Neue Online-Casinos: Schleswig-Holstein bietet fünf neue Lizenzen an
Der Landtag in Schleswig-Holstein hat eine Veränderung im Landesglücksspielgesetz vorgenommen, die eine Vergabe von fünf neuen Glücksspielkonzessionen vorsieht. Die Lizenzen sind für das wachsende Online-Segment vorgesehen und sollen eine zunehmende Regulierung der Branche ermöglichen. Zusätzlich hat die Landesregierung des Bundeslandes einen neuen Steuersatz für Glücksspielanbieter beschlossen, der bis zu 44 Prozent betragen wird.
Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags
Der Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) ist seit dem 01. Juli 2021 gültig und hat die einzelnen Bundesländer mit weitreichenden Möglichkeiten zur gesetzlichen Regulierung des Online-Glücksspiels ausgestattet. Die jeweiligen Landesregierungen können in Eigenregie bestimmen, wie sie den neuen Rechtsrahmen umsetzen. So kann entweder eine restriktive Handhabung durch ein Monopol oder eine liberale Herangehensweise durch Lizenzvergaben verfolgt werden. Schleswig-Holstein hat sich für letztere Variante entschieden.
Bereits vor dem neuen GlüStV priorisierte das nördliche Bundesland eine Öffnung des Online-Glücksspielmarktes und vergab im Alleingang offizielle Lizenzen an qualifizierte Privatanbieter. Mit dem jüngsten Gesetzesentwurf bleibt Schleswig-Holstein seiner Linie treu und erweitert sein Lizenz-Portfolio um fünf neue Casinos, die in naher Zukunft auf besteonlinecasinos.com detailliert beleuchtet werden.
Erster Lizenznehmer wird die staatliche Spielbank Schleswig-Holsteins sein. Das bestätigte Hans-Jörn Arp (CDU), Mitglied des schleswig-holsteinischen Landtages. Damit erhält die staatliche Einrichtung die Befugnis, sein Glücksspielangebot legal im Netz anzubieten. Arp erklärte gegenüber Pressevertretern, dass die Konzession für die landeseigene Spielbank die Wettbewerbsfähigkeit im Online-Segment sicherstelle.
Kanalisierungsauftrag im Blick
Im Rahmen des Gesetzbeschlusses warb Dr. Sabine Sütterlin-Waack (CDU), die als Innenministerin zuständig für das Glücksspiel ist, für die geplanten Veränderungen. Die Politikerin führte im Landtag an, dass der GlüStV mit seinen Maßnahmen hohe Standards bei Spieler- und Jugendschutz setze. Nach ihrer Auffassung schütze der neue Rechtsrahmen die Spielergemeinde und kanalisiere die Nachfrage in ein reguliertes Umfeld. Dadurch würde automatisch das illegale Glücksspiel und der damit verbundene Schwarzmarkt zurückgedrängt werden.
Die Landesregierung will die fünf neuen Lizenzen relativ zeitnah vergeben. Da in Schleswig-Holstein am 08. Mai 2022 die nächsten Landtagswahlen stattfinden, hat die derzeitige Regierung nur wenig Zeit, um das jüngst verabschiedete Gesetz zu realisieren. Sütterlin-Waack zeigte sich jedoch nach der entsprechenden Parlamentssitzung positiv, dass die Lizenzen noch in dieser Legislaturperiode vergeben werden.
Sonderweg bei Besteuerung
Neben den fünf neuen Lizenzen für Online-Casinos wartet das Gesetz mit neuen Steuersätzen für Glücksspielanbieter auf. Da es bis dato keine einheitliche Regulierung für das Online-Segment im Bundesland gab, wurde die Lücke durch den neuen Rechtsrahmen geschlossen. Dabei orientierte sich der Landtag bei seinem Beschluss nicht an den Vorgaben der Bundesregierung, die auf alle Spieleinsätze einen Steuersatz von 5,3 Prozent empfiehlt.
Vielmehr wurde ein Sonderweg gewählt, der eine gestaffelte Besteuerung vorsieht. So werden monatliche Einnahmen von bis 300.000 Euro künftig mit 34 Prozent besteuert. Ein Satz von 39 Prozent fällt für Bruttospielerträge zwischen 300.000 und 750.000 Euro an. Überschreitet der monatliche Umsatz die Grenze von 750.000 Euro ist der höchste Steuersatz fällig, der bei 44 Prozent liegt.
