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Regional

Stadt Bochum Infos:Städtebauförderung Rund 14 Millionen Euro für lebenswerte Rahmenbedingungen in Bochum

Regierungspräsident Hans-Josef Vogel und Oberbürgermeister Thomas Eiskirch (Foto: Lutz Leitmann/Stadt Bochum)
Regierungspräsident Hans-Josef Vogel und Oberbürgermeister Thomas Eiskirch (Foto: Lutz Leitmann/Stadt Bochum)

Gleich neun Förderbescheide aus der Städtebauförderung konnte Regierungspräsident Hans-Josef Vogel am 24.9. an den Bochumer Oberbürgermeister Thomas Eiskirch übergeben. Die Stadt Bochum erhält für die Stadterneuerungsgebiete „Werne / Langendreer - Alter Bahnhof“ und „Bochum-Wattenscheid“ Fördermittel in Höhe von 13,734 Mio. Euro. Die EU beteiligt sich an dieser Förderung mit 6,317 Mio. Euro, der Bund mit 3,089 Mio. Euro und das Land Nordrhein-Westfalen mit Fördermitteln in Höhe von 4,328 Mio. Euro.

 

13,026 Mio. Euro sind alleine für das Stadterneuerungsgebiet „Werne / Langendreer – Alter Bahnhof“ bestimmt, die das Ziel verfolgen, lebenswerte Rahmenbedingungen für die Bewohner aller Altersgruppen in diesem Stadtteil zu schaffen.

 

Für den Neubau des Kinder- und Jugendfreizeithauses Jucon als Ersatz für den nicht sanierungsfähigen Altbau in Werne wurden rd. 3 Millionen € bewilligt. Durch den Abriss und Neubau sollen größere Gruppenräume für Aktivitäten und ein aufgewertetes Außengelände für Bewegungsspiele realisiert und somit das offenen Angebot für Kinder und Jugendliche ab sechs Jahren durch bessere Räumlichkeiten in Bereich Werne erhalten werden.

Auch im Stadtteil Langendreer – Alter Bahnhof wird ein Ersatzneubau für das sich in einem sehr schlechten baulichen Zustand befindende Kinder- und Jugendfreizeithaus „InPoint“ in Höhe von rd. 3,7 Millionen Euro gefördert. Für die Kinder und Jugendliche der Stadtteile sind Räume und Angebote notwendig, die die Möglichkeiten bieten, ihre Freizeit sinnvoll zu gestalten und ihr soziales Netz zu stärken.

 

1,8 Millionen Euro sind für die städtebauliche und funktionale Aufwertung des Werner Marktes und seines direkten Umfeldes vorgesehen. Hier soll ein multifunktional nutzbarer Ort entstehen, der den Nutzer/Innen zu Aufenthalt, Kommunikation, kulturelle Unterhaltung, Bewegung und Spielen dienen kann. Eine grundsätzliche Verbesserung der Steigerung der Qualität des Wohnumfeldes und der Schaffung eines barrierearmen Stadtraumes sind dabei weitere grundsätzliche Ziele.

 

Der Naherholungsbereich der Harpener Teiche, als Teil des Regionalen Grünzugs soll aufgrund des stetig wachsenden Nutzungsdrucks aufgewertet werden. Die Neustrukturierung des Freiraums verfolgt dabei die Stärkung der Erlebbarkeit der ökologischen Funktion und die verbesserte Anbindung der angrenzenden Wohnanlagen von Werne und Langendreer. Hierfür werden rund 1,6 € als Fördermittel zur Verfügung gestellt.

 

Es ist von hoher Bedeutung, innerstädtische Freiräume für alle Nutzergruppen zur allgemeinen Steigerung der Lebensqualität vorzuhalten. Daher werden für die funktionsbezogene Aufwertung und Weiterentwicklung des Werner Parks 711.450 € Fördermittel bewilligt. Dabei sollen u.a. das ökologische Potenzial intensiv gestärkt, das Wegesystem saniert sowie die beiden Parkteile stärker miteinander verbunden werden.

 

Fördermittel in Höhe von 519.750 € sind für die Schulhofgestaltung der Amtmann-Kreyenfeld-Schule im Stadtteil Werne bestimmt. Es soll eine zeitgemäße und pädagogische wertvolle Schulhofanlage geschaffen werden. Geplant wird die Sanierung und Erweiterung der Schulhoffläche, eine Aufwertung und neue Konzeptionierung der Grünbereiche, der Aufbau neuer Möblierung und die Öffnung des Schulhofes für die umliegenden Quartiere als einen weiteren Begegnungsort.

