Sondervermögen: Großer Anteil muss an Städte und Gemeinden gehen
Berlin hat 100 Milliarden Euro für Länder und Kommunen vorgesehen – doch, wie
diese verteilt werden, ist bisher offen. Das Aktionsbündnis „Für die Würde unserer
Städte“ verweist darauf, dass die Kommunen in allen Ländern mindestens zwei
Drittel der Investitionen stemmen, in NRW sogar 78 Prozent.
Die Umsetzung des Sondervermögens Infrastruktur nimmt Formen an.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hat nun ein Gremium einberufen, das ihn bei der
Verteilung der insgesamt 500 Milliarden Euro berät. Dabei geht es auch um die Frage,
wie mit den 100 Milliarden Euro verfahren wird, die für Länder und Kommunen
vorgesehen sind. Das Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“ richtet einen
klaren Appell an den Beirat: Mindestens zwei Drittel müssen an die Kommunen gehen.
Das Aktionsbündnis verweist auf harte Fakten: Rund zwei Drittel aller öffentlichen
Investitionen stammen von Städten und Gemeinden. Daher sollte die Vergabe auch in
dieser Größenordnung an die Kommunen erfolgen. Die Länder sollten zudem
verpflichtet werden, interne Verteilungen an der tatsächlichen Investitionslast und nicht
etwa an Fläche oder Einwohnerzahl auszurichten.
Im Referentenentwurf zum Sondervermögen hatte der Bund eine Mindestens-60-
Prozent-Regelung vorgesehen. Doch in den weiteren Verhandlungen wurde diese
Klausel gestrichen. „Bei allem Respekt für die Finanzsorgen der Länder: Das ist
unangemessen und ungerecht“, betonen Martin Murrack und Silke Ehrbar-Wulfen,
Sprecher des Aktionsbündnisses „Für die Würde unserer Städte“. Sie erinnern daran,
dass der Bund den Ländern durch den neuen Verschuldungsspielraum hilft, ihre
Haushalte aufstellen zu können. Diese Möglichkeit haben die Kommunen nicht.
Für Nordrhein-Westfalen schließt sich das Aktionsbündnis der Forderung des
Städtetags NRW an: „78 Prozent ist der kommunale Anteil der Investitionen in NRW –
daher muss dieser Anteil auch an die Kommunen weitergeleitet werden. Während es in
vielen anderen Bundesländern schon Regelung für die Verteilung der Bundesmittel gibt,
hüllt sich die Landesregierung des größten Bundeslandes mit den größten kommunalen
Finanzproblemen in Schweigen. Die Zeit drängt“, sagt Martin Murrack, Sprecher des
Aktionsbündnisses „Für die Würde unserer Städte“.
„Für die Würde unserer Städte“ vertritt die finanzschwachen Kommunen in
Deutschland. Diese haben einen besonders hohen Investitionsbedarf. Wegen der
ungleichen Finanzverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen, den massiv
gestiegenen Sozialausgaben sowie Altschulden in Höhe von rund 35 Milliarden Euro
haben die Betroffenen dringend erforderliche Investitionen immer weiter aufgeschoben.
Das gilt sowohl für Investitionen in die Infrastruktur vor Ort als auch in Zukunftsthemen
wie Digitalisierung oder Klimaschutz. Die KfW hat jüngst für alle Kommunen in
Deutschland einen Investitionsrückstand von 215,7 Milliarden Euro errechnet.
Wenn Finanzministerium und Beirat keinen Mindest-Anteil der Kommunen festlegen,
werden Städte und Gemeinden zum zweiten Mal benachteiligt. So sieht der
Koalitionsvertrag zwar 250 Millionen Euro pro Jahr für die kommunale Altschuldenlösung
vor – zugleich aber 400 Millionen Euro jährlich zur Entlastung der Geberländer.
Hintergrund-Informationen
Im Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“ haben sich 74 Kommunen aus acht
Bundesländern zusammengeschlossen. In den Städten und Kreisen leben rund zehn
Millionen Menschen. Die Kommunen sind besonders vom Strukturwandel betroffen,
deshalb haben sie geringe Einnahmen aus Steuern und hohe Ausgaben, insbesondere
im Sozialbereich.
Die Mitglieder sind: Bacharach, Bad Schmiedeberg, Bergkamen, Bischofsheim,
Bochum, Bottrop, Castrop-Rauxel, Cottbus, Landkreis Cuxhaven, Cuxhaven,
Dietzenbach, Dinslaken, Dorsten, Dortmund, Duisburg, Ennepetal, Ennepe-Ruhr-Kreis,
Essen, Frankenthal, Frankfurt am Main, Geestland, Gelsenkirchen, Ginsheim-
Gustavsburg, Gladbeck, Kreis Groß-Gerau, Hagen, Hamm, Hamminkeln, Hattingen,
Herne, Herten, Kaiserslautern, Koblenz, Krefeld, Lahnstein, Leverkusen, Löhne,
Ludwigshafen, Lünen, Mainz, Mayen, Mettmann, Moers, Mönchengladbach, Mörfelden-
Walldorf, Mülheim an der Ruhr, Neustadt an der Weinstraße, Neuwied, Oberhausen,
Obertshausen, Oer-Erkenschwick, Offenbach, Pirmasens, Recklinghausen, Kreis
Recklinghausen, Remscheid, Saarbrücken, Salzgitter, Schwerin, Schwerte, Solingen,
Trier, Kreis Unna, Unna, Voerde, Völklingen, Waltrop, Werne, Wesel, Witten, Worms,
Wülfrath, Wuppertal und Zweibrücken.
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