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Professorin der Hochschule Reutlingen begleitet die Landesregierung auf dem Weg in die Klimaneutralität

Prof. Dr. Sabine Löbbe lehrt und forscht zu Dezentralen Energiesystemen
und ist Mitglied im erweiterten Präsidium für den Bereich Nachhaltigkeit
der Hochschule Reutlingen. Zum Start ins Jahr 2022 wurde sie nun vom
Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg als eine von sechs
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in den Klima-Sachverständigenrat
der Landesregierung berufen

Für die Hochschule entwickelt und leitet Prof. Dr. Löbbe die
Nachhaltigkeits- und Klimaschutz-Strategie sowie nachhaltige Projekte und
Initiativen. Ihr erklärtes Ziel ist es dabei, das Thema Nachhaltigkeit in
Lehre, Forschung und im Campus-Betrieb der Hochschule voranzubringen.

Seit einigen Jahren lehrt und forscht Löbbe am Reutlinger Energiezentrum
für Dezentrale Energiesysteme & Energieeffizienz (REZ) der Fakultät
Technik. Dort beschäftigt sich die Kauffrau unter anderem mit der
Transformation des Energiesystems. „Wie können wir in Organisationen
Energieeffizienz-Potentiale heben und Klimaneutralität realisieren? Und
wie wird im besten Sinne ein Geschäft daraus, eine win-win-Situation für
alle?“, so umreißt sie ihr Forschungsgebiet.

In dieser Funktion leitet sie zum Beispiel das Reallabor Klima-RT-LAB, das
den Konzern Stadt Reutlingen auf dem Weg in die Klimaneutralität
begleitet. Gemeinsam mit der Universität Stuttgart und den über 4000
Mitarbeitenden in Stadtverwaltung und städtischen Beteiligungen werden
Lösungen in den Bereichen Strom- und Wärmeversorgung, Gebäude, Mobilität
und Verwaltungshandeln gemeinsam erarbeitet, um aus den Erfahrungen zu
lernen – in Reutlingen und darüber hinaus. Denn das Projekt, gefördert vom
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg, soll
aufzeigen, wie die Transformation in die Klimaneutralität im kommunalen
Umfeld konkret gelingen kann.

Auf Ihre Forschungsleistung wurde nun auch die Landesregierung aufmerksam
und so wird Prof. Dr. Löbbe in den kommenden fünf Jahren als Mitglied des
Klima-Sachverständigenrates den Landtag und die Landesregierung zu Fragen
des Klimaschutzes und des Klimawandels beraten und unterstützen.
„Ich freue mich, dass ich meine Forschungsergebnisse und Erfahrungen in
Transformationsprojekten in das Expertengremium einbringen kann“, so Löbbe
zu ihrer neuen Berufung. Zu den Aufgaben des Gremiums werden unter anderem
die Mitwirkung beim Erstellen eines Klimaberichts sowie das Entwickeln von
sektorspezifischen Maßnahmen zur Erreichung der Landesklimaziele zählen.

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Neues Datenpaket der Geflüchtetenstudie ReGES veröffentlicht: Fokus auf familiärem Lernumfeld und Sozialkapital

Das Forschungsdatenzentrum des Leibniz-Instituts für Bildungsverläufe
(FDZ-LIfBi) hat kürzlich den zweiten Scientific-Use-File (SUF) der BMBF-
geförderten Studie ReGES „Refugees in the German Educational System“
veröffentlicht. Damit können Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ab
sofort auf die Daten der ersten drei von insgesamt sieben Erhebungswellen
zugreifen und diese für eigene Auswertungen nutzen. Die neu
veröffentlichten Daten der dritten Erhebungswelle wurden Ende des Jahres
2018 mittels computergestützter Telefoninterviews (CATI) erhoben. Im
Zentrum dieser Befragungswelle standen die geflüchteten Familien.Die
Datenpakete stehen auf https://www.reges-data.de zur Verfügung.

