Duisburg, Neue Artenschutzregeln der EU: Meldepflicht betrifft private Tierhaltung
Walhaie, Mantarochen, Meerechsen oder Okapis gehören mit zu den
Tierarten, deren Schutzstatus sich durch neue Beschlüsse verändert hat. Die
Europäische Union setzt damit Ergebnisse der 20. Artenschutzkonferenz des
Washingtoner Artenschutzübereinkommens CITES in europäisches Recht
um. Dadurch verändert sich der Schutzstatus zahlreicher Tier- und
Pflanzenarten. Was zunächst nach einer Regelung für Zoos oder den
internationalen Wildtierhandel klingt, kann auch die private Tierhaltung in
Duisburg betreffen. Das gilt etwa dann, wenn Kernknacker,
Blattschwanzgeckos oder auch Vogelspinnen sowie weitere geschützte Arten
als Haustiere gehalten werden.
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