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Regional

POL-BO: Wohnungseinbruch in Weitmar: Ohrringe gestohlen!

Bochum (ots) - Einbrecher erbeuteten aus einer Wohnung im Bochumer Stadtteil Weitmar ein Paar Ohrringe. Die Kriminalpolizei sucht Zeugen des Vorfalls.

Am gestrigen Montag (9. Juli), zwischen 11 und 13.45 Uhr, verschafften sich Unbekannte Zugang in ein an der Hattinger Straße gelegenes Mehrfamilienhaus. In der ersten Etage öffneten die Kriminellen gewaltsam eine Wohnungstür und durchsuchten anschließend die Räumlichkeiten.

Die Täter flüchteten mit dem Schmuck in unbekannte Richtung. Ob weitere Gegenstände entwendet wurden, ist noch unklar.

Wer hat im Tatzeitraum an der Hattinger Straße, zwischen Menzelstraße und Feuerbachstraße, verdächtige Beobachtungen gemacht?

Hinweise nimmt das Bochumer Einbruchskommissariat unter der Rufnummer 0234/909-4135 oder außerhalb der Geschäftszeit die Kriminalwache unter -4441 entgegen.

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POL-BO: Polizeieinsatz nach Auseinandersetzung an der Dieselstraße

Bochum (ots) - Am gestrigen 9. Juli, gegen 14.45, kam es an der Dieselstraße in Bochum-Gerthe zu Körperverletzungsdelikten zwischen zwei Gruppen unterschiedlicher Autoverwertungsbetriebe.

Aus noch ungeklärtem Grund kam es im Vorfeld zwischen diesen zu Streitigkeiten.

Nach bisherigem Ermittlungsstand eskalierte die Situation vor Ort, woraufhin die Gruppen unter anderem mit Besenstielen, einem Radmutterschlüssel sowie einem Messer aufeinander losgingen. Darüber hinaus wurde auch mit einer Schreckschusspistole in die Luft geschossen.

Durch die Auseinandersetzung verletzten sich Personen leicht und mussten teilweise ambulant im Krankenhaus behandelt werden.

Mehrere Polizisten brachten die Situation unter Kontrolle und nahmen mehrere Beteiligte vorläufig fest.

Die Ermittlungen des zuständigen Kriminalkommissariats dauern an.

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Stadt Duisburg Infos:Ergebnisbericht der Aktion „Null-Toleranz“ im Stadtteil Hochfeld

Das Bürger- und Ordnungsamt hat in Zusammenarbeit mit der Duisburger Polizei und den Wirtschaftsbetrieben Duisburg in der Zeit vom 2. bis zum 7. Juli die Aktion „Null-Toleranz“ in Hochfeld durchgeführt.

 

In diesem Zeitraum waren die Mitarbeiter der Abfallaufsicht wochentags fußläufig mit einer Früh- und Spätschicht im Stadtteil präsent. Auch an Samstagen war eine Präsenz gegeben.

 

Durch die Mitarbeiter der Abfallaufsicht wurde folgendes festgestellt:

 

  • 53 wilde Müllkippen, die durch die WBD beseitigt wurden (5 Fahrten wurden den jeweiligen Verursachern in Rechnung gestellt)
  • 5 Verwarnungsgelder erhoben
  • 5 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet (zum Beispiel für das illegale Entsorgen größerer Müllmengen)
  • 29 Schrottfahrzeuge (gekennzeichnet; 1 Monat Frist zur Entfernung)

 

Gleichzeitig wurde der Stadtteil auch durch die Mitarbeiter des städtischen Außendienstes (SAD) zum Teil im Wege von Ordnungspartnerschaften mit der Polizei intensiv bestreift. Durch den  SAD wurden im genannten Zeitraum zwei Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und fünf Verwarnungsgelder erhoben. Durch den SAD wurden auch Schrott- und Gefahrenfahrzeuge festgestellt sowie insgesamt fünfzehn weitere Maßnahmen (zum Beispiel mündliche Verwarnungen, Feststellung unerlaubter Sondernutzung) getroffen.

 

Neben Abfallaufsicht und SAD befanden sich auch Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung verstärkt im Einsatz. So wurden insgesamt 746 kostenpflichtige Verwarnungen bzw. Ordnungswidrigkeitenanzeigen aufgrund von verbotswidrigen Parkens und wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen gefertigt. Zusätzlich wurden zwei Abschleppmaßnahmen veranlasst.

