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Karnevalsumzüge in Duisburg: Bürger- und Ordnungsamt informiert über Halteverbote

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Die heiße Phase des rheinischen Karnevals startet bald auch in Duisburg,
dann übernehmen die Jecken die Herrschaft und es gibt wieder zahlreiche
Karnevalsumzüge im Stadtgebiet. Zu Karneval gelten auf den Zug- und
Aufstellstrecken der Duisburger Karnevalsumzüge eine Vielzahl von eigens
aufgestellten Haltverboten (Verkehrszeichen 283).


Bei folgenden Karnevalszügen in den Stadtteilen Meiderich, Homberg,
Wehofen, Hamborn, Serm, Neumühl sowie dem Rosenmontagszug in der
Stadtmitte sind Halteverbote zu beachten:
Blutwurstsonntagsumzug Meiderich am Sonntag, 8. Februar
Nelkensamstagszug Homberg / Moers am Samstag, 14. Februar
Karnevalszug Wehofen am Samstag, 14. Februar
Kinderkarnevalszug Hamborn am Samstag, 14. Februar
Karnevalsumzug Serm am Sonntag, 15. Februar
Viertelzug in Neumühl am Montag, 16. Februar
Rosenmontagszug in der Stadtmitte am Montag, 16. Februar
Das Bürger- und Ordnungsamt weist an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin,
dass alle Haltverbotsbereiche ab 0 Uhr autofrei zu halten sind. Städtische
Einsatzkräfte kontrollieren die Einhaltung der Haltverbote an den
Veranstaltungstagen bereits ab 0 Uhr. Sie lassen verbotswidrig parkende
Fahrzeuge konsequent abschleppen. Die in diesem Zusammenhang
entstehenden Kosten und Gebühren sind von den verantwortlichen Fahrern
bzw. den Fahrzeughaltern bei Abholung des sichergestellten Fahrzeugs zu
zahlen.
Weitere Informationen rund um Karneval in Duisburg und den
Streckenverläufen der Züge gibt es auf der Internetseite der Stadt Duisburg
unter:
www.duisburg.de/karneval