Neuer Mietspiegel 2026 für Duisburg in Kraft
Zum 1. Februar ist ein neuer qualifizierter Mietspiegel für Duisburg in Kraft
getreten, welcher eine Übersicht über die in Duisburg gezahlten Mieten für
nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung,
Beschaffenheit und Lage bietet.
Der qualifizierte Mietspiegel 2024 wurde auf Basis des
Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes für zwei Jahre
fortgeschrieben und bietet Mietenden und Vermietenden eine verlässliche
Orientierung zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete und dient
zugleich als rechtliche Grundlage, etwa für Mieterhöhungen.
Demnach erhöht sich die monatliche Basis-Nettokaltmiete pro Quadratmeter
um 4,55 Prozent. Für eine beispielhafte 60-Quadratmeter-Wohnung steigt die
ortsübliche Basis-Nettokaltmiete damit von 375,60 Euro auf 392,40 Euro.
Zusätzlich wirken sich Zu- und Abschläge, etwa für Baualtersklasse,
Ausstattung, Modernisierung und Wohnlage, auf die Miethöhe aus.
„Die Mietpreise sind gestiegen – das ist auch in Duisburg spürbar. Dennoch
bleibt unsere Stadt im Vergleich zu anderen Großstädten weiterhin moderat
im Mietniveau und damit attraktiv für bezahlbaren Wohnraum. Ob
Vermietende Mieten anheben, hängt vom Einzelfall ab. Klar ist: Innerhalb von
drei Jahren darf die Miete nur um maximal 20 Prozent bis zur ortsüblichen
Vergleichsmiete steigen“, so Sozialdezernentin Astrid Neese.
Der Mietspiegel wurde Ende Januar von der Mietspiegel-AG anerkannt. Hier
sind sowohl die örtlichen Mieterschutzvereine als auch die lokalen Haus- und
Grund-Verbände vertreten. Zudem bringt die ARGE Duisburg Niederrhein
des Verbands der Wohnungswirtschaft Rheinland Westfalen die Perspektive
der Vermieter ein.
Markus Kansy von der regionalen Arbeitsgemeinschaft der
Wohnungswirtschaft und Armin Frenkert vom Verein der Haus- und
Grundeigentümer Groß-Duisburg betonen: „Mit diesem Mietspiegel führen
wir ein Format weiter, was sich bereits in den letzten zwei Jahren seiner
Anwendung bewährt hat. Die indexbasierte Fortschreibung des Mietspiegels
bildet Kostenentwicklungen sachgerecht ab und schafft Planungssicherheit
für Vermietende und Mietende. Angesichts deutlich gestiegener
Aufwendungen für Instandhaltung und Modernisierung ist dieses Verfahren
von besonderer Bedeutung.“
„Die Zustimmung des Mietervereins bestätigt, dass wir mit dem Mietspiegel
eine ausgewogene Orientierung für Mieten in unserer Kommune bieten. Der
Mietspiegel ist transparent aufbereitet und bildet die ortsübliche
Vergleichsmiete sachgerecht ab. Das ist ein wichtiger Schritt, um überhöhten
Forderungen vorzubeugen und zugleich die berechtigten Interessen beider
Seiten zu berücksichtigen“, so Sonja Herzberg vom Mieterbund Rhein-Ruhr.
Der Mietspiegel und weitere Informationen sind online auf der städtischen
Internetseite unter www.duisburg.de/mietspiegel abrufbar.