Im Rahmen der ReGES-Studie wurden geflüchtete Kinder und Jugendliche, ihre
Familien sowie pädagogische Fachkräfte und weitere Bezugspersonen in
mehreren Erhebungswellen befragt. Eltern und Jugendliche machten Angaben
zu persönlichen und fluchtspezifischen Merkmalen sowie zu ihrem Leben und
ihren Bildungserfahrungen in Deutschland. Sie hatten auch Gelegenheit,
über ihre Bildungsziele und Zukunftswünsche zu berichten. In der dritten
Befragungswelle lag der Fokus ganz bei den geflüchteten Familien: Bei den
Eltern und Jugendlichen wurden insbesondere Merkmale zur familiären
Lernumwelt und zum Sozialkapital erfasst, die für Bildungsprozesse
relevant sind. Im Gegensatz zu den Daten des vorher veröffentlichten SUF
wurden die pädagogischen Fachkräfte sowie die haupt- und ehrenamtlich in
den Gemeinden und Gemeinschaftsunterkünften Tätigen dieses Mal nicht
befragt.

Das FDZ-LIfBi erweitert mit der zweiten SUF-Veröffentlichung sein Angebot
und stellt die aufbereiteten und dokumentierten Daten auf der bereits
bekannten Website https://www.reges-data.de für registrierte Datennutzende
kostenlos zur Verfügung. Voraussetzungen für den Datenzugriff sind der
Abschluss eines Datennutzungsvertrags sowie die Zugehörigkeit des oder der
Datennutzenden zu einer wissenschaftlichen Einrichtung. Weiterführende
Informationen zum Studiendesign, zur Durchführung der Erhebungen sowie zu
den Instrumenten, den Daten und den Zugangsoptionen finden sich auf der
Webseite.
Eine weitere SUF-Veröffentlichung mit den Erhebungswellen vier bis sieben
der ReGES-Studie ist für den weiteren Verlauf des Jahres 2022 geplant.

Die Stichprobe des Ende 2021 abgeschlossenen Projekts ReGES ist
Ausgangspunkt der ebenfalls vom BMBF geförderten Studie „Bildungswege von
geflüchteten Kindern und Jugendlichen“. Im Rahmen dieser Studie sind für
die Jahre 2022 und 2024 weitere Datenerhebungen geplant, mit deren Hilfe
die Bildungs- und Berufsverläufe der Kinder bzw. Jugendlichen in den
kommenden Jahren erfasst werden sollen. So lässt sich auch die mittel- und
langfristige Integration der geflüchteten Familien untersuchen. Die im
neuen Projekt erhobenen Daten werden in den ReGES-Datensatz integriert und
ebenfalls der wissenschaftlichen Gemeinschaft zur Verfügung gestellt.

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örderstopp ist fatale Altlast der abgewählten Bundesregierung DEN: „Nur eine Neuausrichtung der Förderpolitik kann klimapolitisch wirksam sein“

Den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) verhängten kompletten Förderstopp für die Effizienzhaus-Programme sowie für die Sanierung von Altbauten hält das Deutsche Energieberater-Netzwerk DEN e.V. für das Ergebnis einer verfehlten Förderpolitik durch die alte Bundesregierung, insbesondere durch das bis vor kurzem von Peter Altmaier (CDU) geführte Bundeswirtschaftsministerium. „Dieser Förderstopp ist eine fatale Altlast der abgewählten Bundesregierung“, sagt die DEN-Vorständin Dipl.-Ing. Marita Klempnow dazu. „Die neue Bundesregierung musste die Reißleine ziehen, nachdem die zur Verfügung stehenden 5 Mrd. Euro ausgeschöpft und für insgesamt 20 Mrd. Förderanträge eingegangen waren. Trotzdem ist dies ein ungutes Zeichen für den ohnehin beim Klimaschutz kränkelnden Gebäudesektor und ein Schock für viele Bauherren und Sanierer.“

Weiterlesen unter https://www.deutsches-energieberaternetzwerk.de/den-pm-2-2022/

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Schwangerschaft auch mit angeborenem Herzfehler möglich

Frühzeitige Planung und Beratung ist wichtig. Expertin der Herzstiftung
erklärt, worauf Patientinnen mit Herzfehler achten sollten

