Zum Hauptinhalt springen

Regional

Hildebrandt-Stiftung im Stifterverband startet Förderprogramm für mehr Teilhabe von blinden und sehbehinderten Menschen

 Website der Waldtraut und Sieglinde Hildebrandt-Stiftung im Rahmen der Webpräsenz des Deutschen Stiftunsgzentrums im Stifterverband
Website der Waldtraut und Sieglinde Hildebrandt-Stiftung im Rahmen der Webpräsenz des Deutschen Stiftunsgzentrums im Stifterverband

Die Waldtraut und Sieglinde Hildebrandt-Stiftung im Stifterverband startet
ihr neu aufgelegtes Förderprogramm „Forschung für Blinde und
Sehbehinderte: Teilhabe und Inklusion“. Im Rahmen der Ausschreibung
fördert die Stiftung Initiativen von Wissenschaftler*innen und
Forschungseinrichtungen im Verbund mit Akteuren aus der Praxis für einen
Zeitraum von ein bis fünf Jahren mit bis zu 90.000 Euro p.a. In dem als
Ideenwettbewerb konzipierten Programm sollen Projekte gefördert werden,
die auf die Integration von blinden und sehbehinderten Menschen in
Gesellschaft, Bildungssystem und Arbeitsmarkt zielen. Bewerbungen nimmt
die Stiftung bis zum 16. September 2019 entgegen.

In Deutschland leben Schätzungen zufolge rund 1,2 Millionen Menschen mit
einer Beeinträchtigung ihres Sehvermögens. Sie stellen keine homogene
Gruppe dar. So finden von Geburt an sehbeeinträchtigte Menschen andere
Lebensbedingungen vor, als Menschen im Erwerbsleben oder Senioren, die
sich mit einem späten Sehverlust auseinandersetzen müssen. Mit der
Verabschiedung der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich die
Staatengemeinschaft verpflichtet, für das uneingeschränkte Recht auf
Teilhabe von Menschen mit Behinderungen einzutreten. Leitbild der
Konvention ist Autonomie, Selbstbestimmung und umfassende
gesellschaftliche Teilhabe sowie der Abbau von Barrieren bei Bildung,
Wohnen und Arbeit. Obwohl eine Dekade nach Inkrafttreten der UN-Konvention
in Deutschland viele Fortschritte zu verzeichnen sind, gibt es auch
weiterhin Bereiche mit Verbesserungsbedarf. Gerade durch ein komplexes
System von Förderschulen und Werkstätten steht Deutschland vor ungelösten
Aufgaben. Weiterer Nachholbedarf besteht bei Dienstleistungen und
Produkten privater Anbieter, die oft nicht barrierefrei sind. Gleichzeitig
ergeben sich durch Transformationstrends wie den digitalen Wandel neue
Chancen, aber auch Herausforderungen für den schulischen und
außerschulischen Kontext, um sehbeeinträchtigten Kindern, Jugendlichen,
Erwachsenen und Senioren einen barrierefreien Zugang zu digitalen
Angeboten und damit selbstbestimmte Teilhabe in allen Lebensbereichen und
-phasen zu ermöglichen.

Vor diesem Hintergrund möchte die Stiftung mit ihrem neu aufgelegten
Förderprogramm einen Ideenwettbewerb anregen, um u.a.

»       Perspektiven und Maßnahmen für eine inklusive Gesellschaft im
Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention zu erarbeiten,
»       die Bedingungen des Unterrichts für Kinder und Jugendliche mit
Förderbedarf Sehen sowie für die allgemeine Erwachsenenbildung
sehbeeinträchtigter Menschen zu verbessern,
»       Chancen und Potenziale assistiver und digitaler Technologien für
die Teilhabe sehbeeinträchtigter Menschen zu erheben,
»       die konkreten Lebensbedingungen sehbeeinträchtigter Menschen zu
untersuchen,
»       Synergien an den Schnittstellen zwischen den relevanten
Disziplinen zu schaffen,
»       den internationalen Dialog und Austausch zum Thema
Sehbeeinträchtigung voranzutreiben.

