenstand der anstehenden
Erörterung sein.
Mehr Infos dazu unter: www.duisburg.de/verkehr/ausbau-a59/index.php.