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Regional

Stadt Duisburg Infos:27. Walsumer Sommerfest

Das alljährliche Walsumer Sommerfest findet am Sonntag, 16. Juni, von 11 bis 18 Uhr für die ganze Familie rund um die Stadthalle Walsum an der Waldstraße bereits zum 27. Mal statt. Es haben sich rund 65 Akteure angemeldet, die an ihren Ständen Unterhaltung, aber auch Leckeres und Durstlöschendes anbieten oder ihr Können auf der Bühne darbieten.

 

Neben dem umfangreichen Angebot der Sport-, Kulturvereine  und Hobbyisten, gibt es außerdem zwei Bühnen, auf denen ganztätig ein buntes Programm stattfindet. Durch das Programm auf der Bühne I (Vorplatz Stadthalle) führt erneut der Moderator Axel Königshofen. Die beliebte traditionelle Kinderaktion in Form einer „Schnitzeljagd“ mit anschließender Verlosung findet selbstverständlich, für alle Kinder kostenlos, wieder statt.

 

Nach dem großen Erfolg im vergangenen Jahr, werden auch in diesem Jahr Bullenreiten sowie Schnuppertauchen erneut möglich sein. Außerdem wird erstmals ein Mitmachzirkus für die ganze Familie sein Zelt auf der Wiese aufschlagen und eine Kindereisenbahn wird ihre Runden drehen. Es wird eine Hüpfburg geben, die Jugendfeuerwehr bietet eine „Spritzwand“ an und vieles mehr.

 

Der Eintritt ist frei und alle Attraktionen für Kinder werden kostenlos angeboten. Die Veranstaltergemeinschaft bestehend aus Bezirksvertretung Walsum, Bezirks-sportbund Walsum-Fahrn e. V. und Bezirksverwaltung Walsum lädt Groß und Klein ein und freut sich auf viele strahlende Gesichter.

 

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Stadt Duisburg Infos:Mercatorviertel: Bebauungsplan sowie Flächennutzungsplanänderung werden öffentlich ausgelegt

Der Bebauungsplan Nr. 1146 Altstadt „Quartier/Gutenbergstraße/Oberstraße“ sowie die Flächennutzungsplanänderung Nr. 5.64 Altstadt werden öffentlich ausgelegt. Wesentliches Ziel der Planentwürfe ist die die Entwicklung eines urbanen Quartiers „Mercatorviertel“.

 

Die Planentwürfe werden vom 12. Juni bis einschließlich 24. Juli 2019 (mit Ausnahme der Betriebsschließung am 21. Juni) im Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement auf dem Friedrich-Albert-Lange-Platz 7 (Eingang Moselstraße) in Duisburg-Mitte (in den Vitrinen vor den Zimmern U24 und U25) montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 14 Uhr sowie im Bezirksamt Mitte auf dem Sonnenwall 73-75 in Zimmer 417, montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von  8 bis 14 Uhr öffentlich ausgelegt.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen beim Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement abgegeben werden.

 

Auskünfte zu den Planentwürfen können nur beim Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement, Stadthaus, Friedrich-Albert-Lange-Platz 7, Eingang Moselstraße, Duisburg-Mitte, Zimmer 437, erteilt werden.

 

Weitere Informationen hierzu auch im Internet unter www.duisburg.de unter „Stadtentwicklung“ in der Rubrik „Aktuelles“.

 

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Stadt Duisburg Infos:Informationscafé der Frühen Hilfen zum Thema Elterngeld

Die Frühen Hilfen in Duisburg laden am Mittwoch, 19. Juni, von 10 bis 12 Uhr, zum Informationscafé in die Anlaufstelle im Glaspavillon auf der Kuhstraße 18 in Duisburg-Mitte ein.

 

Das Informationscafé beschäftigt sich diesmal mit dem Thema Elterngeld. Dazu wird Beate Schrader von der Elterngeldstelle des Jugendamtes der Stadt Duisburg zu Gast sein. Sämtliche Angebote der Frühen Hilfen in Duisburg sind kostenlos.

