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Bochum, Zugang frei: Assistenzhunde sind in städtischen Gebäuden willkommen

Assistenzhunde sind in städtischen Gebäuden willkommen
Assistenzhunde sind in städtischen Gebäuden willkommen
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Öffentliche Gebäude wie Rat- oder Krankenhäuser, Kinos, Geschäfte, Gastronomien: Oft müssen Assistenzhunde hier draußen bleiben, was für ihre Halterinnen und Halter zu großen Schwierigkeiten führt. Diese brauchen ihre tierischen Helferinnen und Helfer, weil sie zum Beispiel sehbehindert oder durch andere Erkrankungen oder Einschränkungen auf ihre „Pfotenpiloten“ dringend angewiesen sind. In Dienstgebäuden der Stadt Bochum sind Assistenzhunde daher ausdrücklich willkommen!

Um dies stärker allen Nutzerinnen und Nutzern bewusst und nach außen klar sichtbar zu machen, haben heute, 26. Mai, Denis Mohr vom Blinden- und Sehbehindertenverein Bochum und Sylvia Prenzel vom Referat für Gleichstellung, Familie und Inklusion am Haupteingang des Bochumer Rathauses das Logo der „Pfotenpiloten“ angebracht – in Begleitung seines Assistenzhundes „Noah“.

 

„Noah“ trägt sein Geschirr mit dem Hinweis „Blindenführhund“ als Kennzeichen dafür, dass er im Einsatz ist. Er lotst Denis Mohr durch den belebten Eingang und die vollen Flure des Rathauses, er zeigt Sitzgelegenheiten und Treppen an. Das macht ihn zum „supertollen Begleiter, der mich im Alltag überall dorthin führt, wohin ich möchte“, so der Bochumer Physiotherapeut. Assistenzhunde wie Denis Mohrs weißer Schäferhund gelten daher als „Hilfsmittel“, die wichtige, oft lebensrettende Aufgaben übernehmen und ihren Besitzerinnen und Besitzern im Alltag zu mehr Lebensqualität und mehr Unabhängigkeit verhelfen.

 

„Blindenführhunde sind allgemein bekannt“, weiß Sylvia Prenzel, „aber auch Menschen mit schweren chronischen Krankheiten wie Diabetes oder Epilepsie oder mit zum Beispiel Mobilitätseinschränkungen, Hörbehinderungen oder Autismus können auf einen speziell ausgebildeten Assistenzhund angewiesen sein. Assistenzhunde sind ein fester Bestandteil der gelebten Inklusion und ihre Menschen können durch sie ein weitestgehend eigenständiges Leben führen.“

 

Dass Assistenzhunde in allen öffentlichen Gebäuden ein Zutrittsrecht haben, ist in Deutschland seit dem 1. Juli 2021 durch das Teilhabestärkungsgesetz und durch Paragraf 12 e des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) geregelt. Sie dürfen ihre Halterinnen und Halter begleiten – zum Beispiel ebenfalls in Bahnhöfen und Flughäfen – auch wenn für andere Hunde dort ein Zutrittsverbot besteht. „Überall, wo Menschen in Straßenkleidung hin und hinein dürfen, dürfen auch Assistenzhunde mit“, verdeutlicht Sylvia Prenzel. Dies ist aber wenig bekannt. „Nicht selten wird Menschen in Begleitung von Assistenzhunden deshalb der Zutritt zu diesen öffentlichen Orten und in Transportmittel verweigert“, berichtet sie.  Dies kann Denis Mohr bestätigen: „Es gibt immer wieder Ängste – z.B. von Geschäftsinhabern, mit dem Gesundheits- oder Ordnungsamt Probleme zu bekommen, wenn sie Assistenzhunden Zutritt gewähren. Daher hat man leider immer mal Diskussionen.“

 

Die Stadt Bochum beteiligt sich daher an der der bundesweiten Kampagne „Assistenzhunde willkommen“. Diese wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales zusammen mit dem Verein „Pfotenpiloten“ initiiert und soll die Akzeptanz für ausgebildete Assistenzhunde in der Bevölkerung erhöhen und Zutrittsbarrieren verringern. „Um sichtbarer zu machen, dass Assistenzhunde selbstverständlich mitgeführt werden dürfen, bringen wir jetzt nach und nach an allen städtischen Verwaltungsgebäuden die entsprechenden Aufkleber an“, schildert Sylvia Prenzel. „Als Stadt Bochum arbeiten wir seit Jahren für mehr Inklusion, Barrierefreiheit und Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Dies ist ein wichtiger Baustein.“

 

In einem nächsten Schritt will das Referat für Gleichstellung, Familie und Inklusion unter anderem auf Bochum Marketing und Geschäftsinhaberinnen und -inhaber zugehen. „Es wäre schön, wenn dies weitergetragen würde und in den Köpfen bliebe“, wünscht sich Denis Mohr.

 

Und noch einen anderen wichtigen Hinweis hat er: „Wenn ein Assistenzhund sein Geschirr trägt, ist er im Dienst – das ist das Zeichen, dass er arbeitet. Daher bitte Assistenzhunde nicht einfach ableinen, sondern zuvor ihre Halterinnen und Halter fragen.“ Denn trägt „Noah“ kein Geschirr und keine Leine, hat mit dem Einverständnis von Denis Mohr Freizeit – und darf herumtoben.

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