Nach dem Autounfall – die wichtigsten Schritte für Betroffene in NRW
Unfallstelle absichern und Erste Hilfe leisten
Ein Verkehrsunfall ist für alle Beteiligten eine Ausnahmesituation. Die erste Phase nach dem Zusammenstoß beeinflusst oft die weiteren Folgen. Zunächst gilt es, Ruhe zu bewahren und die Unfallstelle ordnungsgemäß abzusichern. Schalten Sie das Warnblinklicht ein und stellen Sie das Warndreieck in ausreichendem Abstand auf – je nach Straße deutlich vor der Unfallstelle.
Verletzte Personen haben absolute Priorität. Prüfen Sie den Zustand aller Beteiligten und leisten Sie gegebenenfalls Erste Hilfe. Bei schweren Verletzungen oder eingeklemmten Personen sofort den Notruf wählen. Die Rettungsleitstelle führt Sie durch alle notwendigen Maßnahmen.
Dokumentieren Sie bereits jetzt erste Details: Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge, ungefähre Uhrzeit und Wetterverhältnisse. Diese Informationen werden später für die Schadensregulierung wichtig. Bewegen Sie die Fahrzeuge nur bei Gefahr oder wenn sie den Verkehr massiv behindern – vorher die Positionen mit dem Smartphone fotografieren.
Polizei verständigen und Beweise sichern
Die Polizei muss nicht bei jedem Blechschaden gerufen werden. Bei Personenschäden, unklarer Schuldfrage oder wenn ein Beteiligter den Unfallort verlässt, ist ihre Anwesenheit jedoch unverzichtbar. In NRW erreichen Sie die Polizei über den Notruf. Die Beamten nehmen den Unfall auf und erstellen ein Protokoll, das später als wichtiges Beweismittel dient.
Nutzen Sie die Wartezeit für eine gründliche Dokumentation. Fotografieren Sie Schäden an allen beteiligten Fahrzeugen aus verschiedenen Perspektiven. Bremsspuren, Glassplitter und die Endposition der Fahrzeuge sollten ebenfalls festgehalten werden. Notieren Sie sich Namen und Anschriften von Zeugen – ihre Aussagen können bei strittigen Fällen entscheidend sein.
Tauschen Sie mit dem Unfallgegner die Versicherungsdaten aus: Name der Versicherung, Versicherungsnummer und Kontaktdaten. Ein europäischer Unfallbericht erleichtert die Dokumentation erheblich. Unterschreiben Sie keine Schuldanerkenntnisse – überlassen Sie die Klärung der Schuldfrage den Versicherungen und gegebenenfalls einem unabhängigen Gutachter.
Versicherung informieren und Schadensmeldung einreichen
Nach der Erstversorgung und Beweissicherung folgt die Meldung an die Versicherungen. Ihre eigene Kfz-Versicherung sollten Sie zeitnah über den Unfall informieren – viele Versicherer bieten dafür eine durchgängig erreichbare Hotline an. Bei einem Haftpflichtschaden, also wenn der Unfallgegner schuld war, meldet sich dessen Versicherung in der Regel bei Ihnen.
Die Schadensmeldung sollte präzise, aber ohne voreilige Schuldzuweisungen erfolgen. Schildern Sie den Unfallhergang sachlich und fügen Sie Ihre Dokumentation bei. Fotos, Zeugenaussagen und das Polizeiprotokoll unterstützen eine zügige Bearbeitung. Bewahren Sie Kopien aller Unterlagen für Ihre eigenen Akten auf.
Vorsicht vor schnellen Regulierungsangeboten der gegnerischen Versicherung. Pauschale Abfindungen liegen oft deutlich unter dem tatsächlichen Schadenswert. Ein unabhängiges Kfz-Gutachten schützt Sie vor finanziellen Nachteilen. Als Geschädigter haben Sie das Recht auf freie Gutachterwahl – lassen Sie sich dieses Recht nicht nehmen.
Unabhängigen Kfz-Gutachter beauftragen
Ein qualifizierter Sachverständiger dokumentiert alle Schäden fachgerecht und ermittelt die tatsächliche Schadenshöhe. Versicherungen neigen dazu, Reparaturkosten niedrig anzusetzen oder wichtige Positionen wie Wertminderung zu übersehen. Der eigene Gutachter wahrt Ihre Interessen und sorgt für eine vollständige Schadenserfassung.
Die Kosten für das Gutachten trägt bei Haftpflichtschäden die gegnerische Versicherung. Beauftragen Sie keinesfalls den von der Versicherung vorgeschlagenen Gutachter – dieser arbeitet im Interesse seines Auftraggebers. Ein qualifizierter Experte, wie ihn etwa Anbieter für ein professionelles Kfz-Gutachten in Bad Neuenahr stellen, sichert eine korrekte Schadensbewertung.
Der Sachverständige prüft neben sichtbaren Schäden auch verdeckte Mängel, kalkuliert Reparaturkosten nach Herstellervorgaben und berücksichtigt merkantile Wertminderung. Bei Totalschäden ermittelt er den Wiederbeschaffungswert. Diese fundierte Expertise bildet die Grundlage für Ihre Verhandlungen mit der Versicherung und sichert Ihnen die volle Entschädigung.
Schadensregulierung abwickeln und Rechte durchsetzen
Mit dem Gutachten in der Hand beginnt die eigentliche Schadensregulierung. Sie haben die Wahl zwischen Reparatur in einer Werkstatt Ihrer Wahl oder fiktiver Abrechnung, bei der Sie die Reparaturkosten ausgezahlt bekommen. Bei älteren Fahrzeugen kann die fiktive Abrechnung sinnvoll sein, wenn Sie kleinere Schäden selbst beheben möchten.
Prüfen Sie das Regulierungsangebot der Versicherung genau. Alle im Gutachten aufgeführten Positionen müssen berücksichtigt werden: Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten, Gutachtergebühren und gegebenenfalls Anwaltskosten. Lehnt die Versicherung Positionen ab oder kürzt Beträge, lassen Sie sich die Gründe schriftlich geben.
Bei Unstimmigkeiten hilft ein Fachanwalt für Verkehrsrecht. Die Kosten trägt ebenfalls die gegnerische Versicherung, sofern Sie unverschuldet in den Unfall verwickelt wurden. Dokumentieren Sie alle Kommunikation mit der Versicherung schriftlich. So sichern Sie Ihre Ansprüche und vermeiden, dass Fristen versäumt werden.