 

Des Weiteren werden für einen 2. Bauabschnitt der Schulhofgestaltung an der Von-Waldthausen Grundschule und der Willy-Brandt-Gesamtschule, des "Bürger-Verfügungsfonds“ und zur Unterstützung von privaten Maßnahmen zur Verbesserung des Stadtbildes weitere 1.653.760 € bewilligt.

 

Im Stadterneuerungsgebiet „Soziale Stadt Bochum – Wattenscheid“ werden für eine erste Phase der Bestandssicherung und Ergänzung von Straßenbäumen und stadtbildprägender Alleen 172.00 €, 100.000 € zur Unterstützung von privaten Maßnahmen zur Verbesserung des Stadtbildes und 120.000 für die Arbeit des Stadtteilarchitekten bewilligt.

 

Stellvertretend für das Netzwerk Stadtumbau NRW, in dem die Stadt Bochum die Federführung innehat, erhält sie 336.000 Euro.

 

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Stadt Duisburg Infos:Einweihung der Skulptur „Licht- und Luftfänger“ von Will Brüll

Skulptur Berufskolleg Süd Foto Uwe Köppen Stadt Duisburg
Skulptur Berufskolleg Süd Foto Uwe Köppen Stadt Duisburg

Die Skulptur „Licht- und Luftfänger“ von Will Brüll wurde am 25. September  auf dem Schulhof des Bertolt-Brecht-Berufskollegs in Huckingen eingeweiht. Sie schafft an markanter Stelle einen neuen ästhetischen Blickfang und kann als ein Symbol von Schutzgebung, Keimung und Wachstum, sowie Schaffenskraft und Willensstärke interpretiert werden.

 

„Ich freue mich sehr, dass das Immobilienmanagement Duisburg eine Neuaufstellung der Skulptur ‚Licht- und Luftfänger‘ möglich gemacht hat und wir mit Unterstützung des Restaurierungsateliers ‚Die Schmiede‘ die Skulptur wieder in voller Schönheit der Öffentlichkeit zugänglich machen konnten“, sagt Kulturdezernent Thomas Krützberg.

 

Will Brülls von 1968 bis 1974 entstandene Skulptur ist eine Raumplastik aus Edelstahl und stand bis zu ihrer Schließung an der Ungelsheimer Grundschule auf der Nordhäuser Straße im Jahre 2010. Der Künstler wurde am 20. November 1922 geboren und lebte und arbeitete bis zu seinem Tod am 22. August dieses Jahres in der Osterather Windmühle. Bis Anfang der 1960er-Jahre schuf er gegenständliche Skulpturen aus Holz, Stein und Bronze. Danach legte er sein Augenmerk auf die Beziehung des plastischen Gebildes zum umgebenden Raum. Sein neues Konzept fand Brüll in abstrahierten Raumskulpturen aus Edelstahl, welche nunmehr den Schwerpunkt seines Schaffens darstellten. Seine großformatigen öffentlichen Raumplastiken finden sich im gesamten Bundesgebiet.

 

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POL-BO: Polizei gibt Sicherheitstipps zu E-Scooter - Viele aufklärende Gespräche, aber auch Verstöße

In einem Gespräch - Übergabe des Flyers
In einem Gespräch - Übergabe des Flyers

Bochum (ots) Mit einem Informationsstand am Bochumer Hauptbahnhof haben am 25. September, zwischen 8 und 14 Uhr, Polizisten der Verkehrsunfallprävention E-Scooter-Nutzer und Interessierte aufgeklärt. Weitere Beamte des Polizeipräsidiums überprüften an diesem Tag zeitgleich rund um die City die elektrisch fahrenden Roller.

Polizeihauptkommissarin Eva Waga-Paluch war mit ihren Kollegen in der Bochumer Innenstadt unterwegs. Oberstes Ziel: Mit den Nutzerinnen und Nutzern ins Gespräch zu kommen und die Verhaltensregeln deutlich machen. Was ist erlaubt - was ist verboten. "In erster Linie wollen wir aufklären und Sicherheitstipps geben", betonte die Hauptkommissarin. Am Anfang der Fußgängerzone der Huestraße suchten über 60 Bürgerinnen und Bürger den Kontakt zu den Beamten.

Die Regeln zur Benutzung eines E-Scooters sind hier in Kürze zusammengefasst:

Wer einen E-Scooter nutzt, muss mindestens 14 Jahre alt sein. Nebeneinander oder zu zweit auf einem Roller zu fahren, ist tabu, genauso wie das Fahren auf Gehwegen, in Fußgängerzonen oder in Parkanlagen.