Im Rahmen ihrer Ausschreibung 2019 fördert die Stiftung Initiativen von
Wissenschaftler*innen und Forschungseinrichtungen im Verbund mit Akteuren
aus der Praxis für einen Zeitraum von ein bis fünf Jahren. Die Initiativen
müssen an einem ausgewiesenen Hochschulinstitut in Deutschland
eingerichtet werden. Eine Kooperation mit der Praxis ist wünschenswert.
Angesprochen werden insbesondere die Fachdisziplinen Blinden- und
Sehbehindertenpädagogik, Augenheilkunde, Erziehungs-, Bildungs- oder
Sozialwissenschaften, Psychologie, Informatik und Technikwissenschaften,
um in einen interdisziplinären Dialog einzutreten und Maßnahmen für eine
inklusive Gesellschaft mit dem Fokus auf Blinde und Sehbehinderte zu
erarbeiten.
Antragsfähig sind sowohl strukturinnovative Formate, die mit bis zu 90.000
Euro p.a. ausgestattet werden können, wie z.B. (Stiftungs-)Professur oder
außergewöhnliche Forschungsansätze und –formate, als auch kleinere
Projekte, Aktionen und Forschungsideen, die geeignet sind, die
Programmziele zu erreichen. Die Einzelförderung in dieser Förderlinie
beträgt maximal 10.000 Euro p.a.

Bewerbungen in Form von Konzeptskizzen nimmt die Stiftung bis zum 16.
September 2019 entgegen. Informationen zur Antragsberechtigung, zum
Antrags- und Auswahlverfahren sind der Ausschreibung anbei zu entnehmen.

Für weitere Informationen:

Waldtraut und Sieglinde Hildebrandt-Stiftung
im Stifterverband
Doris Zirkler
Barkhovenallee 1  .  45239 Essen
T 0201 8401-161  .  F 0201 8401-255
doris.zirkler@stifterverband.de

  • Aufrufe: 41

Stadt Bochum Infos:Änderungen beim „Bildungs- und Teilhabepaket“ ab dem 1. August

Anfang Mai dieses Jahres ist das „Starke Familien Gesetz“ in Kraft getreten. Dadurch ändern sich auch in Bochum die Ansprüche des „Bildungs- und Teilhabepaketes“ (BuT) ab dem 1. August. Die Schulpauschale für die Ausstattung wie Schulranzen, Schreib- oder Rechenmaterialen wird erhöht: Im ersten Schulhalbjahr gibt es 100 Euro anstelle von den vorherigen 70 Euro und im zweiten Schulhalbjahr, ab Februar 2020, 50 Euro anstelle von den vorherigen 30 Euro. Außerdem entfällt ab dem 1. August der Eigenanteil bei der Beförderung zur nächstgelegenen Schule sowie bei der Mittagsverpflegung. Darüber hinaus kann ein Anspruch auf ein Ticket bestehen, wenn die Schule ein eigenständiges Bildungsprofil aufweist oder eine bestimmte Spezialisierung anbietet, wie zum Beispiel ein Sportgymnasium.

 

Für eine Aktivität in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur, Geselligkeit oder auch für die Teilnahme an Ferienfreizeiten, werden zukünftig 15 Euro monatlich pauschal gewährt und direkt an die Leistungsberechtigten in voller Höhe des vorliegenden aktuellen Leistungsbescheides ausgezahlt. Ab dem Schuljahr 2019/2020 erhöht sich außerdem der Stundenumfang bei der außerschulischen Lernförderung des Fachs Deutsch für Kinder mit und ohne Migrationshintergrund von bisher 35 Stunden auf zukünftig 50 Stunden, wenn der maximale Stundenbedarf von der Schule bestätigt wird. Hierdurch werden Kernelemente des Spracherlasses des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) umgesetzt – eine Maßnahme, die ganz im Sinne der Bochum Strategie ist, welche die Stadt unter anderem als „Talentschmiede im Ruhrgebiet“ beschreibt.

 

Ab dem 1. August wird ein neues BuT-Formular verwendet, da eine gesonderte Antragstellung für die Rechtskreise Sozialgesetzbuch II (SGB II / Hartz IV), Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) und Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) nicht mehr notwendig ist, das heißt in dem Antrag auf die letztgenannten Sozialleistungen ist automatisch auch ein Antrag auf „Bildung und Teilhabe“ enthalten. Lernförderung muss nach wie vor gesondert beantragt werden. Die bereits ausgesprochenen Bewilligungen passt das Jugendamt an die neuen Regelungen an.

Weitere Informationen erhalten Interessierte auf www.bochum.de/but und im Beratungs- und Servicecenter „Bildung und Teilhabe“ in Zimmer 14 (Hochparterre) auf der Junggesellenstraße 8, montags und dienstags von 8 bis 13 Uhr sowie donnerstags von 13 bis 18 Uhr sowie telefonisch unter 910 / 17 44.