Der Fortschritt in der Medizin macht es möglich: Die meisten Frauen mit
angeborenem Herzfehler (AHF) können heute Kinder bekommen. Doch bei
Patientinnen mit Kinderwunsch ergeben sich viele Fragen: Wie groß ist das
Risiko für Mutter und Kind? Bei welchen angeborenen Herzfehlern ist von
einer Schwangerschaft abzuraten? Kann der Herzfehler vererbt werden?
„Wichtig ist, dass Frauen mit angeborenem Herzfehler ihre Schwangerschaft
frühzeitig planen und sich von einem erfahrenen EMAH-Spezialisten betreuen
lassen”, erklärt Prof. Dr. med. Tanja Rädle-Hurst, Kardiologin an der
Klinik für Pädiatrische Kardiologie am Universitätsklinikum des Saarlandes
in Homburg mit Zusatzqualifikation für Erwachsene mit angeborenem
Herzfehler (EMAH); derzeit leben bis zu 330.000 EMAH in Deutschland. Die
EMAH-Stiftungsprofessorin der Deutschen Herzstiftung betont zugleich, dass
Hochrisikopatientinnen nicht nur während der Schwangerschaft und Geburt,
sondern auch nach der Entbindung besonders engmaschig betreut werden
müssten. Wie sich das Risiko für Komplikationen abschätzen lässt, welche
Schwierigkeiten auftreten können und worauf Patientinnen achten sollten,
erklärt Rädle-Hurst in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift der Deutschen
Herzstiftung und ihrer Kinderherzstiftung „herzblatt“. Ein Probeexemplar
dieser herzblatt-Ausgabe 4/2021 kann kostenfrei bei der Herzstiftung
angefordert werden unter Tel. 069 955128-400 (Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.). Infos für EMAH sind abrufbar unter:
www.herzstiftung.de/leben-mit-angeborenem-herzfehler/jemah-und-emah

Schon vor der Schwangerschaft beraten lassen
Im Idealfall sollten sich Frauen mit AHF bereits vor Planung der
Schwangerschaft von ihrem EMAH-Spezialisten beraten lassen. „Es gibt eine
Reihe von Medikamenten, die der Entwicklung des Embryos schaden können“,
erläutert Rädle-Hurst. Beispielsweise gelten bestimmte Gerinnungshemmer
oder ACE-Hemmer in der Schwangerschaft als ungünstig. Daher sollten
zunächst die regelmäßig einzunehmenden Medikamente überprüft und
gegebenenfalls ersetzt werden. Weiterhin sollte der Arzt in dem Gespräch
über verschiedene Risiken aufklären, über notwendige Kontrollen
informieren und über geeignete Möglichkeiten der Entbindung beraten. Die
folgende Checkliste hilft beim Gespräch mit dem/der EMAH-Spezialisten/in:

- Überprüfung der Medikamente
- Aufklärung über mütterliches Komplikationsrisiko
- Aufklärung über kindliches Komplikationsrisiko
- Aufklärung über Vererbbarkeit des Herzfehlers
- Beratung zu Geburtszeitpunkt und -modus

Risiko abschätzen, Komplikationen vermeiden
Wie groß das Risiko einer Komplikation während der Schwangerschaft oder
Geburt ist, hängt von der Art und der Schwere des angeborenen Herzfehlers
ab. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat dazu verschiedene
Risikoklassen (mWHO I bis IV) erstellt, die eine Abschätzung möglicher
Komplikationen für Mutter und Kind ermöglicht. So ist das Risiko für
Schwangere der mWHO-Klasse I – hierzu zählen beispielsweise Frauen mit
einer leichten Pulmonalstenose oder nach Verschluss eines Septumdefekts –
mit 2,5 bis 5 Prozent nur gering. Hingegen wird Frauen mit schwerer
Aorten- oder Mitralklappenstenose (mWHO IV) wegen des hohen Risikos in der
Regel von einer Schwangerschaft abgeraten. „Eine gute Pumpfunktion der
Hauptherzkammer ohne Hinweis auf eine Herzschwäche ist eine der
wichtigsten Voraussetzungen für einen optimalen Schwangerschafts- und
Geburtsverlauf“, betont Rädle-Hurst. Mögliche Komplikationen bei Frauen
mit AHF seien beispielsweise das Auftreten von Herzrhythmusstörungen oder
sichtbare Zeichen einer Herzschwäche. Das Risiko für Komplikationen beim
Kind steigt ebenfalls mit der Schwere der mütterlichen Herzerkrankung.
Hier sind insbesondere eine vorzeitige Geburt und ein niedriges
Geburtsgewicht zu nennen.