Als Gedankenstütze kann man sagen: "Alles, was ein Radfahrer darf, darf auch ein E-Scooter-Nutzer." Das bedeutet, wenn ein Radweg ausgeschildert ist, muss dieser benutzt werden. Andernfalls muss man auf der Straße weiter fahren.

Fahren unter Alkoholeinfluss oder mit berauschenden Mitteln ist auch mit einem E-Scooter nicht erlaubt. Die Promillegrenzwerte liegen hier gleich einem Kraftfahrzeugführer - nicht wie bei einem Radfahrer. Zudem ist die Benutzung eines Mobiltelefons verboten. Weiterhin rät die Polizei bei einer solchen Fahrt, einen Helm zu tragen, um bei einem Sturz oder Unfall am Kopf geschützt zu sein. Weitere Voraussetzungen und Regeln finden Sie im angehängten Flyer.

Am heutigen Tag wurden insgesamt 117 E-Scooter-Nutzer angehalten. Davon haben elf Fahrer/-innen eine Ordnungswidrigkeit begangen. Neun Verwarngelder wurden ausgesprochen - bei den meisten liegt eine verbotswidrige Benutzung des Gehweges vor. In den anderen beiden Fällen wurden Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen unter anderem wegen eines Handyverstoßes gefertigt.

In der Stadt wurden zeitgleich 47 Radfahrer/-innen kontrolliert. Insgesamt kam es hier zu 22 Verkehrsverstößen (19 Verwarngelder - davon elf Gehwegbenutzung und drei Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen - davon zweimal Benutzung des Handys).

Einen außergewöhnlichen Einsatz gab es gegen 11.10 Uhr nahe des Bahnhofes.

Ein E-Scooter-Fahrer beging gleich mehrere Verstöße: verbotswidrige Benutzung des Gehweges, die Benutzung eines Handys während der Fahrt und Missachten von Anhaltezeichen.

Der Mann fuhr mit einem elektrischen Roller auf dem Gehweg der Wittener Straße stadtauswärts. Während der Fahrt hielt er ein Mobiltelefon in der Hand. Die Polizisten beobachteten die Ordnungswidrigkeiten und wollten den Mann daraufhin anhalten. Als der Fahrer die Beamten sah, ignorierte er sämtliche Anweisungen und setzte seine Fahrt fort. Plötzlich schmiss er den Roller zur Seite und rannte davon. Mit einem hat er aber wohl nicht gerechnet: Die Daten des angemeldeten Nutzers können über die Verleihfirma angefordert werden.

Mit dem heutigen Einsatz ist PHK'in Waga-Paluch durchaus zufrieden. Ihr Resümee: "Es waren weniger E-Scooter-Nutzer unterwegs, als wir erwartet haben. In Gesprächen stellte sich heraus, dass die Fahrerinnen und Fahrer doch sehr unbedacht und mit viel Unwissenheit umherfahren. Somit haben wir unser Ziel, einige der Nutzer aufzuklären, erreicht!"

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POL-BO: Bochum Auch "Knochen-Karl" mit Goldfarbe besprüht - Zeugen gesucht!

Auch
Auch "Knochen-Karl" mit Goldfarbe besprüht

Bochum (ots) Wegen einer Sachbeschädigung an einem Denkmal wurde die Polizei am heutigen 6. Oktober zur Vierhausstraße 2 in Bochum gerufen.

Noch unbekannte Personen hatten dort die Skulptur "Knochen-Karl" mit Goldfarbe besprüht.

Auf einer Bodenplatte ist zu lesen, dass das Denkmal an die 475 Toten erinnert, die die Zeche "Vereinigte Constantin der Große" in Folge des 1. Weltkrieges zu beklagen hatte.

Professor Josef Endling hat die am 2. August 1937 eingeweihte Skulptur nach dem Modell des Bergmannes Karl Mieling erstellt, der auf Grund seines markanten Körperbaus auf der Zeche Constantin den Spitznahmen "Knochen-Karl" hatte.

Bereits im August 2018 sind in Bochum drei Kunstskulpturen mit Goldfarbe besprüht worden - die von Tana Schanzara am Schauspielhaus, der Jobsiade-Brunnen in der Innenstadt sowie der im Stadtgarten stehende Fortuna-Brunnen. Die "Sprüher" konnten bislang nicht ermittelt werden.

Das Bochumer Kriminalkommissariat 31 bittet unter den Rufnummern 0234 / 909-8105 sowie 0234 / 909-4441 (Kriminalwache) um Zeugenhinweise.

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