Jahresbilanz 2025: Straßenverkehrsamt Duisburg stellt statistische Zahlen vor
Zulassungen, Genehmigungen und mehr: Die Zulassungs- und
Fahrerlaubnisbehörde sowie der Personen- und Güterverkehr des
Straßenverkehrsamtes kümmern sich in Duisburg um alle Dienstleistungen
rund um die Verkehrsmobilität. Wie haben sich die Zahlen 2025 entwickelt?
Das Amt zieht Bilanz.
Fahrerlaubnisbehörde
Die Fahrerlaubnisbehörde ist für alle Führerscheinangelegenheiten (wie
beispielsweise Umtausch, Erteilung, Neuerteilung), Eignungsüberprüfungen,
Verzicht auf die Fahrerlaubnis, Maßnahmen nach dem Punktesystem sowie
Fahrlehrerlaubnis- und Fahrschulangelegenheiten zuständig.
Im Jahr 2025 haben die Mitarbeitenden insgesamt 27.911
Fahrerlaubnisanträge bearbeitet (2024: 26.957). Dabei handelte es sich unter
anderem um Anträge auf begleitetes Fahren ab 17 Jahren, Ersterteilungen,
Erweiterungen sowie Neuerteilungen von Fahrerlaubnissen.
Darüber hinaus gab das Team 1.313 Fahrerkarten aus (2024: 1.565). Diese
personengebundenen Nachweise mit Speicherchip dokumentieren Fahr- und
Arbeitszeiten. Davon entfielen 40 Fahrerkarten auf Frauen (2024: 42).
Die Zahl der Fahrverbote blieb nahezu konstant. 2025 hat das Amt 1.434
Fahrverbote registriert, im Vorjahr waren es 1.476. Weiterhin ist ein deutlicher
Anstieg bei den Anträgen auf Fahrerlaubnisse zur Fahrgastbeförderung
(Taxi/Mietwagen) zu verzeichnen. Insgesamt wurden 1.159 Anträge gestellt
(2024: 986; 2023: 852; 2022: 647).
Im Jahr 2025 gab es 20.373 persönliche Vorsprachen bei der
Fahrerlaubnisbehörde (2024: 19.302). Davon entfielen 1.664 auf
Notfalltermine. Deutlich angestiegen sind zudem die Führerschein-
Umtauschvorgänge, insbesondere im Rahmen des Pflichtumtausches, mit
7.874 Fällen (2024: 5.150).
Auch den sogenannten „Walk-by“-Schalter, an dem Dienstleistungen ohne
vorherige Terminvereinbarung möglich sind, haben die Duisburgerinnen und
Duisburger häufiger genutzt. Mehr als 6.400 nahmen dieses Angebot in
Anspruch (2024: 4.100). Insgesamt stieg die Zahl der Vorsprachen damit auf
mehr als 28.437 (2024: 23.400).
Im Bereich der Fahreignung hat die Behörde 263 Fahrerlaubnisse entzogen
(2024: 372). Zusätzlich verzichteten 300 Personen im Rahmen von
Eignungsprüfungen freiwillig auf ihre Fahrerlaubnis. Gerichte haben zudem
190 Fahrerlaubnisse entzogen (2024: 234) sowie weitere 98 Fahrerlaubnisse
sichergestellt (2024: 119). In 2.607 Fällen ordnete die Fahrerlaubnisbehörde
medizinisch-psychologische oder fachärztliche Gutachten an (2024: 1.598).
Bei Fahrerlaubnisinhaberinnen und -inhabern in der Probezeit hat das Team
insgesamt 1.063 Maßnahmen angeordnet, darunter Aufbauseminare und
Verwarnungen. Im Rahmen des Punktebewertungssystems erfolgten 2.202
Maßnahmen, davon 1.814 Ermahnungen (1. Stufe) und 388 Verwarnungen
(2. Stufe). Darüber hinaus gingen über 2.213 Mitteilungen und Anzeigen von
Polizei und Gerichten zur Eignungsüberprüfung ein.
Positiv zu vermerken ist die Entwicklung im Bereich der Fahrlehrerlaubnisse.
Trotz anhaltenden Fahrlehrermangels konnten im vergangenen Jahr 15
Fahrlehrererlaubnisse erteilt werden (2024: 20; vor zehn Jahren: 3).
Zulassungsbehörde
Die Zulassungsbehörde des Straßenverkehrsamtes kümmert sich neben der
Zulassung von Fahrzeugen unter anderem auch um die Umschreibung von
Fahrzeugen, Kurzzeitkennzeichen, Ausfuhrkennzeichen,
Saisonkennzeichen, Umkennzeichnung auf ein Wunschkennzeichen oder
Kfz-Ersatzpapiere.
In Duisburg gab es im Jahr 2025 insgesamt 69.243 Zulassungen für Pkw,
Motorräder, Roller, Lkw, Busse und andere Fahrzeuge. Im Jahr 2024 waren
es 68.479 Zulassungen. Aktuell sind insgesamt 306.526 Fahrzeuge in
Duisburg zugelassen. Zum Vergleich: Im Jahr 2016 waren es 277.514
Fahrzeuge. Insgesamt erfolgten im vergangenen Jahr 11.545
Neuzulassungen, im Jahr 2024 waren es 13.008. Abgemeldet wurden 44.274
Fahrzeuge (2024: 38.959).
Die Zahl der Elektro- und Hybridfahrzeuge in Duisburg hat seit 2016
zugenommen: Im Jahr 2016 gab es nur 79 Elektrofahrzeuge und 598
Hybridfahrzeuge. 2024 zählte die Zulassungsbehörde 5.583
Elektrofahrzeuge sowie 15.776 Hybridfahrzeuge. Im Jahr 2025 waren es
6.994 Elektrofahrzeuge sowie 19.957 Hybridfahrzeuge.
Personen- und Güterverkehr
Der Bereich Personen- und Güterverkehr ist unter anderem
Genehmigungsbehörde für den gewerblichen Güterverkehr. Eine große
Herausforderung für die Bearbeitung der Anträge zur Durchführung von
Schwer- und Großraumtransporten war im vergangenen Jahr die
Baustellensituation im Stadtgebiet Duisburg, wie beispielsweise die A40-
Rheinbrücke, der A3-Brückenneubau am Kreuz Kaiserberg und die
Herabsetzung der Belastbarkeit der A 59 im Bereich der Berliner Brücke, was
zur Umfahrung über das Duisburger Stadtgebiet führte. Die Mitarbeitenden
mussten aufgrund von vorübergehenden Sperrungen bei der
Streckenführung Umleitungen vorgeben.
Insgesamt haben sie 2.583 Anträge genehmigt und 7.121 Anhörungen,
beispielsweise für die Fahrt durch Duisburger Stadtgebiet, bearbeitet.
Zusätzlich hat das Team 768 verkehrsrechtliche Anordnungen erstellt. Dabei
handelt es sich um spezielle Regelungen mit Auflagen zum Schutz der
Infrastruktur oder der Verkehrssicherheit. Sie können beispielsweise die
Vorgaben bestimmter Routen, Zeitfenster für die Durchführung des
Transports oder die Begleitung durch Sicherungsfahrzeuge umfassen.
Online-Termine
Grundsätzlich ist ein Besuch der Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde des
Straßenverkehrsamtes nur mit einem gebuchten Online-Termin möglich:
www.duisburg.de/termine.
Im Straßenverkehrsamt arbeiten rund 90 Mitarbeitende sowie Auszubildende
aus den Bereichen Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde sowie Personen-
und Güterverkehr.