Engmaschige Überwachung auch nach der Geburt
Generell sollten alle Patientinnen mit angeborenem Herzfehler während der
Schwangerschaft überwacht werden. Für Schwangere der Risikoklassen mWHO I
und II ist jeweils eine kardiale Untersuchung pro Schwangerschaftsdrittel
ausreichend. Patientinnen der Risikoklasse mWHO III haben ein deutlich
erhöhtes Risiko für Komplikationen, sowohl bei der Mutter als auch beim
Kind. EMAH-Patientinnen, die zu dieser Hochrisikogruppe mWHO III zählen,
haben komplexe AHF wie eine Transposition der großen Gefäße (TGA), einen
systemischen rechten Ventrikel oder nur eine funktionierende Herzkammer
(Fontan-Zirkulation). „Sie sollten am Ende der Schwangerschaft und
zusätzlich in den ersten zwei Wochen nach der Entbindung besonders
engmaschig überwacht werden“, betont die EMAH-Spezialistin Rädle-Hurst.
Aufgrund der hormonellen Umstellung nach der Geburt können der Druck und
Widerstand in der Lungenstrombahn ansteigen. Da zudem mehr Blutvolumen aus
der Peripherie in Richtung Herz verlagert wird, kann dies zu einer
Überlastung der rechten Herzkammer mit Zeichen einer Rechtsherzschwäche
führen.

Fazit: Die meisten EMAH-Patientinnen können ihr Kind auf normalem Weg zur
Welt bringen. Eine Periduralanästhesie (PDA) kann die Belastung während
der Geburt verringern. Bei Schwangeren mit komplexen Herzfehlern (mWHO-
Klasse III und IV) kann ein geplanter Kaiserschnitt sinnvoll oder sogar
notwendig sein.

Wachsende Patientengruppe: Erwachsene mit angeborenem Herzfehler (EMAH)
In Deutschland leben derzeit bis zu 330.000 Erwachsene mit angeborenem
Herzfehler. Ihre Zahl steigt durch die Fortschritte in der Medizin und die
besseren Überlebenschancen stetig. Um den speziellen medizinischen
Belangen von EMAH gerecht zu werden, gibt es deutschlandweit inzwischen
mehr als 20 überregionale EMAH-Zentren sowie mehrere Hundert Ärzte, die
sich auf die Behandlung von EMAH-Patienten spezialisiert haben.
(CME)

herzblatt: Jetzt Probeexemplar anfordern!
Das Magazin für ein Leben mit angeborenem Herzfehler „herzblatt“ erscheint
viermal im Jahr. Mit ihrer Publikation „herzblatt“ richtet sich die
Kinderherzstiftung der Deutschen Herzstiftung gezielt an die betroffenen
Kinder, Jugendlichen und deren Eltern sowie an Erwachsene mit angeborenem
Herzfehler. Weitere Infos rund um die Schwangerschaft mit angeborenem
Herzfehler und viele weitere Themen bietet die Ausgabe 4/2021 von
„herzblatt“. Ein kostenfreies Probeexemplar ist unter Tel. 069 955128-400
oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. erhältlich.

Weiterführende Infos für EMAH-Patienten unter
www.herzstiftung.de/leben-mit-angeborenem-herzfehler/jemah-und-emah
www.herzstiftung.de/leben-mit-angeborenem-herzfehler/jemah-und-emah/emah-
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EMAH-Ratgeber jetzt kostenfrei anfordern!
Der EMAH-Ratgeber „Leben mit angeborenem Herzfehler im Erwachsenenalter.
Ein Leitfaden“ (138 S.) kann kostenfrei unter www.herzstiftung.de/emah-
ratgeber oder per Tel. unter 069 955128-400 (E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) angefordert werden. Leicht verständlich
informieren Herzspezialistinnen und Herzspezialisten auf dem Gebiet der
Angeborenen Herzfehler über Versorgungsstruktur, Diagnostik- und
Therapiemöglichkeiten, Leben mit angeborenem Herzfehler (Sport, Ernährung,
Stress, Reha) und andere Themen wie Impfungen, sozialrechtliche Beratung.

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