Schleswig-Holstein erhofft sich vom gestaffelten Steuersystem für die lizensierten Online-Casinos nicht nur zusätzlich Einnahmen für die Staatskassen. Das Geld soll auch in die Spielsuchtforschung fließen, um den Spielerschutz noch stärker zu fördern. Rund 800.000 Euro pro Jahr sind dafür vorgesehen. Zusätzlich soll auch der Sport im Bundesland von den Mehreinnahmen profitieren. Gegenwärtig investiert die Landesregierung knapp acht Millionen Euro im Jahr in den Bereich. Künftig sollen es elf Millionen Euro sein.
Vorgaben zum Mindestabstand
Der GlüStV ist mit zahlreichen Maßnahmen gespickt, die primär auf die Förderung des Spieler- und Jugendschutzes abzielen. Neben Werbeeinschränkungen, zentraler Sperrdatei und Gemeinsamer Aufsichtsbehörde sieht der neue Rechtsrahmen auch einen Mindestabstand für landesbasierte Spielhallen vor. Dieser gilt sowohl untereinander als auch zu Kinder- und Jugendeinrichtungen. Allerdings gibt der GlüStV diesbezüglich nur die Richtlinien vor, die endgültige Handhabung obliegt der Entscheidungshoheit der Länder.
Im neuen schleswig-holsteinischen Glücksspielgesetz wird ebenfalls der Mindestabstand thematisiert. Konkret geht es dabei um die Abstände zu Kinder- und Jugendeinrichtungen, die nun gesetzlich nicht mehr vorgeschrieben sind. Betroffen sind jedoch nur Kindertagesstätten und Kinderkrippen, die ausschließlich Kinder unter sechs Jahren beherbergen.
Die Landesregierung begründete ihre Entscheidung damit, dass Kinder in dieser Altersgruppe aufgrund ihrer geringeren Reife keinen bewussten Bezug zu Glücksspiel aufbauen könnten. Das Angebot der landesbasierten Spielhallen fördere entsprechend nicht das Risiko einer Spielsuchtentwicklung. Ein Mindestabstand sei daher nicht verhältnismäßig.
Deutlich restriktiver handhabt Schleswig-Holstein den Mindestabstand von analogen Spielhallen zu Spielsucht- und Schuldnerberatungsstellen. Das neue Gesetz sieht eine Entfernung von mindestens 300 Metern vor.
Schleswig-Holstein bleibt Eigenbrötler
In puncto Glücksspiel war Schleswig-Holstein schon immer ein Eigenbrötler. Bereits vor dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 verfolgte das Bundesland seinen eigenen Weg und löste sich vom damaligen Mantra der Verbote und Monopole.
Im Jahr 2011 wagte die damalige Landesregierung ein Alleingang, kehrte der restriktiven Denkweise der übrigen Bundesländer den Rücken und stellte privaten Online-Glücksspielanbietern in einem eigenen Verfahren entsprechende Lizenzen zur Verfügung. Diese Sonderregelung galt jedoch ausschließlich für das nördlichste Bundesland. Durch den Alleingang wurde das Online-Glücksspiel in der Bundesrepublik nur teilweise legalisiert. Deutsche Konzessionen waren entsprechend sehr beliebt, da Online-Casinos eine Möglichkeit hatten, hierzulande legal ihr Angebot zu offerieren. Doch eigentlich war zu diesem Zeitpunkt das Anbieten von Online-Glücksspiel in den restlichen Bundesländern verboten. Durch das EU-Recht entstand allerdings eine gesetzliche Grauzone.
Jahrelang bewegten sich digitale Glücksspielanbieter und auch die Spielergemeinde in Deutschland auf einem schmalen Grat zwischen Legalität und Illegalität. Gleichzeitig wurde die Bundesregierung von der Europäischen Union für ihre gesetzliche Handhabung mit dem nationalen Glücksspiel mehrfach gerügt. Der Bundesrepublik wurde vorgeworfen, mit den restriktiven Bestimmungen gegen die Wettbewerbs- und Dienstleistungsfreiheit im gesamten Binnenraum des Staatenbundes zu verstoßen.
Nach jahrelangem Hin und Her setzten sich die Minister der Bundesländer im Jahr 2019 an einen Tisch und erarbeiteten ein komplett neues Glücksspielgesetz, dass die Branche zeitgemäß reformieren sollte. Herauskam der Glücksspielstaatsvertrag, der von allen Ministerpräsidenten unterschrieben wurde und am 01. Juli 2021 in Kraft trat. Der Fokus lag dabei auf der Legalisierung des Online-Marktes sowie auf der Förderung des Spieler- und Jugendschutzes. Vor der inoffiziellen Einführung des neuen Gesetzes durften die Glücksspielanbieter mit einer schleswig-holsteinischen Lizenz im Rahmen einer Übergangsregulierung weiterhin auf dem deutschen Markt operieren.
