Der Verwaltungsvorstand nahm heute die Details der Abwicklung der aktuellen Förder- und Kreditprogramme im Bereich der Schulinfrastruktur und den ersten Sachstandsbericht zum Projekt „Gute Schule 2020“ zur Kenntnis.
Die Beschlussvorlage für den Rat zeigt, dass die im Rahmen der Umsetzung beteiligten Fachbereiche durch ein gezieltes Förder- und Kreditmittelmanagement im schulischen Bereich das Ziel erreichen werden, alle vom Bund und vom Land NRW bereitgestellten Förder- und Kreditmittel in voller Höhe abzuschöpfen. Damit kann die Schulinfrastruktur in Dortmund nachhaltig verbessert und der städtische Haushalt entlastet werden.
Aus den von der Bundes- wie auch der Landesregierung aufgerufenen Fördermittel- und Kreditmittelprogrammen stehen der Stadt Dortmund in den Jahren 2015 – 2022 zur Stärkung der Schulinfrastruktur einschließlich des Eigenanteils über 196,1 Mio. Euro zur Verfügung.
Aktuelle Förder- und Kreditmittel im schulischen Bereich:
| Mittelgeber |
Art |
Grundlage |
Volumen |
Laufzeit |
| Bund |
Fördermittel |
1. Kapitel Kommunalinvestitions-förderungsgesetz – KInvFG (KIF I) – schulischer Bereich |
ca. 32,0 Mio. Euro einschließlich eines
10%-igen Eigenanteils
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2015 – 2018 |
| Bund |
Fördermittel |
2. Kapitel– KInvFG – Finanzhilfen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur (KIF II) |
ca. 70,1 Mio. Euro
einschließlich eines
10%-igen Eigenanteils
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2017 – 2022 |
| Land NRW |
Kreditmittel
zins- und tilgungsfrei für Kommunen
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Gesetz zur Stärkung der Schulinfra-struktur in Nordrhein-Westfalen (Gute Schule 2020) |
ca. 94,0 Mio. Euro |
2017 - 2020 |
| Gesamt |
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ca. 196,1 Mio. Euro |
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Der Rat der Stadt Dortmund hat für die einzelnen Programme jeweils Gesamtmaßnahmenlisten beschlossen. Im Nachhinein zeigte sich, dass die Förderbedingungen im KIF II bei Neu- und Anbauten sehr hohe Anforderungen stellen, die in einigen Fällen nicht erreicht werden können. Dies führt dazu, dass einige vom Rat beschlossene Maßnahmen im Rahmen des KIF II nicht umgesetzt werden können.
Darüber hinaus zeigt sich vor allem bei der Realisierung von Maßnahmen im baulichen Bereich, dass Baumaßnahmen aus unterschiedlichen Gründen oft nicht wie geplant umgesetzt werden können. Gründe dafür sind: Bausubstanz der Gebäude, notwendige Schadstoffbeseitigungen, schlechte Witterungsbedingungen, zuschlagslose Ausschreibungen. In der Folge verteuern und/oder verzögern sich Baumaßnahmen wesentlich.
Um sowohl die Mittel aus den Förderprogrammen „KIF I“ und „KIF II“ als auch aus dem Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ vollständig in Anspruch nehmen zu können, werden die beteiligten Fachbereiche Liegenschaftsamt, Schulverwaltungsamt und Städtische Immobilien-wirtschaft einzelne Maßnahmen zwischen den drei Programmen tauschen.
Bei der Erarbeitung dieser Veränderungen wurden die finanztechnischen, förder- und kreditrechtlichen als auch die zeitlichen Bedingungen der einzelnen Programme berücksichtigt.
Der Sachstandsbericht zum Projekt „Gute Schule 2020“ zeigt auf, dass die Planungen in den einzelnen Investitionsschwerpunkten weit fortgeschritten sind, erste Maßnahmen bereits abgeschlossen werden konnten und die Verbesserung der digitalen Ausstattung an Schulen kurzfristig begonnen wird.