Badeverbot im Rhein jetzt für ganz Duisburg
Das Baden im Rhein ist in Duisburg durch ein großflächiges Verbot seit mehr
als 50 Jahren nicht erlaubt. Das regelt die sogenannte „Verordnung über das
Baden in den Bundeswasserstraßen Rhein und Schifffahrtsweg Rhein-Kleve
im Bereich der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Duisburg“ von 1972 für rund
75 Prozent des Uferverlaufs.
Die Stadt Duisburg erlässt jetzt ein ergänzendes
Badeverbot für die Uferabschnitte, die bisher nicht erfasst waren. Ab
Samstag, 6. September, ist damit das Baden im Rhein entlang des gesamten
Stadtgebiets von Duisburg verboten. Wer sich nicht an die Regelung hält,
kann mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro belegt werden.
„Das Baden im Rhein ist lebensgefährlich. Die Strömung ist tückisch und wird
selbst von geübten Schwimmerinnen und Schwimmern oft unterschätzt. Mit
dem städtischen Badeverbot setzen wir alles daran, Menschenleben zu
schützen“, sagt Oberbürgermeister Sören Link. Außerdem wird die Stadt
weiterhin auf ihren Kommunikationskanälen immer wieder auf die Gefahren
des Badens im Rhein hinweisen.
Baden bedeutet in diesem Zusammenhang: Wer sich mehr als knöcheltief im
Wasser des Rheins aufhält, gilt als badend – egal ob schwimmend,
planschend oder stehend. Erlaubt bleibt zum Beispiel weiterhin das kurze
Ein- und Aussteigen beim An- oder Ablegen von Booten sowie das
Zuwasserlassen oder Herausziehen von Wasserfahrzeugen an den dafür
vorgesehenen Stellen.