 

Seit Ende des Jahres 2016 führt das Bürger- und Ordnungsamt in Zusammenarbeit mit der Duisburger Polizei und den Wirtschaftsbetrieben Duisburg einmal im Monat in einem Duisburger Stadtteil eine Aktionswoche unter dem Motto „Null-Toleranz / ordnungsrechtliche Präsenz im Ortsteil“ durch. Die Aktion dient der Bekämpfung der zunehmenden Müllproblematik in den verschiedenen Ortsteilen sowie der Ahndung von sonstigen Ordnungswidrigkeiten. Bei dieser Sonderaktion wurden in den vergangenen Monaten eine Vielzahl von Ordnungswidrigkeiten festgestellt und eine große Menge Müll beseitigt.

 

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Abstimmung im Landtag NRW am 12. Juli: Barrierefreie Wohnungen bauen - Wohnungsmarkt für alle zukunftssicher gestalten

Jeder Mensch möchte selbst entscheiden, wo und mit wem er
zusammenlebt. Doch Menschen mit Behinderungen können sich das häufig
nicht aussuchen. Überall in Nordrhein-Westfalen fehlt es an
behindertengerechtem Wohnraum - in den Städten und auf dem Land. Das
führt dazu, dass Menschen ihre vertraute Umgebung verlassen müssen,
wenn sie im Laufe ihres Lebens beeinträchtigt werden.

Am Donnerstag (12. Juli) stimmen die Abgeordneten des Landtags NRW
über das so genannte Baurechtsmodernisierungsgesetz ab. Anders als in
der Landesbauordnung, die ursprünglich zum 28. Dezember 2018 in Kraft
treten sollte, wird darin auf jede Vorgabe zur Schaffung
rollstuhlgerechter Wohnungen für die Bauwirtschaft verzichtet. Dies
wird dazu führen, dass auch zukünftig nicht ausreichend
barrierefreier Wohnraum zur Verfügung stehen wird.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte wirbt deshalb bei den
Landtagsabgeordneten dafür, dem Gesetz in der jetzigen Fassung nicht
zuzustimmen. "Mit den Wohnungen, die wir heute bauen, bestimmen wir,
wie und wo wir in Zukunft leben werden. Gerade in einer alternden
Gesellschaft ist die Barrierefreiheit unverzichtbar", erklärt Susann
Kroworsch, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Monitoring-Stelle
UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für
Menschenrechte. Sie begleitet die Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Nordrhein-Westfalen.

"Die Landtagsabgeordneten sollten jetzt die Chance ergreifen, den
Wohnungsmarkt für alle zukunftssicher zu gestalten", so Kroworsch
weiter. Dazu gehöre auch die Verankerung der vieldiskutierten Quote
für rollstuhlgerechte Wohnungen. Nur so könne sichergestellt werden,
dass es barrierefreie Wohnungen in ausreichender Zahl gebe. "Eine
moderne Bauordnung sollte sich am Leitgedanken des universellen
Designs ausrichten, das die Nutzbarkeit für alle Menschen von
vornherein mit in den Blick nimmt", so Kroworsch. "Barrierefreiheit
kommt letztendlich allen zugute - Menschen mit Behinderungen, aber
auch älteren Menschen oder Eltern mit Kleinkindern. Und
Barrierefreiheit von Anfang an mitzudenken ist im Endeffekt
günstiger, als Häuser und Wohnungen im Nachhinein umzubauen."

Auch wenn sich abzeichnet, dass der Landtag durch Änderungsanträge
den Gesetzentwurf im Bereich der Zugänglichkeit entschärfen und
vorschreiben wird, dass Aufzüge von allen Wohnungen und öffentlichen
Verkehrsflächen barrierefrei erreichbar sein müssen, sieht das
Institut den Gesetzentwurf als Rückschritt bei der Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention an. Die UN-Konvention schreibt
verbindlich vor, dass Menschen mit Behinderungen selbst entscheiden
können, wo sie leben wollen. Wenn barrierefreie Wohnungen fehlen,
gibt es faktisch keine Wahlmöglichkeit.

Im April 2018 konsultierte das Institut in Duisburg
behindertenpolitische Verbände aus NRW. Sie schilderten einhellig die
schwierige Situation für Menschen mit Behinderungen auf dem
Wohnungsmarkt.

Das Institut ist mit dem Monitoring der Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention betraut worden und hat hierfür die
Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention eingerichtet. Es hat
gemäß der UN-Konvention (Artikel 33 Absatz 2 UN-BRK) den Auftrag, die
Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und die
Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen. 2017 wurde es
von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen damit beauftragt, die
Begleitung und Überwachung der Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention in Nordrhein-Westfalen zu
intensivieren.

Weitere Informationen
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/monitoring-stelle-un-brk/
laenderprojekte/nordrhein-westfalen/


https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_I/I.1/Tagesordnungen/WP17/00
1/PT17-32.jsp
  (Tagesordnungspunkt 3)

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