 

Die Frühen Hilfen bieten ein umfassendes Beratungsangebot zu allen Themen rund um Schwangerschaft und Geburt sowie Informationen für Eltern mit ihren Kindern im Alter von 0 bis 3 Jahren an.

 

Für weitere Informationen steht Andrea Frensch telefonisch  unter 0203/34 69 98 16 zur Verfügung.

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Unterzeichnende Verbände lehnen die im aktuellen Änderungsentwurf zum Landesentwicklungsplan (LEP) vorgenommene Streichung der sogenannten „Privilegierung der Windenergie im Wald“ ab.

Der Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e.V. unterstützt die Gemeinsame Erklärung zur Windenergienutzung im Wald in Nordrhein-Westfalen. Die Erklärung zur forstwirtschaftlichen und energiewirtschaftlichen Bedeutung der Windenergienutzung im Wald wurde heute vom Landesverband Erneuerbare Energien NRW gemeinsam mit weiteren Verbänden herausgegeben.
Die unterzeichnenden Verbände fordern darin eine Änderung des aktuellen Entwurfs zum Landesentwicklungsplan (LEP). Der Entwurf sieht vor, die derzeit im LEP geltende Zusatzregelung zur Windenergie im Wald zu streichen. Damit würde die Errichtung von Windenergieanlagen auf Waldflächen für die Kommunen erheblich erschwert werden. Dies hätte kritische betriebswirtschaftliche Auswirkungen für die Waldbauern, die mit Herausforderungen wie Starkwetterereignissen und Schädlingsbefall zu kämpfen haben. Denn die Nutzung der Windenergie auf Schadflächen bietet den Forstwirten die Möglichkeit, jene betriebswirtschaftlich kritische Zeit zu überbrücken, bis die Waldbestände wieder nachgewachsen sind. Zudem hätte ein Verzicht auf Windenergieanlagen an Waldstandorten auch Folgen für die nachhaltige Energieversorgung in Nordrhein-Westfalen.
„Eine Streichung der sogenannten ‚Privilegierung der Windenergie im Wald‘ würde wirtschaftliche wie klimaschutzpolitische Potenziale ungenutzt lassen“, sagt Ralf W. Barkey, Vorstandsvorsitzender des Genossenschaftsverbandes – Verband der Regionen e.V. Der Genossenschaftsverband lehnt deshalb die im aktuellen Änderungsentwurf zum Landesentwicklungsplan (LEP) vorgenommene Streichung der sogenannten „Privilegierung der Windenergie im Wald“ ab.
Die teilweise Nutzung der Wirtschaftswälder für die Windenergie ist in Anbetracht der verfügbaren Windpotenzialflächen in Nordrhein-Westfalen nicht nur entscheidend für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende, sondern leistet auch einen wichtigen Beitrag zum Erreichen der nationalen und landeseigenen Klimaschutzziele, heißt es in der Erklärung. „Es ist fraglich, wie Nordrhein-Westfalen die Klimaschutzziele erreichen will, ohne Wind im Wald zu ernten“, so Barkey.
Zugleich entstehen mit Windenergieanlagen neue Wertschöpfung und Arbeitsplätze in den bewaldeten ländlichen Regionen des Landes. Der Genossenschaftsverband betreut mehr als 100 Energiegenossenschaften, die ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen haben. „Die Energiegenossenschaften sind nicht nur maßgebliche Akteure der bürgerschaftlichen Energiewende, sie sorgen auch für regionale Wertschöpfung im ländlichen Raum“, sagt Barkey.
Die unterzeichnenden Verbände fordern daher die Landesregierung Nordrhein-Westfalens auf, von ihrem Vorhaben der Streichung der „Privilegierung der Windenergie im Wald“ im LEP Abstand zu nehmen und Kommunen bei der Ausweisung von Waldschadensflächen als Windvorrangflächen aktiv zu unterstützen.
Die Gemeinsame Erklärung zur Windenergienutzung im Wald in NRW finden Sie hier.

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