Stadtverwaltung Duisburg empfiehlt einheitlichen Hebesatz für Grundsteuer B
Der Rat der Stadt Duisburg wird in seiner Sitzung am 24. Februar unter anderem
über die Empfehlung der Stadtverwaltung zur Rückkehr zu einem einheitlichen
Hebesatz bei der Grundsteuer B (alle Immobilien, die nicht land- und
fortwirtschaftlich genutzt sind) entscheiden. Vorgesehen ist, den Hebesatz
rückwirkend zum 1. Januar 2026 sowohl für Wohngrundstücke als auch für
Nichtwohngrundstücke auf 1.169 v. H. festzulegen.
- Aufrufe: 80