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DGFG veröffentlicht Jahresbericht 2024: Rekord bei Aufklärung – Mehr als 10.000 Gespräche zur Gewebespende geführt

Augenhornhauttransplantat in der Gewebebank  DGFG
Augenhornhauttransplantat in der Gewebebank DGFG
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Die Deutsche Gesellschaft für Gewebetransplantation (DGFG) veröffentlicht
heute ihren Jahresbericht 2024 mit Zahlen zur Gewebespende und
-transplantation. Zum ersten Mal führten Gewebespendekoordinator:innen und
Ärzt:innen über 10.000 Aufklärungsgespräche zur Gewebespende und erhielten
4.129-mal eine Zustimmung.

Trotz eines Rückgangs der Zustimmungsrate von
40,6 Prozent (2023) auf 38,1 Prozent (2024) wurden im Netzwerk der DGFG
mehr Gewebespenden realisiert. Insgesamt spendeten 3.746 Menschen Gewebe –
ein Zuwachs von 6,9 Prozent. Dadurch konnten mit 8.369 Transplantaten über
10 Prozent mehr Gewebe als im Vorjahr abgegeben und zahlreichen
Patient:innen neue Lebensqualität ermöglicht werden.

Auch im Jahr 2024 zeigt sich erneut: Gewebespende funktioniert – und hilft
tausendfach in Deutschland. In 2024 erreichten die DGFG 57.067 Meldungen
potenzieller Spenderinnen und Spender aus mehr als 330 medizinischen
Einrichtungen. Dank der 3.746 Spender:innen und dem Einsatz engagierter
Klinikpartner:innen, Gewebespendekoordinator:innen und Ärzt:innen konnte
die DGFG so viele Gewebespenden realisieren wie noch nie zuvor. Mit einem
Zuwachs von 10 Prozent prozessierten die 14 Gewebebanken im Netzwerk 8.369
Transplantate, darunter 5.488 Augenhornhäute, die erfolgreich zur
Transplantation an Patientinnen und Patienten abgegeben werden konnten.

„Hinter jeder realisierten Spende, hinter jedem vermittelten Transplantat
steht ein Mensch mit seinen Angehörigen. Wir sind dankbar, den
Spendenwunsch der Verstorbenen in unserem starken Netzwerk erfüllen zu
können und – dank des Einsatzes vieler engagierter Partner:innen –
bundesweit einen wichtigen Beitrag zur medizinischen Versorgung von
Patient:innen leisten zu können“, erklärt Martin Börgel, Geschäftsführer
der DGFG.

Erstmals mehr als 10.000 Gespräche geführt

Im Rahmen einer Gewebespende findet stets ein Gespräch mit den Angehörigen
statt, um neutral über die Möglichkeit zu einer Gewebespende aufzuklären
und den Willen der oder des Verstorbenen zu eruieren. Eben solche
Gespräche haben die Ärzt:innen und Koordinator:innen der DGFG in 2024
erstmals über 10.000-mal geführt. Jedoch basiert die Entscheidung zur
Gewebespende noch immer überwiegend auf dem mutmaßlichen Willen der
Verstorbenen – im Falle der Zustimmung bei 67,7 Prozent und im Falle einer
Ablehnung bei 63,2 Prozent. Diese Zahlen verdeutlichen: Der Wille der
Verstorbenen ist den Angehörigen häufig nicht bekannt. Nur ein Gespräch zu
Lebzeiten, ein Eintrag in das Organspenderegister oder ein ausgefüllter
Organ- und Gewebespendeausweis können die Angehörigen entlasten und
Sicherheit in der Entscheidungsfindung geben.

Weniger Gewebespenden bei Organspenden erschweren die Versorgung mit
Herzklappen

Trotz des Erfolges der Spendenzahlen bleibt die Lage angespannt: die
allgemeine Spendenbereitschaft sinkt und der Mangel an Herzklappen
erfordert weiterhin Handlungsbedarf. Noch immer stammt, mit 83 Prozent,
der Großteil an Herzklappen und Blutgefäßen von Organspender:innen. Der
leichte Rückgang in der Anzahl an Organspenden von 965 in 2023 auf 953 in
2024[1] führte dementsprechend auch in der Spende dieser sogenannten
kardiovaskulären Gewebe (KVG) zu einem Rückgang von 253 KVG-Spenden in
2023 auf 195 in 2024. Nicht einmal jede zweite Anfrage nach einer
Herzklappe konnte im vergangenen Jahr bedient werden. Oft müssen Ärztinnen
und Ärzte deshalb auf künstliche oder biologische Alternativen mit
teilweise schlechteren Heilungs-chancen und Prognosen zurückgreifen. Die
DGFG setzt sich daher für den Ausbau des Spendenprogramms nach Herz-
Kreislauf-Tod ein.

DGFG appelliert an neue Bundesregierung

Seit dem 18. März 2024 können Bürger:innen unter www.organspende-
register.de ihren Willen zur Organ- und Gewebespende online festhalten.
Eine direkte Anbindung von Gewebespendeeinrichtungen an das Register war
in der letzten Ausbaustufe geplant und politisch wie technisch nahezu
umgesetzt. Ein Gesetzesentwurf des Bundesgesundheitsministeriums sah vor,
dass Einrichtungen künftig online prüfen können, ob eine Einwilligung zur
Gewebespende vorliegt. Das Verfahren war bereits weit fortgeschritten,
scheiterte jedoch am Regierungsbruch. Somit ist es Gewebeeinrichtungen
noch immer nicht möglich, das Register im potenziellen Spendefall
abzurufen, um den Einwilligungsstatus einer verstorbenen Person
einzusehen. Die DGFG appelliert deshalb an die neue Regierung, das
Gesetzänderungsverfahren wiederaufzunehmen, um den nächsten Schritt hin zu
mehr Klarheit, Effizienz und Sicherheit im Prozess der Gewebespende zu
machen.

Über die Deutsche Gesellschaft für Gewebetransplantation (DGFG)

Die DGFG fördert seit 1997 die Gewebespende und -transplantation in
Deutschland. Auf Basis des Gewebegesetzes von 2007 sind alle Tätigkeiten
und Ablaufprozesse der Gewebespende gesetzlich geregelt. Für alle
Gewebezubereitungen gilt das Handelsverbot. Die DGFG vermittelt ihre
Transplantate über eine zentrale Vermittlungsstelle mit einer bundesweiten
Warteliste. Jede medizinische Einrichtung in Deutschland kann Gewebe von
der DGFG beziehen. Als unabhängige, gemeinnützige Gesellschaft wird die
DGFG ausschließlich von öffentlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens
getragen: Gesellschafter sind das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus
Dresden, das Universitätsklinikum Leipzig, die Medizinische Hochschule
Hannover, die Universitätsmedizin Rostock sowie das Dietrich-Bonhoeffer-
Klinikum Neubrandenburg. Die DGFG ist in ihrer Aufbaustruktur, der
Freiwilligkeit der Unterstützung durch die Netzwerkpartner:innen und ihrer
Unabhängigkeit von privaten oder kommerziellen Interessen einzigartig in
Deutschland.

[1]
https://dso.de/dso/presse/pressemitteilungen/Organspend%20ezahlen%25202024%2520weiterhin%2520auf%2520niedrige%20m%2520Niveau/136

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