  • Aufrufe: 36

POL-BO: 33-Jähriger nach räuberischen Diebstahl in U-Haft!

Bochum (ots) Zu einem räuberischen Diebstahl kam es Freitagabend (26. Juli) in einer Bochumer Tankstelle. Ein Tatverdächtiger konnte im Rahmen der Fahndung festgenommen werden und befindet sich nun in Untersuchungshaft.

Gegen 20.10 Uhr betrat ein 33-jähriger Mann die an der Herner Straße 403 gelegener Tankstelle. Er ließ sich eine Stange Zigaretten aushändigen und versuchte anschließend die Tankstelle zu verlassen - ohne die Ware zu bezahlen. Eine Angestellte sowie Kunden stellten sich ihm in den Weg, um ihn an seiner Flucht zu hindern. Der Tatverdächtige versuchte dabei, gewaltsam im Besitz der Zigaretten zu bleiben. Letztlich rannte er ohne das Diebesgut davon. Im Rahmen der sofort eingeleiteten Fahndung konnten Polizisten den flüchtigen und alkoholisierten Tatverdächtigen (1,08 Promille) festnehmen.

Der polizeibekannte 33-Jährige, ohne festen Wohnsitz in Deutschland, wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft am heutigen Tag einem Haftrichter vorgeführt, der die Untersuchungshaft anordnete.

  • Aufrufe: 53

Stadt Duisburg Infos:Kontrollen Gewerbeobjekte Zusammenarbeit zwischen Bürger- und Ordnungsamt und der Polizei Duisburg wird fortgesetzt

In der letzten Woche wurden erneut Gewerbeobjekte im Duisburger Stadtgebiet kontrolliert. Dabei waren neben Einsatzkräften der Polizei auch Mitarbeiter*innen des Bürger- und Ordnungsamtes im Einsatz.

 

Im Duisburger Norden wurden drei Betriebe kontrolliert. Nur in einem Betrieb wurden keine Mängel oder Verstöße festgestellt. In den beiden anderen Betrieben gab es Verstöße gegen das Nichtraucherschutzgesetz, entsprechende Bußgeldverfahren wurden eingeleitet. Außerdem wurden in einem Betrieb Betäubungsmittel gefunden.

 

Zeitgleich erfolgte eine Kontrolle mehrere Gaststätten- bzw. Trinkhallenbetriebe in Duisburg-Hochfeld. Von den fünf kontrollierten Betrieben mussten vier schließen. In der ersten Gaststätte war zunächst keine verantwortliche Person vor Ort. Der Verantwortliche erschien zu einem späteren Zeitpunkt, war aber offensichtlich alkoholisiert. Da er nicht in der Lage war, seinen Betrieb ordnungsgemäß zu führen, wurde eine sofortige Schließungsanordnung ausgesprochen. Außerdem ist eine Klärung baurechtlicher Fragen durch das Bauordnungsamt erforderlich. Der Betrieb bleibt vorerst geschlossen.

 

In einer weiteren Gaststätte gab es nicht nur Verstößen gegen das Nichtraucherschutzgesetz, es wurde außerdem eine Schusswaffe im Thekenbereich gefunden und von der Polizei sichergestellt. Die Ordnungsbehörde prüft nun ein Beschäftigungsverbot gegen den angetroffenen Verantwortlichen. Auch die Betreiberin der Gaststätte muss mit der Einleitung ordnungsbehördlichen Maßnahmen rechnen, die möglicherweise mit einer Gewerbeuntersagung enden können.

 

Ein Trinkhallenbetreiber betrieb verbotswidrig eine Gaststätte. Hierfür wäre aber eine Konzession erforderlich, die bisher nicht beantragt, bzw. erteilt wurde. Außerdem ging von diesem Betrieb eine Lärmbelästigung aus. Daher wurde auch dieser Betrieb geschlossen. Eine weitere kontrollierte Gaststätte musste ebenfalls vom Bürger- und Ordnungsamt geschlossen werden, da keine verantwortliche Person angetroffen werden konnte.

 

Darüber hinaus wurde eine Spielhalle in der Duisburger Innenstadt nach einer gemeinsamen Kontrolle mit der Steuerfahndung geschlossen und versiegelt. Die Schließung wegen erfolgte wegen eines fehlenden Notausgangs und zu viel aufgestellter Geldspielgeräte.

 

 

  • Aufrufe: 59