Hildebrandt-Stiftung im Stifterverband startet Förderprogramm für mehr Teilhabe von blinden und sehbehinderten Menschen
Die Waldtraut und Sieglinde Hildebrandt-Stiftung im Stifterverband startet
ihr neu aufgelegtes Förderprogramm „Forschung für Blinde und
Sehbehinderte: Teilhabe und Inklusion“. Im Rahmen der Ausschreibung
fördert die Stiftung Initiativen von Wissenschaftler*innen und
Forschungseinrichtungen im Verbund mit Akteuren aus der Praxis für einen
Zeitraum von ein bis fünf Jahren mit bis zu 90.000 Euro p.a. In dem als
Ideenwettbewerb konzipierten Programm sollen Projekte gefördert werden,
die auf die Integration von blinden und sehbehinderten Menschen in
Gesellschaft, Bildungssystem und Arbeitsmarkt zielen. Bewerbungen nimmt
die Stiftung bis zum 16. September 2019 entgegen.
In Deutschland leben Schätzungen zufolge rund 1,2 Millionen Menschen mit
einer Beeinträchtigung ihres Sehvermögens. Sie stellen keine homogene
Gruppe dar. So finden von Geburt an sehbeeinträchtigte Menschen andere
Lebensbedingungen vor, als Menschen im Erwerbsleben oder Senioren, die
sich mit einem späten Sehverlust auseinandersetzen müssen. Mit der
Verabschiedung der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich die
Staatengemeinschaft verpflichtet, für das uneingeschränkte Recht auf
Teilhabe von Menschen mit Behinderungen einzutreten. Leitbild der
Konvention ist Autonomie, Selbstbestimmung und umfassende
gesellschaftliche Teilhabe sowie der Abbau von Barrieren bei Bildung,
Wohnen und Arbeit. Obwohl eine Dekade nach Inkrafttreten der UN-Konvention
in Deutschland viele Fortschritte zu verzeichnen sind, gibt es auch
weiterhin Bereiche mit Verbesserungsbedarf. Gerade durch ein komplexes
System von Förderschulen und Werkstätten steht Deutschland vor ungelösten
Aufgaben. Weiterer Nachholbedarf besteht bei Dienstleistungen und
Produkten privater Anbieter, die oft nicht barrierefrei sind. Gleichzeitig
ergeben sich durch Transformationstrends wie den digitalen Wandel neue
Chancen, aber auch Herausforderungen für den schulischen und
außerschulischen Kontext, um sehbeeinträchtigten Kindern, Jugendlichen,
Erwachsenen und Senioren einen barrierefreien Zugang zu digitalen
Angeboten und damit selbstbestimmte Teilhabe in allen Lebensbereichen und
-phasen zu ermöglichen.
Vor diesem Hintergrund möchte die Stiftung mit ihrem neu aufgelegten
Förderprogramm einen Ideenwettbewerb anregen, um u.a.
» Perspektiven und Maßnahmen für eine inklusive Gesellschaft im
Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention zu erarbeiten,
» die Bedingungen des Unterrichts für Kinder und Jugendliche mit
Förderbedarf Sehen sowie für die allgemeine Erwachsenenbildung
sehbeeinträchtigter Menschen zu verbessern,
» Chancen und Potenziale assistiver und digitaler Technologien für
die Teilhabe sehbeeinträchtigter Menschen zu erheben,
» die konkreten Lebensbedingungen sehbeeinträchtigter Menschen zu
untersuchen,
» Synergien an den Schnittstellen zwischen den relevanten
Disziplinen zu schaffen,
» den internationalen Dialog und Austausch zum Thema
Sehbeeinträchtigung voranzutreiben.
Im Rahmen ihrer Ausschreibung 2019 fördert die Stiftung Initiativen von
Wissenschaftler*innen und Forschungseinrichtungen im Verbund mit Akteuren
aus der Praxis für einen Zeitraum von ein bis fünf Jahren. Die Initiativen
müssen an einem ausgewiesenen Hochschulinstitut in Deutschland
eingerichtet werden. Eine Kooperation mit der Praxis ist wünschenswert.
Angesprochen werden insbesondere die Fachdisziplinen Blinden- und
Sehbehindertenpädagogik, Augenheilkunde, Erziehungs-, Bildungs- oder
Sozialwissenschaften, Psychologie, Informatik und Technikwissenschaften,
um in einen interdisziplinären Dialog einzutreten und Maßnahmen für eine
inklusive Gesellschaft mit dem Fokus auf Blinde und Sehbehinderte zu
erarbeiten.
Antragsfähig sind sowohl strukturinnovative Formate, die mit bis zu 90.000
Euro p.a. ausgestattet werden können, wie z.B. (Stiftungs-)Professur oder
außergewöhnliche Forschungsansätze und –formate, als auch kleinere
Projekte, Aktionen und Forschungsideen, die geeignet sind, die
Programmziele zu erreichen. Die Einzelförderung in dieser Förderlinie
beträgt maximal 10.000 Euro p.a.
Bewerbungen in Form von Konzeptskizzen nimmt die Stiftung bis zum 16.
September 2019 entgegen. Informationen zur Antragsberechtigung, zum
Antrags- und Auswahlverfahren sind der Ausschreibung anbei zu entnehmen.
Für weitere Informationen:
Waldtraut und Sieglinde Hildebrandt-Stiftung
im Stifterverband
Doris Zirkler
Barkhovenallee 1 . 45239 Essen
T 0201 8401-161 . F 0201 8401-255
doris.zirkler@stifterverband.d
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